Unitymedia Kein Unitymedia in neuer Wohnung?

Diskutiere Kein Unitymedia in neuer Wohnung? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Guten morgen liebe "Forumler", ich habe derzeit folgendes Problem: Ich beziehe ab dem 01.07.2013 eine neue Wohnung mit meiner Freundin zusammen...
  • Kein Unitymedia in neuer Wohnung? Beitrag #1

Misanthrop

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Guten morgen liebe "Forumler",

ich habe derzeit folgendes Problem:

Ich beziehe ab dem 01.07.2013 eine neue Wohnung mit meiner Freundin zusammen. Aus welchem Grund auch immer habe ich mich vorab nicht erkundigt wie es in der neuen Wohnung mit Kabelanschluss aussieht. Auf telefonische Nachfrage bei der Vermieterin konnte diese mir keine Auskunft geben, sie meinte nur das Haus hätte eine SAT-Schüssel.

Habe also auf der Unitymedia-Homepage einen Verfügbarkeitscheck gemacht, der Verfügbarkeitscheck sagt mir das ich Internet bis zu 150mbit haben kann usw usw. Also kleine Info steht dort auch, dass ich meinen Kabelanschluss über meine Mietnebenkosten bezahle, das gleiche teilte mir auch der Kundenservice mit den ich vorsichtshalber angerufen hatte. Ein erneuter Anruf bei der Vermieterin bzgl. der Nebenkosten verlief allerdings wieder negativ. Sie meint in den Nebenkosten ist kein Kabelanschluss.

Nun war ich gestern bzgl. des Vermessens fürs Pakett usw in der neuen Wohnung und habe da die entsprechenden Kabelanschlüssel an der Wand gesucht, diese waren leider nicht vorhanden. Auch eine Suche im Keller verlief negativ, es gab keine entsprechende Unitymediabox.

Nun meine Frage, wie kann UM behaupten es sei alles vorhanden und ich würde den Anschluss über die Nebenkosten zahlen dabei stimmt dies gar nicht? Obwohl ich ungerne UM verlassen würde, gibt es ein Sonderkündigungsrecht falls ich UM niucht mehr in Anspruch nehmen kann ? Kann man UM nachrüsten?

Vielen lieben Dank im voraus für Eure Antworten.


Andy
 
  • Kein Unitymedia in neuer Wohnung? Beitrag #2
Nun meine Frage, wie kann UM behaupten es sei alles vorhanden und ich würde den Anschluss über die Nebenkosten zahlen dabei stimmt dies gar nicht?
Fehler passieren nunmal.
Obwohl ich ungerne UM verlassen würde, gibt es ein Sonderkündigungsrecht falls ich UM niucht mehr in Anspruch nehmen kann ? Kann man UM nachrüsten?
Nein und Nein. (Allerdings zeigt sich UM idR kulant was eine Kündigung in so einem Fall betrifft)
 
  • Kein Unitymedia in neuer Wohnung? Beitrag #3
Nein und Nein. (Allerdings zeigt sich UM idR kulant was eine Kündigung in so einem Fall betrifft)

Ich sag' mal: Ja und Jein.

1. § 46 TKG (Ab)Satz 8. Drei Monate Kündigungsfrist wenn UM nicht liefern kann oder will
2. Es werden sicherlich nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Zu 1.: Bin kein REchtsanwalt, deswegen keine Rechtsberatung und nur meine persönliche Meinung.
 
  • Kein Unitymedia in neuer Wohnung? Beitrag #4
Hallo Misanthrop :winken: ,

gerne möchten wir ein wenig Licht ins Dunkle bringen... :smile:

Bei einem Umzug in ein von Unitymedia nicht versorgtes Gebiet, gewähren wir ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Monats. Das Datum errechnet sich nach der ersten Umzugsangabe/Info an Unitymedia und nicht erst nach dem Versand der Ummeldebestätigung. Damit die Kündigung entsprechend umterminieren werden kann, bittet Unitymedia in der Regel um die Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, sobald der Umzug erfolgt ist.

Die Kosten für die Innenhausverkabelung sind vom Vermieter/Hauseigentümer zu tragen. Sollte dieser mit den nötigen Umbaumaßnahmen nur einverstanden sein, wenn der Mieter, der die Leistung in Anspruch nehmen möchte, die Kosten selbst übernimmt, liegt das in Ihrem eigenen Ermessen.

Wir sind aber zuversichtlich, dass Dir die Kollegen aus der Hotline unter der kostenfreien Rufnummer 0800-7001177 weiterhelfen und den Umzug wunschgemäß einstellen können.

Hier kannst Du auch alle anderen Kontaktwege entnehmen:
http://www.unitymedia.de/services/kontakt/

Gruß
Maren
 
  • Kein Unitymedia in neuer Wohnung? Beitrag #5
Hallo Maren,

das lese ich in einem Scheiben, dass ich gerade von euch bekommen habe, ganz anders.

Ist das wieder ein Trick, um noch weitere drei Monate Grundgebühr zu bekommen?

Ich habe mich in einem Anschreiben mit Kopie des neuen Mietvertrages an euch mit genau den beschriebenen drei Monaten und der Nachreichung bei Umzug der Ummeldebescheinigung gewand. Jetzt lese ich in der Antwort, dass die drei Monate ERST mit Eingang der Ummeldebescheinigung in der neuen Wohnung anfangen zu laufen - nun NICHT mit Eintrag des Umzuges bei euch.

Bekommt nicht jeder Kunde das selbe?
 
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