Unitymedia Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016

Diskutiere Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 im FRITZ!Box für Kabel Internet Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo zusammen, mit Sicherheit ist schon einem oder anderem hier bekannt, dass von der Bundesregierung der Wegfall von Router-Verpflichtung...
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #1

magnitka

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Hallo zusammen,

mit Sicherheit ist schon einem oder anderem hier bekannt, dass von der Bundesregierung der Wegfall von Router-Verpflichtung angestrebt. Falls es gut geht wird das Gesetz (vg. Entwurf ) im Sommer 2016 in Kraft treten.

Das Gesetz richtet sich generell für alle Netzbetreiber/Provider. Darunter fallen auch die Kabel-Betreiber.

Ich bin gerade dabei zu überlegen von KBW zu einem VDSL-Provider zu wechseln, weil mir u. A. die FB6360 in der kastrierten Fassung echt ein Dorn im Auge ist und der Betrieb einer zweiten Box hinter der FB für mcih doch suboptimal ist.

Mein Vertrag läuft im April 2016 aus, so dass ich mich bis Mitte Januar entscheiden soll, wie es weiter mit der KBW geht.

Nun meine erste Frage: unterstelle ich mal, dass die Gerätebindung wegfällt, wie würde dies auf die Tarifstruktur auswirken? Dann wäre die ISDN-Option von KBW eher hinfällig, da man über eine eigen beschaffene Kabel-FB andere VOIP-PRovider (z. B. Sipgate) für den geliehen Monatsentgelt ordern könnte um die gleiche/bessere Funktionalität (Mehrere Nummer, Parallelruf, günsitge Anruf zu Mobilfunk, etc.) zu erhalten.

Nun zu Lösungsalternative: wenn ich bie KBW ohne ISDN-Option ab April 2016 bleibe, dann erhalte ich ab April den berühmten Technicolor o. Ä., mit dem ich mit Sicherheit nicht zufrieden werde, bis von KBW die Möglichkeit für mich eingeräumt wird, meine eigene Hardware einzusetzen. Und da habe ich eine zweite Frage: wie lange wird es bei UM/KBW dauern, bis sie gestatten eigene Geräte für den Zugang in Kabelnetz zu verwenden? Vielleicht kommt die Kabel-BW auf die Idee die bestehende Hardware an die Kunden zu verkaufen?

VG
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #2
Dazu hat sich UM noch nicht geäußert, seriöse Prognosen sind also nicht möglich.

Ein TC72000 wirst Du im April wohl nicht bekommen, sondern eine ConnectBox, such mal hier im Forum.

Ansonsten kündige rechtzeitig, Du kannst ja die Kündigung immer noch zurücknehmen, wenn UM die geplante Vorgehensweise bekannt gibt.

Jörg
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #3
Danke für die Antwort,

ich bin wirklich gespannt, wie das am Ende ausgeht.

Kündigen werde ich mal trotzdem.

Habt Ihr erfahrungen mit dem Zurücknehmen von Kündigung bei UM? Nicht dass ich DS-Lite o. Ä. bekomme...

VG
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #4
Wenn Du die Kündigung wirksam werden lässt und dann erneut UM-Kunde wirst dürfte Deine v4-IP weg sein. Wenn Du sie rechtzeitig widerrufst bleibt ja Dein Altvertrag bestehenden, also auch die IPv4.

Jörg
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #5
http://www.golem.de/news/internetzugang-400-mbit-s-von-unitymedia-und-neues-kabelmodem-1512-117743.html
Unitymedia gehörte zu den Unternehmen, die am entschiedensten versucht hatten, das Gesetz für die Router-Wahlfreiheit zu verhindern. "Den vorliegenden Gesetzentwurf werden wir jetzt möglichst kundenfreundlich umsetzen. Noch gibt es viele offene technische Fragen, aber genau deshalb sieht das Gesetz eine Umsetzungsfrist vor", sagte der Sprecher. Unitymedia werde seinen Kunden zusätzlich selbst "optimal auf das Kabelnetz abgestimmte Endgeräte zur Auswahl anbieten".

Vermutlich stellen sie ein Modem zur Verfügung, den Router dahinter kann man dann selber anklemmen...
Und die VoIP dauen werden (wie früher bei UM) im Kundenportal abrufbar sein.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #6
Modem wird nicht reichen. Im Gesetz ist die Anschlussdose gemeint mit Netzabschlusspunkt und eben kein Elektroschrott vom Provider mehr.

