Unitymedia Samsung DCB-P850G nachträglich kaufen

Diskutiere Samsung DCB-P850G nachträglich kaufen im Digital-Receiver, TV-Geräte, CI Plus-Module, Smart Forum im Bereich TV und Radio; Hallo Habe den Samsung DCB-P850G gemietet, möchte ihn nun nachträglich kaufen. Laut Hotline ist dies nicht möglich. Ihr Rat. Ich sollte den...
  • Samsung DCB-P850G nachträglich kaufen Beitrag #1

Elektrolurch

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Hallo

Habe den Samsung DCB-P850G gemietet, möchte ihn nun nachträglich kaufen. Laut Hotline ist dies nicht möglich.
Ihr Rat. Ich sollte den Vertrag kündigen und das Gerät nicht zurück schicken es würde dann ein "Preis" verlangt. Leider konnte mir niemand eine Auskunft über den Preis geben. Für den HD-Festplatten-Recorder bekam ich einen Preis.
Weiß jemand den Preis für den Samsung DCB-P850G?

Gruß
 
  • Samsung DCB-P850G nachträglich kaufen Beitrag #2
Den Preis für ein Gebrauchtgerät direkt von UM? Den kenne ich nicht. Bei ebay werden durchschnittlich ca. 50 Euro für das Modell als Gebrauchtgerät erzielt. Dabei weiß mann allerdings nicht, ob es sich nicht um ein nicht an UM zurück gesandtes Gerät handelt, der Verkauf also illegal ist. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass UM seinerzeit den DCB-P850G auch als Kaufmodell angeboten hat.
 
  • Samsung DCB-P850G nachträglich kaufen Beitrag #3
Aus den aktuellen AGB:
4.15 Ersetzt der Kabelnetzbetreiber die Hardware bei Beschädigung oder Verlust, ohne dass der Kabelnetzbetreiber die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat, oder kommt der Kunde seiner Verpflichtung gemäß Ziffer 4.14 nicht nach, so kann der Kabelnetzbetreiber für jede nicht zurück- gesendete SmartCard jeweils eine Entschädigung von 35,– € berechnen. Für nicht zurückgesendete digitale Empfangsgeräte kann der Kabelnetzbetreiber eine geräteabhängige Entschädigung verlangen. Diese beläuft sich für ein HD Modul CI+ auf 59,– €, einen Standard-Digital-Receiver (SD) auf 59,– €, für einen Digital-Receiver (HD) auf 99,– € und für einen Digitaler Video Recorder (SD/HD) auf 149,– €. In jedem Fall ist es dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
In dem Fall einer Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z.B. durch Kündigung oder Rücktritt) behält der Kabelnetzbetreiber sich vor, für ein nicht zurückgesendetes digitales Emp- fangsgerät wegen der geringeren Vertragslaufzeit eine erhöhte Entschädigung gemäß den gesetz- lichen Bestimmungen zu verlangen. Vorgenanntes gilt nicht für Hardware, die der Kunde käuflich von dem Kabelnetzbetreiber erworben hat oder die in sonstiger Weise in das Eigentum des Kunden übergegangen sind.
 
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