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Unitymedia Keine Potentialausgleichschiene im Keller

Diskutiere Keine Potentialausgleichschiene im Keller im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo, bin neu in diesem Forum und kenne mich nicht wirklich bzw. fast gar nicht mit Elektrotechnischen Sachen aus. Habe mir 2Play von Unitymedia...
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #1

Andy577

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Hallo,
bin neu in diesem Forum und kenne mich nicht wirklich bzw. fast gar nicht mit Elektrotechnischen Sachen aus.

Habe mir 2Play von Unitymedia bestellt und der Techniker kommt nächste Woche. Übergabepunkt/Verstärker/Verteiler sind schon seit einigen Jahren im Keller (Außer Verteiler siehe Unten) installiert und der Vermieter hat auch Unitymedia. Braucht der Techniker jetzt unbedingt Zugang zur Potentialausgleichschiene. Außerdem hängt am Übergabepunkt ein orangener Zettel (höchstwahrscheinlich von dem letzten Unitymedia Techniker).
Da steht " Nach VDE 0100/Teil 540 ist die Antennenanlage/Kabelanschluss in den vorhandenen Potentialausgleich einzubinden. Bitte setzen Sie sich mit ihrem Elektroinstallateur in Verbindung."

Müsste erstmal den Vermieter fragen ob es überhaupt eine Potentialausgleichschiene gibt. Höchstwahrscheinlich in einem abgeschlossenem Heizungsraum. (Ist ein 8 Personen Haus).
Braucht der Techniker Zugang zur PA?

Habe da noch eine 2. Frage.
Eigentlich kennt man es doch so, dass der Verteiler und Übergabepunkt im Keller sind. Bei uns ist der Übergabepunkt mit dem Verstärker im Keller und der Verteiler ist unter dem Balkon im Erdgeschoss ( also außerhalb und öffentlich Zugängig). Würde das der Installation im Wege stehen?


Grüße
Andy
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #2
Ich denke, der Techniker installiert das auch, ohne die Anlage in den Potenzialausgleich einzubinden.

Aber trotzdem ist die Anlage erdungspflichtig. Da sollte sich aber der Eigentümer grds. drum kümmern.
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #3
Ich denke, der Techniker installiert das auch, ohne die Anlage in den Potenzialausgleich einzubinden.

Aber trotzdem ist die Anlage erdungspflichtig. Da sollte sich aber der Eigentümer grds. drum kümmern.

Ich hatte bei mir jetzt dasselbe Problem - 8-Parteienhaus und KEIN Potentialausgleich. Allerdings sollte auch noch die komplette Kabelanlage erneuert werden. Na ja, die Ausbaufirma kam an, guckte sich das an und meinte dann, bevor nicht eine Potentialausgleichschiene installiert wird, wird hier nichts ausgebaut...

Diesen Dienstag waren die Elektriker da und haben das Ding in den Boden gehämmert. Und nächsten Dienstag kommt dann ENDLICH UM (ich hab ja auch nur acht Monate gewartet... :hammer: ).
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #4
Hallo,
bei mir ist etwas anderes. Der HÜP und der Verstärker sind schon installiert, da der Vermieter auch Unitymedia hat.

Eigentlich müsste der Vermieter sich doch drum kümmern oder?
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #5
Wie gesagt, das müsste im ureigensten Interesse des Vermieters sein, weil wenn da irgendwas passiert, was nicht passiert wäre, wenn die Anlage am Potenzialausgleich angeschlossen wäre, dann dürfte m.E. der Betreiber der Anlage (=Besitzer der Immobilie) dafür haftbar sein.
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #6
Hallo,
bei mir ist etwas anderes. Der HÜP und der Verstärker sind schon installiert, da der Vermieter auch Unitymedia hat.

