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Unitymedia Abschaffung des Routerzwangs

Diskutiere Abschaffung des Routerzwangs im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo allerseits, man hoert gelegentlich das die Bundesnetzargentur den Routerzwang mit der "Transparenz-Verordnung" abschaffen will. Gerade...
  • Abschaffung des Routerzwangs Beitrag #1

apmon

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Hallo allerseits,

man hoert gelegentlich das die Bundesnetzargentur den Routerzwang mit der "Transparenz-Verordnung" abschaffen will. Gerade heute ist bei golem.de wieder ein Artikel erschienen der sagt das dies fuer den Herbst 2014 geplant ist[1].

In dem Zusammenhang wird immer geschrieben das der Wegfall des Routerzwangs dadurch erreicht werden soll das der ISP verpflichtet wird Username und Passwort dem Kunden mitzuteilen.

Bei Kabelnetzen gibt es jedoch kein Username und Passwort, sondern der Routerzwang wird ueber die MAC Adresse und die "Provisionierung" des Modems erledigt.

Meine Frage ist nun, sind die Medien lediglich so ungenau beim Erklaeren und die Verordnung wird auch den Routerzwang in den Kabelnetzen abschaffen? Oder hilft es tatsaechlich nur DSL Anschluessen und die Zwangsrouter bleiben weiterhin gang und gebe in den Kabelnetzen?

Wie verhaelt sich der Wegfall der Zwangsrouter dann mit CGN, DS-Lite und IPv6? Werden dann die Daten fuer den AFTR herausgegeben und jedes Geraet kann sich dann einen Tunnel aufbauen?


[1] http://www.golem.de/news/bundesnetzagentur-routerzwang-soll-im-herbst-2014-wegfallen-1407-107624.html
 
  • Abschaffung des Routerzwangs Beitrag #2
Da gibt es dann so viele Ausnahmen und Löcher in der Verordnung, dass sie letztlich das Papier nicht wert ist. Für Kabelnetze wird sich mE nichts ändern.
 
  • Abschaffung des Routerzwangs Beitrag #3
In dem Zusammenhang wird immer geschrieben das der Wegfall des Routerzwangs dadurch erreicht werden soll das der ISP verpflichtet wird Username und Passwort dem Kunden mitzuteilen.
Im Text des Entwurfs der Verordnung (Transparenzverordnung) steht auch nichts von Routerzwang. (§ 9).
Allerdings wird aus den Erläuterungen zu § 9 klarer, worauf es abzielt.
Meine Frage ist nun, sind die Medien lediglich so ungenau beim Erklaeren
Schau Dir halt den Entwurd selbst an und verlass Dich nicht auf die Medien:
 
  • Abschaffung des Routerzwangs Beitrag #4
Ich verstehe sowieso nicht, warum UM überhaupt Router mitliefern muss...
Einfach ein reines Modem, dahinter kann jeder mit seinen eigenen Geräten so viel "Netzwerkbasteln" wie er will und gut is.

Genau so war es ja früher bei UM :zwinker: .
 
  • Abschaffung des Routerzwangs Beitrag #5
Für mich wird bei der Lektüre des von Koax eingestellten Links die Situation nur noch undeutlicher, oder sollte man sagen, dass die BNetzA nicht weiß, was ein Router ist.

Oder geht es nur um die SIP Zuangsdaten und das Vorhandensein einer "Schnittstelle" (HW und / oder SW),um ein kundeneigenes Telefon anschließen zu können?
:kratz:

Hier die betreffenden Stellen aus dem Dokument:

§9 Information über Zugangskennungen
Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes, die einen Zugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz anbieten, müssen Verbrauchern und anderen Endnutzern auf Verlangen die zur Inanspruchnahme der zur Verfügung gestellten Dienste notwendigen Zugangskennungen übermitteln.


Erläuterung zu § 9:
Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten können verpflichtet werden, ausreichende und aktuelle Informationen über Standardbedingungen für den Zugang zu den von ihnen für Endnutzer und Verbraucher bereitgestellten Diensten und deren Nutzung zur Verfügung zu stellen (§ 45n Abs. 2 Nr. 3 TKG). Im Falle eines Zugangs zu einem öffentlichen paketvermittelten Telekommunikationsnetz in Form eines All-IP-Anschlusses werden dem Verbraucher oder Endnutzer üblicherweise ein Telefonie- und ein Internetzugangsdienst zur Verfügung gestellt. Um den angebotenen Telefoniedienst technisch mit einem Endgerät seiner Wahl realisieren zu können, muss der Verbraucher oder Endnutzer über die hierfür notwendigen Zugangskennungen informiert sein, die ihm nach § 9 auf Verlangen mitzuteilen sind. Da diese Information die aktuelle Nutzung des Dienstes umfasst, gilt dieses für Alt- und Neuverträge. Die Vorschrift des § 9 ergänzt die im FTEG angelegte Endgerätefreiheit des Endkunden, da Zugangsdaten regelmäßig zum Betrieb alternativer Router benötigt werden.
 
  • Abschaffung des Routerzwangs Beitrag #6
Also der Kausus Knaktus ist doch
Alles was von einen ISP (Unitymedia) kommt per Miete.
Und auch zum Kauf ist Gebrandet mit wer weis was schon.

Und vorallen möchte ich nicht das Unitymedia einen Fernwartungs Zugriff auf meinen Router hat.

ICH möchte bestimmen was mit meiner Hardware und Interner Technik Geschieht,
was da wo Eingestellt wird, etc
und mit welchen Software Relase, mein Router arbeitet.
Und nicht das der ISP (Unitymedia) nach eigenen gutdücken die Software Relase
und einstellungen meines Router durch Fernwartung ändert...

Weitere Technische Infos zu denn Möglichkeiten die, die ISP (Unitymedia) haben:

Beachte denn Punkt Fernkonfiguration durch ISP
http://www.telefoniert-nach-hause.de/index.php/Fritz!Box


Merke...
Nicht jede neue Software Relase ist besser als eine Ältere.

Oft sind in neuen Relase einige sachen nicht mehr vorhanden...
Da für sind neue Sachen drinne, die man aber U.u, garnicht Benötigt.

Und das ist doch das Thema.
Das der Kunde einen eigenen Router, den er auf denn Freien Mark kaufen kann (oder schon hat).

Wo einen der Hersteller Garantiren kann das es keinerlei Gateways,
also hintertüren gibt ala. TR-069 siehe...
http://de.wikipedia.org/wiki/TR-069

Und da wäre Besonders zu erwähnen... der Punkt
Sicherheit

Und das ist das Eigendliche vorhaben der BNetzA zur Abschaffung des Routerzwangs
Nur die Umsetzung ist das Problem.

Das wird mit Sicherheit von Unitymedia, dann da durch aus Gehebelt,
das dann Trotzdem vor denn "eigenen Router" ein Kabel Modem von Unitymedia sein muss.
Wo dann die Telefone auch angeschloßen werden müssen.

Also hat man auf seine Telefon sachen immer noch keinen einfluss.
Weil die am MODEM und nicht an seinen eigenen Router angeschlossen sind.
 
  • Abschaffung des Routerzwangs Beitrag #7
Das MODEM ist dann aber ein MTA :D
 
Thema:

Abschaffung des Routerzwangs

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