- Unitymedia, trotz Widerrruf Aktivierungsgebühr Beitrag #1
prec23
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Hallo,
mein martyrium mit UM scheint nicht zu enden. Nachdem sie "endlich" meinen widerruf akzeptiert hatten, schicken sie mir andauernd rechnungen. nach einem gespräch mit unitymedia über facebook:
Hallo Patrick,
wie wir Dir bereits öffentlich mitgeteilt haben, kann es zu einer Überschneidung kommen, wenn die Rechnungsstellung vor der Bearbeitung des Widerrufes erfolgt ist. Inzwischen hast Du eine Gutschrift des berechneten Grundgebühr Betrages in Höhe von 20,66 € (Internet Start 10 für den Zeitraum 30.09.2015 - 31.10.2015) bekommen. Die Aktivierungsgebühr in Höhe von 49,99 € entfällt bei einem Widerruf nicht. Das o.g. Guthaben wird mit dem nächsten Rechnungslauf ausgezahlt bzw. wird erst dann auf Deinem Konto ersichtlich sein. Daher bitten wir Dich noch um ein wenig Geduld.
Damit Dein Konto ausgeglichen bleibt, bitten wir Dich freundlichst darum, die erfolgten Lastschriften nicht zu widerrufen.
Kleine Ergänzung: Die E-Mails vom 25.10.2015 mit gleichlautendem Anliegen sehen wir hiermit als erledigt an, da wir die Bearbeitung über Facebook vornehmen und keine separate Beantwortung anderweitig erfolgt.
Viele Grüße
Dein Unitymedia Hilfe-Team
Also muss bzw. soll ich trotz widerruf 50 EUR Aktivierungsgebühr zahlen, für etwas, dass ich widerrufen habe und nicht mehr nutze bzw. es nie funktioniert hat? Ist das so korrekt? :kratz:
mein martyrium mit UM scheint nicht zu enden. Nachdem sie "endlich" meinen widerruf akzeptiert hatten, schicken sie mir andauernd rechnungen. nach einem gespräch mit unitymedia über facebook:
Hallo Patrick,
wie wir Dir bereits öffentlich mitgeteilt haben, kann es zu einer Überschneidung kommen, wenn die Rechnungsstellung vor der Bearbeitung des Widerrufes erfolgt ist. Inzwischen hast Du eine Gutschrift des berechneten Grundgebühr Betrages in Höhe von 20,66 € (Internet Start 10 für den Zeitraum 30.09.2015 - 31.10.2015) bekommen. Die Aktivierungsgebühr in Höhe von 49,99 € entfällt bei einem Widerruf nicht. Das o.g. Guthaben wird mit dem nächsten Rechnungslauf ausgezahlt bzw. wird erst dann auf Deinem Konto ersichtlich sein. Daher bitten wir Dich noch um ein wenig Geduld.
Damit Dein Konto ausgeglichen bleibt, bitten wir Dich freundlichst darum, die erfolgten Lastschriften nicht zu widerrufen.
Kleine Ergänzung: Die E-Mails vom 25.10.2015 mit gleichlautendem Anliegen sehen wir hiermit als erledigt an, da wir die Bearbeitung über Facebook vornehmen und keine separate Beantwortung anderweitig erfolgt.
Viele Grüße
Dein Unitymedia Hilfe-Team
Also muss bzw. soll ich trotz widerruf 50 EUR Aktivierungsgebühr zahlen, für etwas, dass ich widerrufen habe und nicht mehr nutze bzw. es nie funktioniert hat? Ist das so korrekt? :kratz: