Unitymedia Grundgebühr erlass bei Wechslern?

Diskutiere Grundgebühr erlass bei Wechslern? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, für Leute die von einem anderen Anbieter zu KabelBW kommen gibt es ja bis zu 12 Monate die Grundgebühr erlassen. Ich frage mich nun was...
  • Grundgebühr erlass bei Wechslern? Beitrag #1

KnudsenZ

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Hallo,

für Leute die von einem anderen Anbieter zu KabelBW kommen gibt es ja bis zu 12 Monate die Grundgebühr erlassen. Ich frage mich nun was die Grundgebühr ist?
Ist das der Preis den ich für den Kabelanschluss (ggf. als Gemeinschaftsantenne in den Nebenkosten) zahle? Oder ist das der entsprechende Paktepreis z.B. für das 3play100 Paket?
Ich gehe mal von letzterem aus bin mir aber unsicher.
Außerdem läuft ja erst nach den grundgebühr-befreiten Wechsler-Monaten die 24-Monatige Vertragslaufzeit. Falls ich alle 12 Wechsler-Monate in Anspruch nehme habe ich also faktisch einen Vertrag über 3 Jahre. Richtig?
Gilt denn dann nach den Wechsler-Monaten auch noch der ermäßigte Paketpreis wie er momentan bei den 3play-Paketen für das erste Jahr angeboten wird?

Ich mache mal ein Beispiel anhand von 3play Smart 50:
Kabelanschluss-Gebühr im Einfamilienhaus: 19€
Ermäßigter 3play50 Paketpreis im ersten Jahr: 25€
3play50 Paketpreis im zweiten Jahr: 33€
Wenn ich nun 12 grundgebührbefreite Wechsler-Monate beanspruche zahle ich dann folgendes:
1. Jahr: 19€ (Nur Kabelanschluss)
2. Jahr: 44€ (Kabelanschluss+3play50 ermäßigt)
3. Jahr: 52€ (Kabelanschluss+3play50)

Stimmt die Rechnung so oder mache ich irgendwo einen Fehler?

Guß Knudsen
 
  • Grundgebühr erlass bei Wechslern? Beitrag #2
Hallo,
deine Rechnung ist falsch:
1. Du hast immer eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Vertrag beginnt mit der Aktivschaltung.
2. Beim Wechslervorteil steht: "bis zu 12 Monate ohne Grundgebühr"
Das bedeutet im Detail: Du bezahlst so lange keine Grundgebühr fürs Internet, bis der alte Vertrag ausgelaufen ist (max. 12 Monate).
Angenommen dein Altvertrag läuft bis 31.5. Dann musst du bis zu diesem Termin keine Grundgebühr bei UMKBW bezahlen, wohl aber die Gebühren bei deinem Altprovider.
 
  • Grundgebühr erlass bei Wechslern? Beitrag #3
Mir wurde es mal so erklärt, dass man einen Nachlass in Höhe der Grundgebühr des alten Providers erhält. Nachweis zu Höhe und Laufzeit ist erforderlich
 
  • Grundgebühr erlass bei Wechslern? Beitrag #4
Ich mache mal ein Beispiel anhand von 3play Smart 50:
Kabelanschluss-Gebühr im Einfamilienhaus: 19€
Ermäßigter 3play50 Paketpreis im ersten Jahr: 25€
3play50 Paketpreis im zweiten Jahr: 33€
Wenn ich nun 12 grundgebührbefreite Wechsler-Monate beanspruche zahle ich dann folgendes:
1. Jahr: 19€ (Nur Kabelanschluss)
2. Jahr: 44€ (Kabelanschluss+3play50 ermäßigt)
3. Jahr: 52€ (Kabelanschluss+3play50)

Für die Dauer der Grundgebührbefreiung gilt 1) ausser ggf die Telefon Kofort Option, kostenpflichtige Gespräche und Pay Tv Programme. In diesem Zeitraum beginnt die kostenreduzierte Zeit bereits zu laufen.
 
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