Unitymedia Der BGH hat entschieden ...

Diskutiere Der BGH hat entschieden ... im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Nachfolgend die Pressemitteilung des BGHs zur Einspeisung der ÖR ...
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #1

hajodele

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Kabelbw-Land
Nachfolgend die Pressemitteilung des BGHs zur Einspeisung der ÖR :
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=71329&linked=pm&Blank=1
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #2
Schon die Buchstaben ÖR kitzeln meinen Sympathischen Würgereiz. Die sollten den Mist verschlüsseln und wer gucken will soll halt 17,50 zahlen. Ich will es nicht schauen muss trotzdem für Musikantenstadl zahlen. :wand: :bäh: :wut: :heul:
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #3
Ja, wenn man ins Mutantenstadl reinzappt, kann es einem passieren, dass man in katatonische Starre verfällt bevor man weiterzappen kann... :D
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #4
Die Sehgewohnheiten sind schon unterschiedlich: mein letzter Ausflug zum Werbefernsehen wurde durch Fussball-EM-Quali unterbrochen.
Zum Glück haben wir die Vielfalt.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #5
Schon die Buchstaben ÖR kitzeln meinen Sympathischen Würgereiz. Die sollten den Mist verschlüsseln und wer gucken will soll halt 17,50 zahlen. Ich will es nicht schauen muss trotzdem für Musikantenstadl zahlen. :wand: :bäh: :wut: :heul:

Ich schaue zwar auch kein Musikantenstadel, aber auch kein RTLPro7SAT1-Rotz. Und ich finde, die sollten auch lieber verschlüsseln, statt Werbung zu senden. Denn ich finanziere mit meinem Einkauf im Supermarkt die Sendungen im Privatfernsehen mit, die ich nicht sehen möchte. Denn die Fernsehwerbung und damit das Privatfernsehen machen die Produkte teurer. Wenn schon, denn schon.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #6
Aldi&Co zahlen aber auch Rundfunkbeitrag, wie jedes andere Unternehmen, damit bezahlst du überall, egal ob die Unternehmen Werbung machen oder nicht.

Außerdem ist es doch Sache der Werbetreibenden Wofür sie ihr Geld ausgeben.
Ich schreibe dem Friseur ja auch nicht vor, was er mit dem Geld macht, was ich ihm zahle.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #7
@GoaSkin
Ja und? Zwingt dich ja keiner die Produkte zu kaufen. Es gibt immer eine günstigere Alternative.
Bei der GEZ habe ich die Wahl aber nicht. Ich muss zahlen.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #8
Es gibt bestimmte Produkte und Dienstleistungen - da wirbt jedes Unternehmen - z.B. Autos. Es ist schlichtweg fast unmöglich, wenn nicht gar unmöglich, bewusst so einzukaufen, dass man dabei den privaten Rundfunkunternehmen kein Geld zur Verblödung der Unterschicht bereit stellt.

ARD und ZDF sind das kleinere Übel.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #9
So überspitzt kann ich auch Argumentieren. Du kannst auch autark Leben. Dann stellst Du deine Lebensmittel selbst her.
Aber GEZ musst du trotzdem zahlen. Selbst mein Schwiegervater der eine Sehkraft von nur 5% hat muss es zahlen. Tut mir Leid aber dafür reicht mein Verständnis nicht aus. Für mich ist das ein Saftladen. Und Werbung läuft auch da.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #10
Wurde schon vor einem Jahr beantragt... Bis jetzt keine Antwort von der GEZ.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #11
Ich bin geschockt: :confused:
Bisher kein einziger Beitrag, der auch nur annäherungsweise was mit dem Thema zu tun hätte.

Machen wir also weiter mit Griechenland.

p.s. zur info die GEZ gibt es seit Jahren nicht mehr.
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #12
Naja, zum Thema gibt's ja auch nicht viel zu sagen, ist ja quasi eine Nicht-Enscheidung:
Je nach Ergebnis der Feststellungen kann sich eine Zahlungsverpflichtung der Rundfunkanstalten oder eine Pflicht zur unentgeltlichen Einspeisung ergeben. Im Hinblick auf die hierzu erforderlichen Feststellungen hat der Bundesgerichtshof die Urteile aufgehoben und die Verfahren an die Berufungsgerichte zurückverwiesen.

Sollten die Kündigungen nicht
auf einer selbständigen unternehmerischen Entscheidung der Beklagten
sondern auf einer (verbotenen) Absprache beruhen, sind die Kündigungen unwirksam. Sollten also ARD und ZDF sich abgesprochen haben und nicht ganz zufällig nach vielen Jahren, in denen brav gezahlt wurde, zu exakt dem gleichen Zeitpunkt auf die Idee gekommen sein die Zahlungen einzustellen müssen sie dann wohl weiterzahlen.

Klingt nach einem sehr seltsamen Zufall, aber es ist kaum abzusehen, wie die Gerichte da entscheiden werden ("vor Gericht und auf hoher See...")

Jörg
 
  • Der BGH hat entschieden ... Beitrag #13
Thema:

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