Unitymedia Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???!
Diskutiere Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo alle miteinander,
leider habe ich in keinem Forum was gefunden, daher hier mein Posting. Folgende Fakten:
Vertragsabschluss in Zweitwohnung...
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #1
Hallo alle miteinander,
leider habe ich in keinem Forum was gefunden, daher hier mein Posting. Folgende Fakten:
Vertragsabschluss in Zweitwohnung lt. Mitarbeiter zum Monatsende kündbar - da hat mein Mann sich schon mal völlig naiv übers Ohr hauen lassen.
Kündigung des Vertrages Anfang November mit Sonderkündigungsrecht bei Umzug (und am Hauptwohnsitz kein Unitymediaanschluss möglich) zum Februar 2016. Heute Schreiben bekommen, dass die Kündigung erst nach 6 Monaten wirksam wird. Ein Anruf bei der Hotline: Angeblich gilt die Sonderkündigung nicht bei Zweitwohnungen! Darüber kann ich aber im Internet absolut nichts finden. Und wir sind natürlich nicht begeistert darüber, dass wir nun 6 Monate für einen nicht nutzbaren Anschluss in einer bereits weitervermieteten Wohnung zahlen sollen!
Weiß hier jemand was darüber? Haben wir irgendwelche Chancen, dass zu unseren Gunsten zu ändern? Oder müssen wir das als schlechte Erfahrung abhaken und unseren Bekanntenkreis vor dieser Firma warnen?
Danke und Gruß,
bdopp
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #2
Da niemand Einblick in deinen Vertrag hier hat und nicht angegeben worden ist, welcher Vertrag vorliegt, kann niemand eine individuelle Aussage dazu machen.
Nur ein besonderes Vertragsverhältnis für Zweitwohnungen gibt es nicht.
Er müssen also die ganz normalen Kündigungsregelungen gelten.
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #3
Es geht um einen "Digitalen Kabelanschluss und 3play COMFORT 120 Vertrag". Und die Dame der Hotline sagte, es handele sich um einen Paragraphen aus dem Deutschen Telekommunikationssgesetz. Den allerdings kann ich nirgends finden.
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #4
Verzwickte Sache.
Im Grunde handelt es sich ja nicht um einen Umzug sondern um die Aufgabe der Zweitwohnung.
Wie conscience schon sagte, einen besonderen Vertrag für Zweitwohnungen gibt es nicht.
Da jedoch auch kein Umzug vorliegt bleibt es bei der Mindestvertragslaufzeit mit seiner Kündigungsfrist.
Könntet einzig versuchen via Strafzahlung vorher aus dem Vertrag entlassen zu werden oder ihn an einen Dritten der ihn nutzen würde abzutreten.
Ist jedoch meine Meinung dazu und keine Rechtsberatung.
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #5
Wenn es zwei orte sind probieren sich aus der hauptwohnung abmelden in der zweiten wohnung als hauptsitz machen und nen monat später zweitwohnung abmelden und in erster wieder anmelden. Abmelde und anmelde papier zu unitymedia schicken mit dem umzugs hinweis und hoffen das die das mit der zweitwohnung nicht hinterlegt haben.
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #6
Und wenn es auffällt kann es sehr unangenehm oder teuer werden
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Mit solch zweifelhaften Tipps wäre ich sehr vorsichtig

-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #7
Leute mit sowas geht besser zum Anwalt.
Rechtsberatungen sind in Foren meist nicht erlaubt.
Ich würde mich an die Unitymedia-Leute auf Facebook oder Twitter wenden und dort noch einmal nachfragen.
Alles Andere ließe sich wohl dann nur noch über einen Anwalt klären.
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #8
Neben dem Rechtsanwalt gibt es noch die Bundesnetzagentur. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1421/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/verbraucher-node.html
Im Bereich "Umzug" steht eine Hotline-Nr.
Dort gibt es auch noch einen extra Bereich "Streitbeilegung"
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #9
Hallo @Bdopp,
wenn ich Deine Beschreibung und die Aussagen der Hotline zusammen fasse, kann es sich hier eigentlich nur um ein Missverständnis handeln.
Für Zweitwohnungen gibt es keine anderen Kündigungsgrundsätze.
Hier greift der ganz normale Prozess.
Bei Umzug in nicht versorgtes Gebiet wird die Kündigung zunächst zum regulären Vertragsende bestätigt - Das ist ja offensichtlich auch bei Dir passiert.
Grund: In der Regel liegt bei Aussprache der Kündigung noch keine Meldebestätigung der neuen Adresse vor.
