Unitymedia Kündigung

Diskutiere Kündigung im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, ich einen 3Play Vertrag mit UM mit Vertragsbeginn Ende Mai 2010 oder 2011. Anfang des Jahre habe ich mündlich um ein Downgrade auf 2Play...
  • Kündigung Beitrag #1

Amisu

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Hallo,

ich einen 3Play Vertrag mit UM mit Vertragsbeginn Ende Mai 2010 oder 2011. Anfang des Jahre habe ich mündlich um ein Downgrade auf 2Play gebeten, die Bestätigung hierfür habe ich Mitte Februar erhalten.

Jetzt habe ich aber beschlossen den Anbieter zu wechseln und über den Festnetzanschluss Telefon und Internet zu nutzen, da bei uns im Haus mindestens einmal pro Woche der Kabelanschluss komplett ausfällt. Teilweise hält dieser Zustand auch über Tage an. Mindestens 2mal war schon ein Techniker da, geändert hat sich nichts.

Gilt nun für das Downgrade tatsächlich wieder eine Mindestvertragslaufzeit? So steht es in dem Vertrag von Februar, aber schon das Anschreiben klingt als wäre ich ein Neukunde. Die Kundennummer bleibt aber unverändert.
Mir geht es letztlich darum, ob ich dieses Jahr den Vertrag kündigen kann oder aufgrund der erneuten Mindestvertragslaufzeit und der verpassten Widerrufsfrist dies nicht möglich ist.

Habe selbstverständlich schon an den Kundendienst gemailt, aber bin für jeden Hinweis dankbar.
 
  • Kündigung Beitrag #2
Leider ja der Vertragslaufzeit beginnt von vorn :mussweg:
 
  • Kündigung Beitrag #3
Oh nein!!! :wein:
Kann man da denn gar nichts machen? Ich wurde über die erneute Mindestvertragslaufzeit vorher gar nicht informiert, das ist ja alles mündlich erfolgt.
Diese ständigen Ausfälle sind wirklich kein Zustand! Fast jedes Wochenende geht Samstag und Sonntag gar nichts und teilweise geht auch unter der Woche nichts oder das Internet nur seeehr langsam (habe mal einen Screenshot gemacht mit Ping: 35ms, Down: 0,89 Mbps, Up: 1,1Mbps; bei eigentlich 16.000er Internet). Also manchmal funktioniert alles wie es soll, aber dann sind wieder so Phasen...
Ich bin zumindest teilweise auf funktionierendes Internet angewiesen und auf Nachbarn kann ich ja auch nicht ausweichen, da das ganze Haus betroffen ist. Noch über ein Jahr warten müssen möchte ich nicht :traurig:

Danke rizz666! :smile:
 
  • Kündigung Beitrag #4
Hallo Amisu, :winken:

die Mindestvertragslaufzeit beginnt durch den Downgrade tatsächlich von vorn.

Bezüglich deiner Ausfälle, würde ich empfehlen dich erneut mit Unitymedia in Verbindung zu setzen:

http://www.unitymedia.de/services/kontakt/

LG Monja
 
  • Kündigung Beitrag #5
Danke Monja!

Und das Ganze nur, weil ich nach meinem letzten Umzug falsch informiert wurde (wegen Fehlinformationen kam jetzt das Downgrade) :wein:
 
  • Kündigung Beitrag #6
Wenn der Anschluss gestört ist und UM das nicht beheben kann, dann sollte UM dir auch eine frühere Kündigung erlauben. Das bedeutet natürlich ein paar Technikereinsätze usw... aber sie können dir keinen nur halb funktionstüchtigen Anschluss verkaufen, egal welche MVLZ vereinbart wurde. Da solltest du dich mal an UM wenden, normalerweise ist das kein Problem. Am besten stellst du dir mal deine Historie von Problemen und Lösungsversuchen zusammen und rufst da an.
 
