- Mahnung Rechtsanwalt (Unitymedia) Beitrag #1
Eadrec
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Hallo zusammen,
ich habe seitens Unitymedia angeblich Mahnungen erhalten, die aber postalisch nie bei mir angekommen sind (aufgrund eines Umzuges).
Diese Mahnung müssten bei Unitymedia als "unzustellbar" zurückgekommen sein. Seitens Unitymedia wurde nicht versucht mit mir auf telefonischem oder schriftlichem Wege per E-Mail in Kontakt zu treten. (beides lag dem Unternehmen vor)
Jetzt hat Unitymedia einen Rechtsanwalt damit beauftragt, mir eine einfache außergerichtliche Mahnung zu schicken (dieser hat meine nueuen Adressdaten)
Seitens Unitymedia:
Rechnungsbetrag 148,99 €
Verzugszinsen: 4,40 €
Bisherige Kosten: 5,50 €
----------
Sietens des Anwaltes:
Post und Telekommunikationspausche: 11,70 €
1,3 Geschäftsgebühr: 58,50 €
Das Geld was Unitymedia von mir einverlangt, ist für die nicht zurück geschickte Hardware (Router Karte usw.). Dies soll aus den Vertragsunterlagen und aus der Abscchlussrechnung (die ich ebenfalls nie erhalten habe) hervor gehen.
Glücklicherweise liegen diese ungebraucht bei mir noch im Keller und werde diese an Unitymedia zurück schicken. Es ist ja vollkommen in Ordnung, dass Unitymedia auch eine kleine Gebühr dafür verlangt, weil ich damit solange gebraucht habe.
ABER
Ich finde auch in meinem Falle ist die Gebühr, die hier der Rechtsanwalt für sich verlangt sehr hoch.
Laut einem Artikel dieser Seite kann "bei Bagatellforderungen unter 300 Euro der Rechtsanwalt für die schlichten Mahnungen nur 15 Euro (mit Umsatzsteuer: 17,85 Euro) verlangen."
Artikel: http://www.forum-schuldnerberatung....rojekt/uebersicht-rechtsanwaltsgebuehren.html
Da ich den Router und den Receiver zurückgeschickt habe, würde der o.g. Rechnungsbetrag verschwinden und nur noch die Verzugszinsen zur Zahlung ausstehen (bzw. auch noch der die Kosten für Post und Telekommunikation und den Geschäftsgebühren)
Frage:
1. Sind die Geschäftsgebühren nicht hoch gegriffen ? In meinem Falle ca. 40% des Rechnungsbetrages? Fällt dies nicht unter den Punkt Bagatellforderungen?
2. Muss ich den Rechtsanwalt überhaupt bezahlen nachdem ich die Hardware zurückgeschickt habe?
3. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann davon berichten?
Ich würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank!
Grüße,
Eadrec
ich habe seitens Unitymedia angeblich Mahnungen erhalten, die aber postalisch nie bei mir angekommen sind (aufgrund eines Umzuges).
Diese Mahnung müssten bei Unitymedia als "unzustellbar" zurückgekommen sein. Seitens Unitymedia wurde nicht versucht mit mir auf telefonischem oder schriftlichem Wege per E-Mail in Kontakt zu treten. (beides lag dem Unternehmen vor)
Jetzt hat Unitymedia einen Rechtsanwalt damit beauftragt, mir eine einfache außergerichtliche Mahnung zu schicken (dieser hat meine nueuen Adressdaten)
Seitens Unitymedia:
Rechnungsbetrag 148,99 €
Verzugszinsen: 4,40 €
Bisherige Kosten: 5,50 €
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Sietens des Anwaltes:
Post und Telekommunikationspausche: 11,70 €
1,3 Geschäftsgebühr: 58,50 €
Das Geld was Unitymedia von mir einverlangt, ist für die nicht zurück geschickte Hardware (Router Karte usw.). Dies soll aus den Vertragsunterlagen und aus der Abscchlussrechnung (die ich ebenfalls nie erhalten habe) hervor gehen.
Glücklicherweise liegen diese ungebraucht bei mir noch im Keller und werde diese an Unitymedia zurück schicken. Es ist ja vollkommen in Ordnung, dass Unitymedia auch eine kleine Gebühr dafür verlangt, weil ich damit solange gebraucht habe.
ABER
Ich finde auch in meinem Falle ist die Gebühr, die hier der Rechtsanwalt für sich verlangt sehr hoch.
Laut einem Artikel dieser Seite kann "bei Bagatellforderungen unter 300 Euro der Rechtsanwalt für die schlichten Mahnungen nur 15 Euro (mit Umsatzsteuer: 17,85 Euro) verlangen."
Artikel: http://www.forum-schuldnerberatung....rojekt/uebersicht-rechtsanwaltsgebuehren.html
Da ich den Router und den Receiver zurückgeschickt habe, würde der o.g. Rechnungsbetrag verschwinden und nur noch die Verzugszinsen zur Zahlung ausstehen (bzw. auch noch der die Kosten für Post und Telekommunikation und den Geschäftsgebühren)
Frage:
1. Sind die Geschäftsgebühren nicht hoch gegriffen ? In meinem Falle ca. 40% des Rechnungsbetrages? Fällt dies nicht unter den Punkt Bagatellforderungen?
2. Muss ich den Rechtsanwalt überhaupt bezahlen nachdem ich die Hardware zurückgeschickt habe?
3. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann davon berichten?
Ich würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank!
Grüße,
Eadrec