Unitymedia Vertragsabschluss mit UM

Diskutiere Vertragsabschluss mit UM im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Mein Frage liest sich vielleicht etwas komisch hat aber ihren Grund. Annahme: Wenn ich zum erstem Mal einen Vertrag (z.B. Kabelanschluss) mit UM...
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #1

Henry Ford

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Mein Frage liest sich vielleicht etwas komisch hat aber ihren Grund.
Annahme:
Wenn ich zum erstem Mal einen Vertrag (z.B. Kabelanschluss) mit UM abschließe, dann unterschreibe ich einen Vertrag, bekomme eine Kundennummer und bin der Vertragspartner
mit UM.
Ca. 3 Monate später bestelle ich ein Zusatzpaket (Kombipaket) telefonisch oder online. Wie kommt hier der Vertragsabschluß zustande? Nur durch die Bestellung oder auch durch eine schriftliche Vertragsunterzeichnung oder durch Unterschrift beim Paketdienst bei Übergabe oder ganz anders.

Danke und Gruß
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #2
Hallo Henry Ford,

Deine Frage liest sich nicht komisch :zwinker:

Bestellst Du telefonisch oder online ein Produkt, gehst du automatisch einen Vertrag mit uns ein und hast ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Beste Grüße
Marcus-Peter
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #3
Danke aber im konkreten Fall ist es so, dass der Ex meiner Freundin über ihre Kundennummer Zusatzpakete gebucht hat. Der Vertrag (Kabel) lief zwar über meine Freundin aber nach Auszug aus dem gemeinsamen Haus hat der Ex-Mann weitere Pakete über ihren Namen für sich bestellt. Gibt es bei UM eine Aufzeichnung über diese Bestellung oder Unterschriften bzgl. der Entgegennahme der Produkte?! Er hat zwar die mtl. Gebühren bezahlt, will diese aber jetzt einstellen - soll meine Freundin sich doch mit UM rumschlagen - so sein Tenor.
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #4
Hey Henry Ford,

dass ist natürlich übel.

Ich frag mich nur, warum Deine Freundin bei Auszug aus der Wohnung den Vertrag nicht gekündigt oder auf die neue Anschrift mitgenommen hat? Alternativ wäre auch eine Vertragsübernahme durch den Ex-Mann sinnvoll gewesen.

Nun gut, jetzt ist das Kind eh in den Brunnen gefallen. Deine Freundin meldet sich am besten einmal beim Kundenservice um die weitere Vorgehensweise zu eruieren.

Über das Forum wird eine Lösung nicht möglich sein.

Viele Grüße
Marcus Peter
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #5
Hallo Marcus Peter,

werden wir machen aber vielleicht könntest Du mir trotzdem vorab sagen ob telefonische Bestellungen aufgenommen werden bzw. registriert werden und wenn ja wie lange und 2.
ob bei Entgegennahme der Produkte der Empfänger beim Paketdienst unterzeichnen muss und diese Unterschrift bei UM hinterlegt bzw. archiviert ist.

Vielen Dank nochmals

Gruß
Henry Ford
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #6
Hallo Henry Ford,

es besteht die Möglichkeit, dass Bestellungen nach vorherigem Einverständnis des Anrufers aufgezeichnet werden.

Wenn der Anrufer dies jedoch verneint, gibt es also auch keine Aufzeichnungen.

Die Entgegennahme von Paketen muss natürlich vom Empfänger quittiert werden. Allerdings wird dies nicht in unseren Kundenverwaltungssystem archiviert.

Beste Grüße
Marcus-Peter
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #7
Diese Abschlüsse unterliegen dem Fernabsatz-Gesetz und bedürfen einiger Vorschriften.
Irgendwelche Unterschriften sind jedoch nicht notwendig.
Hier kannst du einiges dazu lesen: http://www.fernabsatz-gesetz.de/

p.s. Wenn an deinem neuen Wohnsitz kein Kabel vorhanden ist, kannst du wahrscheinlich aus dem Vertrag kommen, indem du jetzt den Umzug meldest.
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #8
Die Frage wäre vorallem wie bestellt wurde.

Schwierig dürfte es werden, wenn über das Internet bestellt wurde, denn dann hätte deine Freundin ihrem Ex die Zugangsdaten geben müssen, was sie laut Vetrag (vermutlich) nicht darf.
Da dürfte UM wohl davon ausgehen, dass es sich um eine berechtigte Bestellung gehandelt hat.

Bei allen anderen Bestellmöglichkeiten sollte man sich aber darauf berufen können, dass man das nicht bestellt hat und somit kein Vertrag zustande gekommen ist.
Bzw wenn dann nur ein Vertrag zwischen dem Ex und UM.

Aber genauer wird das im Zweifel nur an Anwalt klären können.


Hinweis: Das ganze ist nur meine Meinung und soll keine Rechtsberatung sein.
 
  • Vertragsabschluss mit UM Beitrag #9
Man kann doch auch nachweisen, dass man zum Bestelldatum schon gar nicht mehr in der alten Wohnung gemeldet war!
 
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