  • Kündigung Beitrag #7
Also ich habe mittlerweile meine Antwort von Unitymedia erhalten und sicherheitshalber auf anderem Wegen nochmal nachgefragt. Bei der zweiten Anfrage habe ich nochmals explizit betont, dass nach meiner Kündigung gar kein Vertragsverhältnis mehr bestehen soll, also auch kein Downgrade.
Beide Male habe ich die Auskunft erhalten, dass ich bis 1 Monat vor dem Stichtag im Mai (Vertragsbeginn meines aktuellen Vertrages war im Mai) kündigen muss. Beim zweiten Mal wurde mir noch angeraten es mir noch einmal zu überlegen, da man mich nicht als Kunde verlieren wolle.
Das werde ich jetzt so machen, ich habe es ja auch schriftlich.

Ansonsten habe ich ja noch den Tipp von Moses :super:
 
  • Kündigung Beitrag #8
Mal im Ernst, er hat eine schriftliche Auftragsbestätigung ohne Widerrufsbelehrung bekommen?
Das glaube ich nicht, und der Vertragg wäre damit erstmal gültig.
 
  • Kündigung Beitrag #9
Bist du sicher, dass er direkt ungültig ist? Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass dann die Widerrufsfrist deutlich länger ist (ein paar Monate?).
 
  • Kündigung Beitrag #10
Wenn man eine Auftragsbestätigung ohne Widerrufsbelehrung bekommen hat (und der Vertrag ist nicht im Geschäft abgeschlossen), dann hat man auf jeden Fall die üblichen 14 Tage. Ob daraus ein unbegrenzter Zeitraum resultiert, das ist eben die Frage.

Ich meine aufgrund seiner Schilderung hat er die 14 Tage nach Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, sind die 14 Tage vor, dann ist der Vertrag gültig und alles andere wäre Kulanz seitens Unitymedia. Aber das stellt nicht mehr als meine Meinung dar, zumal solche Schilderungen in einem Forum ohne genaue Kenntniss des Sachverhaltes immer schwierig sind.

Zumal sich der Kunde bei dem hin und her fragen lassen muss, was er eigentlich will und was nicht.
 
  • Kündigung Beitrag #11
Um die Verwirrung hier, soweit es meinen Fall belangt, ein bisschen zu lösen:

Das Downgrade (bzw. eine Vertragsänderung) war nötig durch einen Fehler seitens Unitymedia nach meinem letzten Umzug, der aber erst vor nicht allzu langer Zeit herauskam.

Mir war nie klar, dass es einen komplett neuen Vertrag geben wird, ich ging immer davon aus, dass der bestehende Vertrag lediglich entsprechend angepasst wird. Da ich zuvor keinen schriftlichen Vertrag erhalten habe, in dem gegenteiliges bezüglich eines Downgrades steht und kein Mitarbeiter je etwas derartiges erwähnt hat, war das für mich seit Vertragsbeginn mit Unitymedia immer die Annahme. Ich muss zugeben, dass ich nie auf die Idee kam, dass es anders sein könnte, in dem Fall hätte ich es ja hinterfragt.

Ich habe eine Widerrufsbelehrung erhalten (14 Tage Widerrufsrecht), diese kam zusammen mit dem neuen Vertrag. Ich habe jedoch aus verschiedenen Gründen, die hier nicht weiter relevant sind, erst nach Ablauf der 14 Tage beides überhaupt gelesen. Dafür kann Unitymedia natürlich nichts, das soll bitte niemand als Vorwurf verstehen! Selbstverständlich bin ich da letztlich selbst verantwortlich.
Den Wechsel auf den Festnetzanschluss habe ich auch erst später beschlossen (noch unwissend über den neuen Vertrag und die Widerrufsfrist), da ich die Ausfälle zunächst noch für ein kurzfristiges Problem hielt, dass durch einen Techniker behoben werden kann. Natürlich muss es irgendwie behoben werden können, aber bisher waren die Techniker erfolglos und das Problem besteht nun schon relativ lange und ist wohl keine Kleinigkeit, das ganze Haus (theoretisch 10 Parteien) ist betroffen.


Ansonsten ist für mich meine ursprüngliche Fragestellung bereits beantwortet, vielen Dank an alle :winken:
 
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