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Unitymedia Aktuelles BGH-Urteil zu Internetausfall

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Pauling

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Im aktuellen BGH-Urteil vom 24. Januar 2013 wird bestätigt, dass alle Kosten die entstehen, um die Erreichbarkeit von Internet und Telefon zu erhalten, vom Provider bezahlt werden müssen.
Viel mehr als die nachweisbaren Kosten wird es aber wohl nicht geben, der Kläger forderte 50 Euro pro Ausfalltag. Diese Beurteilung würde an die nächstniedere Instanz zurückverwiesen.
Es ist aber schonmal gut zu hören, dass alle nachweisbaren Kosten ersetzt werden müssen.

Link: http://www.n-tv.de/ratgeber/Schadenersatz-bei-Internet-Ausfall-article10007916.html

mfg
 
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