Unitymedia Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ?

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  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #1

Bumblebee78

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Hallo,

ich habe Ende Mai einen UM 3Play Vertrag abgeschlossen. Meinen alten o2/alice Vertrag am gleichen Tag online sowie durch anschließenden Telefonanruf rechtzeitig für Juni gekündigt, da ich mir nicht sicher war ob UM das noch innerhalb der 4 Wochen kündigungsfrist schafft. Es kam dafür allerdings nie eine schriftliche Kündigungsbestätigung von o2.

Einige Tage später kam dann von UM das Schreiben welches man wegen der Rufnummermitnahme ausfüllen und unterschreiben muss. Dieses habe ich ausgefüllt und abgeschickt. Zwischenzeitlich wieder bei o2 angerufen und nach der Kündigungsbestätigung gefragt, es wurde mir am Telefon immer die Kündigung im Mai bestätigt. Irgendwann kam dann auch die schriftliche Bestätigung, allerdings für Juni 2014. Bei o2 beruft man sich nun auf den Anfang Juni eingegangenen Portierungsauftrag, der angeblich einen neuen kündigungswunsch darstellen soll. Dieser ist natürlich nicht mehr innerhalb der 4 Wochen Frist angekommen, somit verlängert sich der Vertrag um 1 Jahr. Der Eingang des ursprünglichen Kündigungstermin wurde mir 3x am Telefon bestätigt, auch nachdem der Portierungsauftrag bereits bei o2 war. Je nachdem wen man am anderen Ende am Telefon hatte gab es immer unterschiedliche Aussagen, ein furchtbarer Verein (o2) :wut:

Hat jemand mit sowas schobnmal Erfahrung gesammelt ? Zählt die erste Kündigung denn nicht in jedem Fall, danach hat ja garkein Vertrag mehr bestanden der verlängert werden konnte oder ?

Gruß
Andreas
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #2
Meines Erachtens zählt die 1. Kündigung natürlich. Der Portierungsauftrag ist natürlich in verbindung zu deiner Kündigung zu sehen.

Ich würde o2 das so schriftlich mitteilen und ankündigen alle Lastschriften mit Bezug auf dein fristgerechte Kündigung zurückzugeben.
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #3
Ja, angeschrieben hatte ich die daraufhin schon. Ebenso die Einzugsermächtigung entzogen. Daraufhin bekam ich einen recht unfreundlichen Telefonanruf von O2, wo man mir weismachen wollte das die erste Kündigung unwirksam ist.
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #4
Ich würd auf die erste Kündigung bestehen und denen den Sachverhalt nochmal schriftlich darlegen.

Eigenkündigung zur Wahrung der Kündigungsfrist und anschliessend der Portierungsauftrag deines neuen Providers als Ergänzung deiner bisherigen Kündigung.

Ich würd den Brief auch direkt an die Geschäftsleitung adressieren.
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #5
Danke, habe heute nochmal einen Brief abgeschickt.
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #6
Falls alle Stricke reissen, wende Dich an den Verbraucherschutz (Verbraucherzentrale).
Die haben mir auch schonmal bei ähnlichem geholfen.
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #7
Es ist schon sehr merkwürdig, dass ein Telko bei vorliegender Kündigung und folgender Portierung, diese als neue Willenserklärung ansieht!
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #8
Es ist schon sehr merkwürdig, dass ein Telko bei vorliegender Kündigung und folgender Portierung, diese als neue Willenserklärung ansieht!

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber habe von solch einem wie hier beschriebenem Fall schon öfters gehört. Wie das rechtlich tatsächlich aussieht wäre natürlich mal interessant zu erfahren. Irgendwas muss ja dran sein, wenn mehrere Provider solche "Aktionen" durchziehen, oder es zumindest versuchen.
 
  • Portierungsauftrag storniert eigene Kündigung ? Beitrag #9
Das ist ne Masche von O2 und aber auch Vodafone. Zuerst kommen sie und meinen der portierungsauftrag wäre falsch, weil ein Komma oder Punkt nicht richtig gesetzt ist, oder aber auch Str. statt Strasse im Auftrag steht. Damit wird der termingerechte Auftrag ausgehebelt und der Vertrag verlängert sich natürlich.

Das erste mal hab ich mich noch verarschen lassen, das zweite mal hat es leider nur der Rechtsschutz lösen können.

Mir kommt es so vor, als wären da extra geschulte Mitarbeiter an der Arbeit, die eine Kündigung verhindern sollen...
 
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