Erst wenn eine Kopie der Meldebestätigung eingegangen ist, wird das Kündigungsdatum nachträglich angepasst und nocheinmal neu bestätigt.
Und hier kommt es zum Bezug auf das besagte "Telekommunikationsgesetz".
Kündigungsfrist > 3 Monate zum Monatsende ab dem ersten Kundenkontakt zum Thema Umzug, frühestens jedoch zum Umzugsdatum.
Wenn Du unsicher bist oder die Aussagen auf Deinen Fall doch nicht zutreffen, komme am besten über Facebook oder Twitter via Privatnachricht mit Deinen Kundendaten auf uns zu (Unitymedia- Hilfe).
MFG
Henrik
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #10
Hallo @Henrik,
ich habe bereits am Samstag Mittag (21.11.) eine PN über FB geschrieben aber leider bisher keine Reaktion darauf bekommen.
Gruß Babs
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #11
Hallo @Henrik,
ich habe bereits am Samstag Mittag (21.11.) eine PN über FB geschrieben aber leider bisher keine Reaktion darauf bekommen.
Gruß Babs
Da hast dem FB Team ja bis jetzt massig Zeit eingeräumt :super:
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #12
Wenn es zwei orte sind probieren sich aus der hauptwohnung abmelden in der zweiten wohnung als hauptsitz machen und nen monat später zweitwohnung abmelden und in erster wieder anmelden. Abmelde und anmelde papier zu unitymedia schicken mit dem umzugs hinweis und hoffen das die das mit der zweitwohnung nicht hinterlegt haben.
Hallo Sascha,
wie bringt sich das mit der seit dem 01.11.2015 wieder erforderlichen Vermieterbescheinigung für Wohnsitz An & Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro / Bürgerservice in Einklang ?
Und zweitens hat mauszilla hierzu ja auch schon was gesagt
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #13
Ganz herzlichen Dank an Alle!
Das Unitymediateam in Facebook hat heute geantwortet, uns wird aus Kulanz das 3-monatige Sonderkündigungsrecht gewährt. Das sind dann zwar immer noch 3 Zahlungen für nix, aber wir sind zufrieden damit. Besser der Spatz ... ;-)
Danke nochmal für die Tipps und viele Grüße
Babs
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #14
Hallo @Henrik,
ich habe bereits am Samstag Mittag (21.11.) eine PN über FB geschrieben aber leider bisher keine Reaktion darauf bekommen.
Gruß Babs
Über FB würde ich so etwas gar nicht regeln. Da ist die teure Hotline wohl der bessere Weg.
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #15
Das hatte ich ja gleich zu Anfang gemacht. Aber die Dame an der Hotline war leider gar nicht "kulant".
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #16
Über FB würde ich so etwas gar nicht regeln. Da ist die teure Hotline wohl der bessere Weg.
Solange man eine Festnetz-Flat hat, ruft man die normale Festnetz-Nr. an.
Mit einem UM-Handyvertrag ruft man die 0800 an.
Mit einem anderen Handyvertrag ohne Festnetz ruft man 01806 an.
Die letzte Nr. ist die einzige, die Geld kostet (60ct/Anruf)
Die Qualität die Telefonhotline ist berüchtigt. :wein:
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #17
In welchem Jahrhundert seid ihr denn gestrandet?
Teure Hotline und UM?
https://www.unitymedia.de/services/kontakt/
Man findet nicht eine Kostenpflichtige.
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #18
In welchem Jahrhundert seid ihr denn gestrandet?
Teure Hotline und UM?
https://www.unitymedia.de/services/kontakt/
Man findet nicht eine Kostenpflichtige.
Bis auf die 0800 sind alle Kostenpflichtig (ohne Flat).
Und die 0800 funktioniert nur mit UM-Karten.
Die 01806 muss man noch kennen, wenn man eine Störungsmeldung beim Totalausfall loswerden will.
Es gibt immer noch einige Stellen, in denen UM als Rückrufnummer die 01805 angibt :zerstör:
-
- Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???! Beitrag #19
Wie kommt man eigentlich auf die Idee immer Kostenlos telefonieren zu können, selbst eine Flat kostet Geld

Und wer sich im Monat eine Prepaidkarte mit 15€ für eine Festnetzflat leisten kann, der kann sich auch UM nicht wirklich leisten.
Ist man Kunde hat man sowohl mit Festnetz als auch Mobil kostenlose Möglichkeiten.
Thema:
Kein Sonderkündigungsrecht bei Zweitwohnung!???!