Unitymedia Frage zu Neuvertrag
Diskutiere Frage zu Neuvertrag im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, wie ist das eigtl....
Meine jetzgie Frau, hatte bevor wir verheiratet waren einen Unitymedia Vertrag auf Ihren Namen und Ihr Konto...
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- Frage zu Neuvertrag Beitrag #1
Hallo, wie ist das eigtl....
Meine jetzgie Frau, hatte bevor wir verheiratet waren einen Unitymedia Vertrag auf Ihren Namen und Ihr Konto gemacht, dieser wurde jetzt gekündigt.
Wenn ich jetzt einen Vertrag bei UM abschließen wollte (auch eigens Konto) wäre ich dann NEUKUNDE ?
Danke im vorraus
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- Frage zu Neuvertrag Beitrag #2
Ich denke schon. Neuer Name, neuer Vertrag, neues Konto. Warum solltest du kein Neukunde sein?
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- Frage zu Neuvertrag Beitrag #3
Nein, bist du nicht. Neukunde ist man nur, wenn an der Anschluss-Adresse drei Monate lang kein Vertrag bestand. Egal, auf welchen Namen.
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- Frage zu Neuvertrag Beitrag #4
Formell bist du sicher ein Neukunde, auch wenn es ein "Gschmäckle hat", wie wir Schwaben sagen.
Nein, bist du nicht. Neukunde ist man nur, wenn an der Anschluss-Adresse drei Monate lang kein Vertrag bestand. Egal, auf welchen Namen.
Ich stelle mir gerade das dumme Gesicht eines Nachmieters vor, der deshalb keine Neukundenkonditionen bekommt :brüll:
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- Frage zu Neuvertrag Beitrag #5
Ist doch klar geregelt,
Zitat Rechtliche Hinweise
"Voraussetzung ist ein Kabelanschluss von Unitymedia (erhältlich z. B. ab 18,90 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten). Zzgl. einmaliger Aktivierung 49,99 € und Versandkosten 9,99 €. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Im Übrigen gilt: Während der ersten 9 Monate erhalten Internet- und Telefonneukunden den reduzierten Preis (soweit angegeben); danach gilt, wie auch für Kunden, in deren Haushalt in den letzten 3 Monaten ein Internet- oder Telefonanschluss von Unitymedia vorhanden war, der reguläre Preis. Online-Rechnung inklusive
Gruß
Unity-User
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- Frage zu Neuvertrag Beitrag #6
Wobei es selbst bei Namensgleichheit nicht bedeuten muss, dass dies ein Haushalt ist. Es kann eine rein zufällige Sache sein, wenn z.B. Müller nach Müller die Wohnung bezieht, es kann aber auch Vitamin B sein, wenn zwei Verwandte gleichen Namens nacheinander eine Wohnung beziehen. Und da UM dies nicht wissen oder das Gegenteil beweisen kann, tun sie gut daran, im Zweifel Neukundenrabatt zu gewähren, schließlich gibt es auch für die Kunden keine Möglichkeit, sich irgendwo offiziell bestätigen zu lassen, dass sie keinen gemeinsamen Haushalt bilden.
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- Frage zu Neuvertrag Beitrag #7
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