Unitymedia Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert?

Diskutiere Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Einen schönen guten Tag zusammen, ich hatte am 3.3.2015 premium 2play 200 (Aktivierungsgebünr 49,99€) online bestellt. Inkl. Telefon...
  • Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert? Beitrag #1

Pepperina

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Einen schönen guten Tag zusammen,

ich hatte am 3.3.2015 premium 2play 200 (Aktivierungsgebünr 49,99€) online bestellt. Inkl. Telefon Komfort-Option (Aktivierung 29,99€ und mtl. 4,99€).
Am 12.3.2015 wurde ein Rechnung gestellt -> 84,13€, derzeit für mich als PDF nicht einsehbar, da technische Störungen seitens Unitymedia.
Da online bestellt, wird ein :
Bei Online-Bestellung dieses Produktes erhalten Sie das angegebene Startguthaben, welches mit monatlichen wiederkehrenden Rechnungsbeträgen und der ggf. anfallenden Aktivierungsgebühr bei Unitymedia (nicht aber bei etwaigen Drittanbieter) verrechnet wird. Die Verrechnung erfolgt automatisch bis das Startguthaben vollständig aufgebraucht ist. Das Startguthaben kann nicht ausgezahlt werden und verfällt, wenn der Vertrag, für den das Startguthaben abgeschlossen wurde, beendet wurde.

Das Geld soll Ende März abgebucht werden. Natürlich habe ich vorhin mit der Service-Hotline, Rechnungsstelle gesprochen. Zuerst wusste die Dame gar nichts von irgendwelchen Guthaben, erkundigte sich irgendwo und gab mir dann zur Antwort:
Dieses Guthaben wird nur gewährt, wenn die Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist. Da sich Rechnung und Widerrufsfrist überschnitten haben, wird das Guthaben mit der/den nächsten Rechnung/en verrechnet.

So, nun meine ersten Fragen an euch: Gibt es irgendwen, bei dem tatsächlich die Aktivierungsgebühr(en) mit dem Guthaben verrechnet wurden? Stimmt die Aussage der Hotline eigentlich, oder kann ich etwas dagegen unternehmen?

Das nächste Versprechen von Unitymedia ist dort zu finden:
http://www.unitymedia.de/privatkunden/aktionen/unser-versprechen/
Sie haben die Möglichkeit, die ersten 2 Vertragsmonate im Rahmen UNSER HIGHSPEEDNETZ-VERSPRECHEN die Geschwindigkeit des Internetanschlusses zu testen. Sollten Sie wider Erwarten nicht zufrieden sein, würden wir uns freuen, wenn Sie uns hierüber telefonisch unter 01806 / 663 0 33* in Kenntnis setzen. Wir werden dann gerne Ihren Anschluss überprüfen. Jedenfalls haben Sie bis zum Ende des zweiten Vertragsmonats das Recht, den Vertrag aus diesem Grund fristlos zu kündigen. Sie zahlen dann lediglich nicht von der entgeltfreien Zeit umfasste Leistungen (wie z.B. Telefonverbindungen außerhalb der Flatrate, etwaige Einmalentgelte und ggf. die Grundgebühr ab dem 2. Monat).

Und weil wir mit schnell auch wirklich schnell meinen, gibt‘s von uns für jeden Internet-Neukunden, der ein superschnelles 2play oder 3play Paket bestellt, unser Versprechen. Was das heißt? Wenn Sie denken: „Hm, da hatte ich mehr erwartet“, können Sie innerhalb der ersten zwei Monate kündigen. Sie sehen: Bei uns können Sie schnell „Hi“ sagen. Und bei Unzufriedenheit genauso schnell wieder „Bye-bye“.
Dieses Verprechen geben wir Neukunden bei Bestellung von 2play COMFORT 120, 2play PREMIUM 200, 3play START 60, 3play COMFORT 120 oder 3play PREMIUM 200.

Ich bin derzeit noch bei der Telekom - bis Ende Juli, dann kommt Zwangsumstellung auf IP. Super, dachte ich mir, kann ich ja mal ohne Risiko testen, ob Unitymedia bei mir tatsächlich funktioniert. (Man liest ja so viel Negatives, aber klar ist auch, dass mehr Leute schreiben, wenn etwas nicht stimmt, als umgekehrt. Über die Telekom wird auch viel gemeckert und ich hatte nie Probleme.)

