- Probleme bei Rückgabe Beitrag #1
vergie
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Liebes Forum,
Vor 3 Monaten haben ich meinen Anschluss bei UM in Hessen gekündigt, da ich außerhalb des Versorgungsgebiets gezogen bin.
Absprachegemäß habe ich jegliche Hardware, immerhin über 6 Jahre Kunde, zurückgeschickt. Offensichtlich hatte aber auch UM den Überblick verloren, denn man verlangte Hardware und Smartcards zurück, die ich ich nie erhalten habe. Der eine Hotliner verharrte auch auf dieser Position, der andere hatte ebenfalls starke Probleme mir mitzuteilen, welche Hardware ich denn nun haben sollte. Ich einigte mich, alles zurückzuschicken, was ich hatte und das sollte dann auch gut sein so.
Heute, knapp 4 Wochen später erhalte ich eine Rechnung von UM mit der Zahlungsaufforderung für verschiedene, nicht näher definierte Geräte. Alle Positionen tragen die Bezeichnung: nicht zurückerhaltenes Zubehör. Rechnungsbetrag €129.
Ich habe alles, was ich jemals erhalten habe zurückgeschickt. Ich bin etwas ratlos, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Bin ich überhaupt verpflichtet, nachzuweisen, dass ich etwas nicht erhalten habe? Da ist doch UM in der Pflicht?
Kann jemand von ähnlichen Eskapaden berichten?
Danke Bertrand
Vor 3 Monaten haben ich meinen Anschluss bei UM in Hessen gekündigt, da ich außerhalb des Versorgungsgebiets gezogen bin.
Absprachegemäß habe ich jegliche Hardware, immerhin über 6 Jahre Kunde, zurückgeschickt. Offensichtlich hatte aber auch UM den Überblick verloren, denn man verlangte Hardware und Smartcards zurück, die ich ich nie erhalten habe. Der eine Hotliner verharrte auch auf dieser Position, der andere hatte ebenfalls starke Probleme mir mitzuteilen, welche Hardware ich denn nun haben sollte. Ich einigte mich, alles zurückzuschicken, was ich hatte und das sollte dann auch gut sein so.
Heute, knapp 4 Wochen später erhalte ich eine Rechnung von UM mit der Zahlungsaufforderung für verschiedene, nicht näher definierte Geräte. Alle Positionen tragen die Bezeichnung: nicht zurückerhaltenes Zubehör. Rechnungsbetrag €129.
Ich habe alles, was ich jemals erhalten habe zurückgeschickt. Ich bin etwas ratlos, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Bin ich überhaupt verpflichtet, nachzuweisen, dass ich etwas nicht erhalten habe? Da ist doch UM in der Pflicht?
Kann jemand von ähnlichen Eskapaden berichten?
Danke Bertrand