Es war aber vorher schon UM im Haus installiert. ;)

Zwar eine uralte Kabelanlage die nur für Fernsehen benutzt wurde und nicht für Internet, aber ein normales Fernsehkabelnetzwerk. Der Neuausbau ist nur deswegen, weil das Teil inklusive Kabeln scheinbar zu alt ist um noch verlässlich Multimedia darüber zu garantieren.
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #7
Hallo,

Ich kann den Vermieter schlecht dazu zwingen.
Ihm ist das auch egal, er denkt sich nichts dabei, weil er denkt der Fall wird so wieso nicht zutreffen. ( Er ist geizig).

Kann mich da irgendwie auf ein Gesetz oder eine Richtlinie für Vermieter beziehen, um ihn dazu zu zwingen eine Potischiene zu setzen?

Muss am Montag erstmal gucken, was der Techniker dazu sagt, falls er überhaupt etwas sagt. Wie bereits erwähnt sind HÜP und Verstärker, sowie Verteiler schon lange installiert, er müsste eigentlich nur eine Dose setzen.

Grüße
Andy
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #8
Hallo,

Ich kann den Vermieter schlecht dazu zwingen.
Ihm ist das auch egal, er denkt sich nichts dabei, weil er denkt der Fall wird so wieso nicht zutreffen. ( Er ist geizig).

Kann mich da irgendwie auf ein Gesetz oder eine Richtlinie für Vermieter beziehen, um ihn dazu zu zwingen eine Potischiene zu setzen?

Muss am Montag erstmal gucken, was der Techniker dazu sagt, falls er überhaupt etwas sagt. Wie bereits erwähnt sind HÜP und Verstärker, sowie Verteiler schon lange installiert, er müsste eigentlich nur eine Dose setzen.

Grüße
Andy

Der Techniker wird den Kram installieren und unter Umständen einen Zettel an die Anlage machen mit dem Hinweis das der HÜP an den Pa zu hängen ist. Wurde bei mir auch gemacht und läuft seit drei Jahren so. Trotz verschiedener Technikerbesuche in der Zwischenzeit. Ich habe zwar eine Ausgleichsschiene, aber der Vermieter ist auch hier zu geizig die paar Meter Kupferdraht zu zahlen. Sind Vermieter eigentlich alle so? Sicher könnte ich das auch selber zahlen, aber ich sehe es nicht ein. So kommt der eine Fünfziger zum anderen... Pünktlich Miete kassieren geht immer, aber kümmern nicht...
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #9
Naja, wenn es zu einem Schaden kommt, dann würde ich mich doch einfach zuerst an den Vermieter wenden. Dann soll der das mal schöön bezahlen oder mit seiner Versicherung klären (die aber üblicherweise nicht aufkommt, wenn die Erdungspflichten nicht eingehalten werden).

Allerdings weiss ich ehrlich gesagt auch nicht so ganz genau, was überhaupt für ein Schaden durch fehlenden Potenzialausgleich entstehen kann. Klar, es könnte Spannung auf der Schirmung der Koax-Kabel liegen...aber was kann sonst noch so passieren?
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #10
Allerdings weiss ich ehrlich gesagt auch nicht so ganz genau, was überhaupt für ein Schaden durch fehlenden Potenzialausgleich entstehen kann. Klar, es könnte Spannung auf der Schirmung der Koax-Kabel liegen...aber was kann sonst noch so passieren?
70-120Volt ist für dich nicht ausreichend Grund? Vom Blitzschaden mal zu schweigen.
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #11
Ich habe nie geschrieben, dass es keinen ausreichenden Grund gibt, nur waren mir die möglichen Folgen schlicht und einfach nicht bewusst.
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #12
Ich denke, der Techniker installiert das auch, ohne die Anlage in den Potenzialausgleich einzubinden.
Machen wir uns nichts vor:
Genau so wurde oftmals vorgegangen, ganz oft auch so wie es darkbrain85 beschrieben hat. Meistens haben die "Techniker" dabei noch nicht mal ein Wort darüber verloren, dass die Anlage geerdet werden muss, sondern einfach stillschweigend ihre Karte drauf geklebt und fertig. Viele haben weder nach einem Potentialausgleich gesucht geschweige denn danach gefragt (oft genug treffe ich auf Anlagen, wo er sogar im gleichen Raum auf der gleichen Wand ist wie der Verstärker, aber dennoch nicht mit der Kabelanlage verbunden ist, manchmal ist er nicht auf den ersten Blick ersichtlich, oftmals aber sehr wohl und der "Techniker" kann das nur absichtlich nicht angeschlossen haben...).