Also fragte ich heute die Dame in der Rechnungsstellung, ob ich denn dann das Geld wieder zurückbekommen würde. Zuerst wusste Sie gar nichts von diesen zwei Monaten. Nein, es gäbe nur die Widerrufsfrist von zwei Wochen und die sei verstrichen. Ich suchte ihr dann die Website heraus. Daraufhin sagte sie mir, dass ich kein Geld zurückbekommen würde. Das Guthaben würde mir dann auch nicht mehr zustehen.

Hat Sie recht damit?

Zusammenfassend:

Versprechen Guthaben 100€, das mit den Rechnungen verrechnet wird -> aber zahlen musst du auf jeden Fall die erste Rechnung 85€
Versprechen Test von 2 Monaten, kannst schnell wieder Bye-bye sagen (aber für das Spässeken haste mal eben 85€ hingeblättert).


Wäre ja ein tolles "sorgenfreies Testen", das mich mal eben schlappe 85€ gekostet hätte. Die Leitung schwankt nämlich von 40 bis 200 Mbit/s von Messung zu Messung im Minutentakt (und leider zu 70% um die 60Mbit/s). Störungsmeldung ist raus bereits seit 9.3. Auf Nachfragen heißt es: "In Wuppertal liegt generell eine größere Störung vor, wann das behoben ist, können wir nicht sagen. Kann durchaus auch ein paar Wochen dauern" HALLO? Techniker sollte zurückrufen, ist auch nicht passiert, wurde bereits 2x versprochen.

Vielen Dank für eure Antworten.
 
  • Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert? Beitrag #2
Re: Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert

<t>Versprochenes Guthaben ist kein Rechnungsposten. Die Rechnung ist korrekt - ob es Guthaben gibt oder nicht. Und das Guthaben ist auch kein Thema auf einer Rechnung.<br/>
<br/>
Man kann aus verschiedenen Gründen Guthaben bei Unity Media oder einem anderen Dienstleistungsunternehmen haben (auch, weil man z.B. mal zuviel überwiesen hat).<br/>
<br/>
Die ganz normale Rechnung wird dann erst einmal mit dem Guthaben beglichen und - sofern erforderlich - der Rest vom Bankkonto eingezogen oder per Überweisung eingefordert.<br/>
<br/>
So verhält sich das z.B. auch mit PayPal.</t>
 
  • Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert? Beitrag #3
Re: Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert

<r>Fangen wir mal mit dem Widerspruch an.<br/>
Siehe hierzu einfach die Belehrung auf der vorletzten Seite des Bestellformulars: <URL url="http://www.kabelbw.de/pdf/formulare/kabel-bw-bestellformular-produkte-kabel-bw.pdf"><LINK_TEXT text="http://www.kabelbw.de/pdf/formulare/kab ... bel-bw.pdf">http://www.kabelbw.de/pdf/formulare/kabel-bw-bestellformular-produkte-kabel-bw.pdf</LINK_TEXT></URL><br/>
Während dieser Zeit ist es definitiv eine Nullnummer.<br/>
<br/>
Zur Gutschrift.<br/>
Bei mir wurde das in der Rechnung Aug 2011 ausgewiesen:<br/>
<URL url="http://www.directupload.net"><s></e></URL></r>
 
  • Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert? Beitrag #4
Re: Versprechungen auf Unitymedia Website fehl interpretiert

<t>@GoaSkin,<br/>
danke für deine Antwort, aber ich kann mit der leider überhaupt nichts anfangen.<br/>
<br/>
Hallo hajodele,<br/>
danke für deinen Beitrag. Ich bin bei Unitymedia. Aber bei deinem Beitrag fiel mir auf, dass sie eine Gutschrift nicht verrechnen, da diese in der Widerspruchsfrist von 14 Tagen nicht gewährt wird, wohl aber in der Widerspruchsfrist bereits eine Rechnung stellen (können)?<br/>
<br/>
Ich werde auf jeden Fall schriftlichen Einspruch einlegen, wie man an deinem Beispiel sieht, geht es ja auch anders - obwohl Kabel BW.</t>
 
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