Unitymedia Mahnung Rechtsanwalt (Unitymedia)

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  • Mahnung Rechtsanwalt (Unitymedia) Beitrag #1

Eadrec

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Hallo zusammen,

ich habe seitens Unitymedia angeblich Mahnungen erhalten, die aber postalisch nie bei mir angekommen sind (aufgrund eines Umzuges).

Diese Mahnung müssten bei Unitymedia als "unzustellbar" zurückgekommen sein. Seitens Unitymedia wurde nicht versucht mit mir auf telefonischem oder schriftlichem Wege per E-Mail in Kontakt zu treten. (beides lag dem Unternehmen vor)

Jetzt hat Unitymedia einen Rechtsanwalt damit beauftragt, mir eine einfache außergerichtliche Mahnung zu schicken (dieser hat meine nueuen Adressdaten)

Seitens Unitymedia:

Rechnungsbetrag 148,99 €

Verzugszinsen: 4,40 €

Bisherige Kosten: 5,50 €

----------
Sietens des Anwaltes:

Post und Telekommunikationspausche: 11,70 €

1,3 Geschäftsgebühr: 58,50 €



Das Geld was Unitymedia von mir einverlangt, ist für die nicht zurück geschickte Hardware (Router Karte usw.). Dies soll aus den Vertragsunterlagen und aus der Abscchlussrechnung (die ich ebenfalls nie erhalten habe) hervor gehen.

Glücklicherweise liegen diese ungebraucht bei mir noch im Keller und werde diese an Unitymedia zurück schicken. Es ist ja vollkommen in Ordnung, dass Unitymedia auch eine kleine Gebühr dafür verlangt, weil ich damit solange gebraucht habe.

ABER

Ich finde auch in meinem Falle ist die Gebühr, die hier der Rechtsanwalt für sich verlangt sehr hoch.

Laut einem Artikel dieser Seite kann "bei Bagatellforderungen unter 300 Euro der Rechtsanwalt für die schlichten Mahnungen nur 15 Euro (mit Umsatzsteuer: 17,85 Euro) verlangen."

Artikel:

Da ich den Router und den Receiver zurückgeschickt habe, würde der o.g. Rechnungsbetrag verschwinden und nur noch die Verzugszinsen zur Zahlung ausstehen (bzw. auch noch der die Kosten für Post und Telekommunikation und den Geschäftsgebühren)

Frage:
1. Sind die Geschäftsgebühren nicht hoch gegriffen ? In meinem Falle ca. 40% des Rechnungsbetrages? Fällt dies nicht unter den Punkt Bagatellforderungen?

2. Muss ich den Rechtsanwalt überhaupt bezahlen nachdem ich die Hardware zurückgeschickt habe?

3. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann davon berichten?


Ich würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank!


Grüße,

Eadrec
 
  • Mahnung Rechtsanwalt (Unitymedia) Beitrag #2
Rechtsberatung darf dir nur ein Anwalt geben.

Ohne eigenen Anwalt wirst du wohl nur schlecht dagegen vorgehen können.
Denn im Zweifel klagt der Anwalt seine Gebühren ein, wenn er dann Recht bekommt, musst du noch die Gerichtsgebühren zahlen.
Ich meine sogar wenn der Richter weniger anerkennt musst du trotdem ein Teil der Gerichtsgebühren bezahlen, aber da bin ich mir nicht sicher.

Aber wirklich helfen kann dir da nur ein eigene Anwalt, oder evtl Verbraucherschutzorganisationen.
 
  • Mahnung Rechtsanwalt (Unitymedia) Beitrag #3
1. Sind die Geschäftsgebühren nicht hoch gegriffen ? In meinem Falle ca. 40% des Rechnungsbetrages? Fällt dies nicht unter den Punkt Bagatellforderungen?
Ich würde sagen nein.
Bei einem Streitwert von 158,89 sind die 58,50 + 11,70 das, was dem Anwalt zusteht.
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Zivilstreit.html

Bei Gegenstandswerten bis 500 Euro ist die einfache Gebühr 45,- Euro ... das 1,3 fache dann halt 58,50.
http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_90.html
2. Muss ich den Rechtsanwalt überhaupt bezahlen nachdem ich die Hardware zurückgeschickt habe?
Ich würde sagen ja.
Der Anwalt ist ja tätig geworden. Sogar erfolgreich, Du hast die Hardware ja zurückgesendet.
Laut einem Artikel dieser Seite kann "bei Bagatellforderungen unter 300 Euro der Rechtsanwalt für die schlichten Mahnungen nur 15 Euro (mit Umsatzsteuer: 17,85 Euro) verlangen."
"kann" <> "darf"
 
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