Unitymedia Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS

Diskutiere Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, ich habe eine spezielle Frage zum Sonderkündigungsrecht bei KabelBW: Greift dieses auch bei Erhalt des Zweitwohnsitzes? Gibt es...
  • Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS Beitrag #1

werispaul

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Hallo zusammen,

ich habe eine spezielle Frage zum Sonderkündigungsrecht bei KabelBW: Greift dieses auch bei Erhalt des Zweitwohnsitzes? Gibt es da rechtlich Präzedenzfälle? Oder jemand der schon mal die gleiche Problematik hatte? Via Google & Co. habe ich leider keinen ähnlichen Fall gefunden, nur den Standard.

Ich habe dummerweise den Fauxpas begangen eine Umeldebestätigung der Kündigung beizulegen, bei der handschriftlich von der Beamtin mein Wunsch zum Erhalt des Zweitwohnsitzes vermerkt war, was mir nun wiederum KabelBW vorhält, um mir das Sonderkündigungsrecht zu verweigern ... Allerdings sollte von mir der Zweitwohnsitz nur erhalten bleiben bis die Wohnung meinerseits gekündigt wird, was noch nicht erfolgt war. Ich frag mich auch wie ich bei einer "späterer Kündigung" KabelBW die Abmeldung bestätigen solle, denn hierfür gibt es meines Wissens auch keine Bestätigung seitens des Amts ...

Hatte jemand hier schon einmal diesen Fall gehabt? Irgendwelche Tips zur Argumentation gegenüber KBW? Danke für Eure Tips im voraus!
 
  • Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS Beitrag #2
Hallo,
es ist wohl besser, diese Frage im offiziellen Kabelbw-Forum http://forum.kabelbw.de zu stellen. Hierher verirrt sich selten jemand von Kabelbw.

Rein rechtlich kann man wohl Kabelbw nichts anhaben, obwohl im TKG nur vom Wohnsitzwechsel die Rede ist. Ich implementiere das als Nichtanwalt mit dem Hauptwohnsitz.
Wenn du aus deinem Zweit-Wohnsitz einen Erst-Wohnsitz machst, bekommst du von der Stadtverwaltung sehr wohl eine entsprechende Bescheinigung.
Welche Kosten für eine Ummeldung entstehen, weiß ich nicht.
Sonst kannst du ja in Erwägung ziehen, deine Erst- und Zweit-Wohnsitze zu tauschen. Kabelbw interessiert sich nur für den Status des neuen Wohnsitzes.
 
  • Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS Beitrag #3
Re: AW: Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS

<t>Soweit ich weiss, hat man gar kein Sonderkündigungsrecht, wenn man in nicht UM Gebiete zieht. Das ist nur Kulanz. In deinem Fall werden die wohl davon ausgehen, dass der Hauptwohnsitz noch im Versorgungsgebiet ist. <br/>
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Kann mich aber auch irren oder habe selbst was falsch verstanden. Also bitte korrigiert mich, falls das nicht stimmen sollte. Würde mich nämlich auch interessieren.</t>
 
  • Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS Beitrag #4
Re: AW: Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS

<r><QUOTE author="Wasserbanane"><s>
</s>Soweit ich weiss, hat man gar kein Sonderkündigungsrecht, wenn man in nicht UM Gebiete zieht. Das ist nur Kulanz. In deinem Fall werden die wohl davon ausgehen, dass der Hauptwohnsitz noch im Versorgungsgebiet ist. <br/>
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Kann mich aber auch irren oder habe selbst was falsch verstanden. Also bitte korrigiert mich, falls das nicht stimmen sollte. Würde mich nämlich auch interessieren.<e>
</e></QUOTE>

Wenn das Haus nicht versorgt wird, hat man grundsätzlich Sonderkündigungsrecht. Sobald ein HÜP vorhanden ist und der Eigentümer die Zustimmung gegeben hat, ist es damit aus.<br/>
Das Wort "Kulanz" kommt in Kabelbw-Land nicht vor.</r>
 
  • Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS Beitrag #5
Re: AW: Sonderkündigung Umzug in n.v. Gebiet, Erhalt ZWS

<r><QUOTE author="hajodele"><s>
</s>
Wenn das Haus nicht versorgt wird, hat man grundsätzlich Sonderkündigungsrecht. Sobald ein HÜP vorhanden ist und der Eigentümer die Zustimmung gegeben hat, ist es damit aus.<br/>
Das Wort "Kulanz" kommt in Kabelbw-Land nicht vor.<e>
</e></QUOTE>

Danke für die schnelle Antwort! :mrgreen:<br/>
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Wobei ich es sogar noch verstehen würde, wenn es rechtlich so wäre wie ich es beschrieben habe. Aber so ist es natürlich besser für uns als Verbraucher.</r>
 
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