Unabhängig davon:
Erlaubt war das so noch nie. Der Potentialausgleich ist zwingend in der VDE vorgeschrieben und ohne diesen darf die Anlage nicht in betrieb genommen werden.
Was ich festgestellt habe ist, dass es da sei ein paar Jahren extreme Unterschiede zwischen den Firmen und dann aber auch noch den jeweiligen Technikern gab. So gibt es Techniker, bei denen würde ich fast dafür Wetten, dass die noch nie einen Erdungsdraht verlegt haben, der länger als einen Meter ist, während andere auch schon vor Jahren bei Jeder Installation "irgendwie" für eine Erdung gesorgt haben, auch wenn dafür 20 m Erdungsdraht pro Kunde verlegt werden musste. So wie es eigentlich auch gemacht werden muss, und zwar schon seit Jahren.
Wenn man einer der Techniker ist, die es so wie zuletzt genannt machen, dann regt es einem um so mehr auf, wenn man eine Zweitinstallation in einem Objekt machen muss, was einer der erstgenannten Techniker umgebaut hat. Der letzte Techniker darf, besser gesagt muss, zwingend den PA fachgerecht nachrüsten (und hat dann meist noch den Ärger mit den Eigentümern, wegen Kabelverlegung usw., dem der erste Techniker geschickt aus dem Weg gegangen ist).
Es ist übrigens auch völliger Unsinn, dass man einfach so installieren darf und der PA Sache des Eigentümers ist. Dafür ist einzig und allein der letzte Techniker verantwortlich, der in der Anlage installiert hat. Wenn es keine Potentialausgleichschiene gibt, heißt das übrigens nicht, dass es keinen Potentialausgleich gibt. Einen Potentialausgleich gibt es immer: Notfalls im Hausanschlusskasten (nicht Sicherungskasten).

Inzwischen dürfte sich übrigens auch kein Techniker mehr erlauben, so wie zuerst genannt zu installieren, denn inzwischen weht in dieser Hinsicht ein anderer Wind!
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #13
Wenn es keine Potentialausgleichschiene gibt, heißt das übrigens nicht, dass es keinen Potentialausgleich gibt. Einen Potentialausgleich gibt es immer: Notfalls im Hausanschlusskasten (nicht Sicherungskasten).

!

Diese Aussage kann man Grundsätzlich so nicht stehen lassen.

Es ist zwar grundsätzlich richtig, das der Hausanschlusskasten einen Anschluss für den Potentialausgleich hat (Alte HAK's mit einer Schraube außen am Kasten, Neuere mit einer Klemmschelle im Kasten) aber diese Anschlüsse sind grundsätzlich nicht als vollwertiger Potentialausgleich zu sehen, solange hier nicht auch zumindest ein Kreuzstaberder (oder bei Altbauten eine Wasserleitung aus Eisen, welche im Erdreich außerhalb des Hauses verläuft) mit angeschlossen ist.

Jetzt kommt aber erschwerend hinzu, das nicht jeder so genannte Techniker gleichzeitig auch Elektriker ist.
Arbeiten am Hausanschlusskasten, sofern er zur Durchführung der Arbeiten geöffnet werden muss, sind ausschließlich Elektrofachkräften vorbehalten.
Der Betrieb welcher den Techniker entsendet muss zudem eine gültige Konzession für das Installationsgebiet bzw den Netzbetreiber haben.
Weiterhin ist der Netzanschluss, da er vor der offiziellen Zählung liegt nach Beendigung der Arbeiten wieder zu versiegeln.

Bei Objekten mit FI-Schaltung (im TNC oder TNC-S Netz) kann der Klemmanschluss am HAK ohne eine Erdung im Fehlerfall (Bsp.: Unterbrechung des PEN Netzseitig) zur Gefahrenquelle werden. Im Extremfall kann hier dann sogar volle Netzspannung anliegen.

