Unitymedia Umzug

Diskutiere Umzug im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Tag, bei mir steht es noch nicht sicher fest, ob ich zum Jahresende hin aus beruflichen Gründen umziehen muss. Bei einem Umzug würde ich zu...
  • Umzug Beitrag #1

pendler

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Tag,

bei mir steht es noch nicht sicher fest, ob ich zum Jahresende hin aus beruflichen Gründen umziehen muss. Bei einem Umzug würde ich zu meinen Eltern zurückziehen (einfach aus kostengründen). Wie sieht es hierbei mit dem Unitymediaanschluss aus? Das Haus (Eigentum) verfügt über keinen Anschluss wie das gesamte restliche Neubaugebiet. Meine Eltern würde nachdem alles fertig ist auch keinen mehr bewilligen.

Wie sieht das dann mit der Kündigung in diesem Fall aus? Welche fristen habe ich einzuhalten und was muss ich einreichen.
Problematisch ist auf jeden Fall, dass es noch nicht sicher ist. Will auch den Anschluss in meiner jetzigen Wohnung nicht kündigen, da die WEG ein Vermarktungsverbot ausgesprochen hat. Muss wohl kurz nachdem bei mir der Anschluss geschaltet worden ist passiert sein.
 
  • Umzug Beitrag #2
Du solltest den Umzug frühest möglich bekanntgeben. (Also nachdem alles in trockenen Tüchern ist). Einen konkreten Termin gibt es da nicht.
Am besten schreibst du bei der Umzugsmeldung schon gleich dazu, dass du in ein unversorgtes Gebiet wechselst.
Sobald du dich am neuen Wohnort angemeldet hast, schickst du schnellst möglich eine Kopie der Bestätigung an UMKBW.
UMKBW darf 3 Monate weiterkassieren.
Siehe hierzu z.B. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1431/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html
 
  • Umzug Beitrag #3
Hallo pendler,

den Worten von „hajodele“ ist fast nichts mehr hinzuzufügen.

Reiche früh genug Deine Kündigung ein. Sollte doch kein Umzug zu einer nicht versorgten Adresse erfolgen, kannst Du die Kündigung ja immer noch zurücknehmen :zwinker:

Die Kündigung wird dann erst mal zum Ende der Mindestvertragslaufzeit eingestellt und nach Eingang der Meldebestätigung entsprechend umterminiert.

PS: Die Kündigungsfrist beginnt mit der ersten Mitteilung an Unitymedia über den bevorstehenden Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet. Daher wie gesagt früh genug die Kündigung einreichen, um eine Mehrbelastung nach erfolgtem Umzug zu vermeiden :smile:

Beste Grüße
Marcus-Peter
 
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