- Analog-TV Fristen und Kündigung.. Beitrag #1
ngc2997
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Hej,
hab da mal eine Frage zum Thema Analog-TV und Kündigung.. Wir (dh, meine Freundin und ich) haben seit April 2004 einen Vertrag über Analog-TV, anfangs mit Telecolumbus West, seit dem Zusammenschluß mit iesy und ish jetzt mit Unitymedia. Nun sind wir vor kurzem umgezogen und brauchen in der neuen Whg kein Kabel-TV mehr, da eine SAT-Gemeinschaftsanlage existiert. Wir (bzw meine Freundin, Vertrag läuft über sie) haben also zum 29.02. gekündigt; zum Zeitpunkt, als wir die Kündigung geschrieben haben, stand in den AGB etwas von "Frist von einem Monat zum Monatsende". Da wir die Kündigung am 25. Januar per Einschreiben (Einwurf, also ohne Rückschein) an Unitymedia NRW geschickt haben (und der Brief lt Sendungsverfolgung am 26. Januar zugestellt wurde), sollte damit unseres Erachtens die genannte Frist wohl eingehalten sein.
Nun schaue ich heute aufs Konto, und was muß ich da sehen? Unitymedia bucht natürlich munter weiter ab. Die angeforderte Bestätigung über die Kündigung haben wir auch nicht erhalten; zudem mußte ich heute, als ich nochmals in die AGB auf deren Webseite geschaut habe, feststellen, daß dort ("Kabelanschluss/TV-Services NRW") nichts mehr über Vertragslaufzeiten, Kündigung, Fristen, etc zu lesen ist.
Wie sieht es also diesbezüglich aus? Gibt es andere Vertragslaufzeiten für "Telecolumbus-Altkunden"? [AFAIK haben wir nie Rechnungen, einen Vertrag, o.ä. bekommen, abgesehen von einem Hinweis über den Zusammenschluss mit iesy und ish; es existiert nur eine Vertragsnummer, unter die mtl Abbuchungen vorgenommen werden] War die Kündigung fristgemäß? Falls nicht: strittigen Betrag zurückbuchen und es darauf ankommen lassen? Einlieferungsbeleg für das Kündigungsschreiben liegt hier vor..
Gruß aus Essen
Karsten
hab da mal eine Frage zum Thema Analog-TV und Kündigung.. Wir (dh, meine Freundin und ich) haben seit April 2004 einen Vertrag über Analog-TV, anfangs mit Telecolumbus West, seit dem Zusammenschluß mit iesy und ish jetzt mit Unitymedia. Nun sind wir vor kurzem umgezogen und brauchen in der neuen Whg kein Kabel-TV mehr, da eine SAT-Gemeinschaftsanlage existiert. Wir (bzw meine Freundin, Vertrag läuft über sie) haben also zum 29.02. gekündigt; zum Zeitpunkt, als wir die Kündigung geschrieben haben, stand in den AGB etwas von "Frist von einem Monat zum Monatsende". Da wir die Kündigung am 25. Januar per Einschreiben (Einwurf, also ohne Rückschein) an Unitymedia NRW geschickt haben (und der Brief lt Sendungsverfolgung am 26. Januar zugestellt wurde), sollte damit unseres Erachtens die genannte Frist wohl eingehalten sein.
Nun schaue ich heute aufs Konto, und was muß ich da sehen? Unitymedia bucht natürlich munter weiter ab. Die angeforderte Bestätigung über die Kündigung haben wir auch nicht erhalten; zudem mußte ich heute, als ich nochmals in die AGB auf deren Webseite geschaut habe, feststellen, daß dort ("Kabelanschluss/TV-Services NRW") nichts mehr über Vertragslaufzeiten, Kündigung, Fristen, etc zu lesen ist.
Wie sieht es also diesbezüglich aus? Gibt es andere Vertragslaufzeiten für "Telecolumbus-Altkunden"? [AFAIK haben wir nie Rechnungen, einen Vertrag, o.ä. bekommen, abgesehen von einem Hinweis über den Zusammenschluss mit iesy und ish; es existiert nur eine Vertragsnummer, unter die mtl Abbuchungen vorgenommen werden] War die Kündigung fristgemäß? Falls nicht: strittigen Betrag zurückbuchen und es darauf ankommen lassen? Einlieferungsbeleg für das Kündigungsschreiben liegt hier vor..
Gruß aus Essen
Karsten