Unitymedia Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware?
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ich habe seit Samstag einen Anschluss bei UM. (3play 100M)
Leider habe ich auch ein TC7200 inkl. IPv6 und bin damit...
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #1
Hallo liebe umkb-Forenuser,
ich habe seit Samstag einen Anschluss bei UM. (3play 100M)
Leider habe ich auch ein TC7200 inkl. IPv6 und bin damit eher unzufrieden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, bevor ich die Komfort-Option extra buche oder sogar in ein Business-Tarif wechsel:
Ab wann gilt für mich denn das Widerrufsrecht? (Vertrag wurde über das Internet abgeschlossen
Was mir klar ist:
Grundsätzlich ab Erhalt einer Widerrufsbelehrung in schriftlicher Form (kam mit der Auftragsbestätigung am 3. Oktober) -> somit wäre die Frist schon abgelaufen.
Folgender Satz wundert mich allerdings / lässt mich hoffen:
"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, bei Fernabsatzgeschäften jedoch nicht vor Vertragsschluss und - sofern Ware zum Kauf oder zur Miete bestellt wird - nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel ...."
Läuft die Frist also doch erst seit Samstag? Der Techniker hat Horizon & TV7200 mitgebracht.
Etwas wundert mich nur, dass darüber fett steht: "Das nachstehende Widerrufsrecht und dessen Folgen gilt, wenn Sie den Auftrag telefonisch erteilt haben und wenn Sie bezüglich dieses Vertrages Verbraucher (§13 BGB) sind."
Wenn jemand mir bei dem Anliegen helfen kann, wäre ich sehr dankbar.
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #2
NA das Widerrufsrecht gilt ab dem Zeitpunkt, wo du das Produkt nutzen konntest.
Wenn der Techniker die erforderlichen Geräte erst am Samstag mitgebracht hat, dann fängt die Frist auch erst dann an.
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #3
NA das Widerrufsrecht gilt ab dem Zeitpunkt, wo du das Produkt nutzen konntest.
Schmarren.
Mir fallen aufgrund deiner Angaben drei mögliche Daten ein:
- Vertragsschluss ist m.E. Tag deines Anrufes (Vertragsschluss = Antrag und Annahme?)
- Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform
- Erhalt der Ware
Das ist keine Rechtsberatung.
Ich würde anrufen!!
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #4
Mir fallen 3 Daten ein:
- Bertragsschluss ist m.E. Tag deines Anrufes )Vertragsschluss = Antrag und Annahme?)
- Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform
- Erhalt der Ware
Das ist keine Rechtsberatung.
Ich würde anrufen!!
Ich werde nachher mal bei der Hotline nachfragen.
Habe in den älteren Beiträgen auch nur unterschiedliche Meinungen lesen können - sicher ist sich da anscheinend keiner. Nur habe ich die Befürchtung, dass ich an der Hotline ebenfalls unterschiedliche Aussagen bekommen könnte.
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #5
Mit "Zeitpunkt wo du das Produkt nutzen konntest" meinte ich "Erhalt der Ware".
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #6
Läuft die Frist also doch erst seit Samstag? Der Techniker hat Horizon & TV7200 mitgebracht.
Etwas wundert mich nur, dass darüber fett steht: "Das nachstehende Widerrufsrecht und dessen Folgen gilt, wenn Sie den Auftrag telefonisch erteilt haben und wenn Sie bezüglich dieses Vertrages Verbraucher (§13 BGB) sind."
Generell gilt:
1. Kein Widerrufsrecht für Geschäftskunden.
2. Kein Widerrufsrecht für Privatkunden bei Vertragsabschluss in einem Geschäft.
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #7
Mit "Zeitpunkt wo du das Produkt nutzen konntest" meinte ich "Erhalt der Ware".
Was ist denn nun, wenn ich "die Ware" am 11. Oktober erhalten habe, aber noch keine Sekunde nutzen konnte, weil die Box sich einfach nicht installieren will?
Ist dann meine Widerufsfrist noch gar nicht losgelaufen?
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #8
Wo steht denn etwas von Erhalt oder gar Nutzbarkeit der Ware?
Die 14tägige Frist beginnt mit der Belehrung über die selbst.
Das ganze bezieht sich ja auch auf den Vertrag. Wann Leistungen beginnen ist da mEn unerheblich.
Aber es gilt wie immer: hier kann und darf es keine Rechtsbelehrungen geben und somit ist dies keine.
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #9
Jetzt wollte ich Knifte ein Bisschen auf's Glatteis führen, habe aber esci dorthin gebracht ;-)
Wo steht denn etwas von Erhalt oder gar Nutzbarkeit der Ware?
Na, in der Belehrung über das Widerrufsrecht steht das.
Die 14tägige Frist beginnt mit der Belehrung über die selbst.
und weiter heisst es dort: "..., bei Fernabsatzgeschäften nicht vor Vertragsabschluss [...] nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger"
In der Auftragsbestätigung heisst es außerdem: "Der Vertrag beginnt mit der mit Bereitstellung der Dienste" (Den Fehler habe ich wörtlich zitiert :zwinker: )
Und dann sind wir wieder bei der Frage: Beginnt die Frist des Widerrufsrechts mit Lieferung der Hardware, oder mit Bereitstellung der Dienste, oder mit was?
Ich erwarte übrigens nicht wirklich eine Antwort ;-)
Widerruf kommt für mich gar nicht in Frage. Ich bin optimistisch, dass mein bestelltes Produkt irgendwann auch funktionieren wird.
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #10
Wo steht denn etwas von Erhalt oder gar Nutzbarkeit der Ware?
Im ersten Betrag von demjenigen, der das Thema eröffnet hat

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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #11
Sorry, da habe ich in der Tat unaufmerksam gelesen.
Somit wäre meine Vermutung: mit Erhalt der Ware.
Und ich sehe das auch bei mir sportlich: ich habe zwar noch keine Ware, aber widerrufen - neee. :bäh:
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- Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware? Beitrag #12
Zur Ergänzung, falls dies mal jemand interessiert:
Mir wurde gestern an der Hotline gesagt, dass das Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung gilt.
Nachdem ich dann die Zeile mit Erhalt der Ware erzählt habe, war die Dame vom Kundenservice etwas unsicher und hat dann im System geschaut.
Danach meinte Sie dann, dass der Anschluss ja am 19. geschaltet wurde, also hätte ich ab da 14-Tage Widerrufsrecht.
(das ganze kam mir aber nicht ganz so sicher rüber)
Aber egal, ich bekomme jetzt eh eine andere Hardware (Fritzbox 6360). Hoffe, dass diese besser läuft.
Thema:
Widerrufsrecht - ab Erhalt der Hardware?