Wenn diese Option, wie vom Vorredner vorgeschlagen, genutzt wird ist der Eigentümer grundsätzlich darüber zu informieren, das der HAK geerdet werden muss.

Beim TNS Netz ist grundsätzlich ein PA mit Erdung vorhanden. Die Wirksamkeit und Niederohmigkeit des PA müsste jedoch eigentlich vor Installation durch einen Elektrofachbetrieb nachgewiesen werden.

In sofern ist die Aussage, das der Eigentümer für die Betriebssicherheit seiner Elektroanlage verantwortlich ist richtig.

Viele lokale Elektrobetriebe bieten die Nachrüstung eines Potentialausgleichs inklusive Kreuzstaberder (2m), Leitung, PA-Schiene und Installationsmaterial recht günstig an.
Im Schnitt sollten die Ausgaben 250,- € meist nicht übersteigen.
 
  • Keine Potentialausgleichschiene im Keller Beitrag #14
(oder bei Altbauten eine Wasserleitung aus Eisen, welche im Erdreich außerhalb des Hauses verläuft) mit angeschlossen ist.
Diesen Teil habe ich vergessen zu schreiben. Ein Kreuz- oder Staberder ist aber je nach Alter der Elektroinstallation nicht zwingend notwendig. An einen "nackten" Hausanschlusskasten, wo nur der eingeschleppte PEN-Leiter drinnen liegt ohne örtliche Erdung, sollte man es tunlichst vermeiden, die Kabelanlage einfach so anzuschließen.
Aber gibt es sowas überhaupt? Vorstellbar ist es in solchen Fällen, wo inzwischen das Wasserversorgungsrohr von außen durch ein Kunststoffrohr ersetzt wurde, aber sonst?
Es ist zwar oft der Hausanschlusskasten nicht separat geerdet, aber dennoch gibt es, auch in Altinstallationen, in den meisten Fällen irgendwo eine Stelle, wo der PE des Sicherungskastens mit dem Wasserrohr verbunden ist. Damit wäre auch der PEN im HAK zwangsläufig verbunden. Ob man da einfach so was anschließen darf ist aber wieder eine andere Geschichte, ich denke eher nicht, weil nicht sternförmig...

Bin aber kein Fachmann auf dem Gebiet, da kein Elektriker, ich schließe selbst eh nur an eine eindeutige PA-Schiene an und lasse alles was darüber hinaus geht von (internen) Elektrikern machen.

Der muss die Anlage aber wirklich fachgerecht geerdet verlassen, auch wenn dazu mehr gemacht werden muss als nur die HVA mit dem PA oder einer Ertdung zu verbinden. Das kann nicht einfach an den Hauseigentümer abgetreten werden, wie es bisher vielfach gemacht wurde.

Aber den PA einfach gar nicht zu machen, es dem Kunden auch nicht zu sagen, dass die Erdung nachgerüstet werden muss (so wie bisher oft geschehen) geht gar nicht. EIn Schreiben darüber haben viele betroffene Kunden auf Nachfrage nie bekommen, auch wenn dieses eigentlich der Fall sein sollte...
Eine nicht geerdete Kabelanlage kann genau so gefährlich werden, da kann im schlimmsten Fall auch die volle Netzspannung anliegen, ganz besonders dann, wenn dort auch noch ein galvanisches Trennglied zwischen HüP und HVA verbaut wird, was komischerweise viele Techniker gerade in so einem Fsall (nicht geerdete HVA) gemacht haben.
Damit trennt man das letzte bisschen Erdung über den Verstärkerpunkt und die anderen ÜPs (die zwar auch so nicht korrekt wäre, aber zumindest einen Fehlerstrom fließen lässt) weg, so dass überhaupt kein Fehlerstrom mehr zustande kommen kann wenn die HVA unter Spannung steht und ein FI nicht auslöst...
 
Thema:

Keine Potentialausgleichschiene im Keller

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