Sie können zwar gerne Modems oder den TC "zur Auswahl anbieten", aber wer das nicht will, muss auch ein eigenes Endgerät nutzen können.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #7
Oh ja.
Ich freuch mich schon jetzt auf die ganzen Jammer-threads "Mein eigenes xyz-Modem läuft nicht wie es soll".
Wer darauf besteht das die Leistung des Providers an der Antennendose endet, der darf dann halt auch nicht jammern wenn der Netzbetreiber dann bei Problemen mit dem eigenen Modem auf den kostenpflichtigen Support verweist.
Bei einem Flatratepreis von 30€ im Monat ist kein Individualsupport finanzierbar.

Ich vermute es wird von den Providern eine Positivliste mit kompatiblen Endgeräten geben - und wer was anderes will kriegt das zwar freigeschaltet, ist dann aber alleine.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #8
Oh ja.
Ich freuch mich schon jetzt auf die ganzen Jammer-threads "Mein eigenes xyz-Modem läuft nicht wie es soll".
Wer darauf besteht das die Leistung des Providers an der Antennendose endet, der darf dann halt auch nicht jammern wenn der Netzbetreiber dann bei Problemen mit dem eigenen Modem auf den kostenpflichtigen Support verweist.
Bei einem Flatratepreis von 30€ im Monat ist kein Individualsupport finanzierbar.

Ich vermute es wird von den Providern eine Positivliste mit kompatiblen Endgeräten geben - und wer was anderes will kriegt das zwar freigeschaltet, ist dann aber alleine.

Hi @ all,

das ist auch richtig so.Dann muß derjenige an den Support gehen, wo er das Endgerät gekauft hat.Ich weiß das ich auf jedenfalls wieder eine Fritte kaufe da ich da auch einen super Support von AVM erhalte.Das das muß jeder für sich dann entscheiden.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #9
Im Bezug auf Router hatte man das so lange, bis UM auf die grandiose Idee mit den Zwangsroutern kam.
Hätten UM und die anderen Kabelbetreiber lediglich ihr Geschäftsmodell um die Zwangsrouter erweitert, wäre dieses Gesetz eigentlich überflüssig.
Ich kann mir schwer vorstellen, warum sich ein Kunde mit einem Cisco 3208/3212 unbedingt ein anderes Modell zulegen will.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #10
Für die 400 MBits muss man ein anderes Cisco Modem kaufen, was ich dann sicher machen werde.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #11
Für die 400 MBits muss man ein anderes Cisco Modem kaufen, was ich dann sicher machen werde.
Deshalb habe ich das Wort "erweitert" verwendet.
Das beinhaltet, dass es mit der Einführung der 400 Mbit auch passende Modems gegeben hätte.

Im Ist-Zustand muss man sich selbst um ein Modem kümmern.
Das trifft übrigens auch aktuell in der Praxis zu, wenn das Netzteil des Modems schwächelt.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #12
Nö, hab mich vorsorglich um ein Ersatznetzteil gekümmert :D
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #13
Nö, hab mich vorsorglich um ein Ersatznetzteil gekümmert :D
Du hast das aber wohl nur gemacht, weil du von diesen Problemen gehört hast.
Unabhängig davon ist es eigentlich egal, wann man das macht.
Es geht ja nur darum, dass viele lieber selbst Geld in die Hand nehmen, als sich einen Zwangsrouter aufdrehen zu lassen.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #14
Hätten UM und die anderen Kabelbetreiber lediglich ihr Geschäftsmodell um die Zwangsrouter erweitert, wäre dieses Gesetz eigentlich überflüssig.

Könnte mir Vorstellen, das dieses Gesetz auch die Vorstufe für ein anderes ist. Funktioniert alles mit der Freien Gerätewahl, stünde auch einer Freien Anbieterwahl nichts mehr im Weg. So das sich andere bei UM und den anderen in die Netzte einkaufen können und auch im Kabel ein Wettbewerb stattfinden würde.
Derzeit sind wir ja von UM Regionsweise abhängig.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #15
Könnte mir Vorstellen, das dieses Gesetz auch die Vorstufe für ein anderes ist. Funktioniert alles mit der Freien Gerätewahl, stünde auch einer Freien Anbieterwahl nichts mehr im Weg. So das sich andere bei UM und den anderen in die Netzte einkaufen können und auch im Kabel ein Wettbewerb stattfinden würde.
Derzeit sind wir ja von UM Regionsweise abhängig.


Und funktioniert es am Ende dann auch mit der freien Wahl des Kabelanbieters, steht das Koaxialkabelnetz im Boden in direkter Konkurrenz zum Zweidraht-Kupferkabelnetz der Telekom. Jeder Anbieter kann seine Produkte dann über DOCSIS oder DSL realisieren, wie es örtlich gerade so am Lukrativsten ist und die Preise für die letzte Meile dadurch enorm sinken.

Der Tod von DVB-C wird zeitlich nicht allzuweit von der Analogabschaltung entfernt sein. Die Kanäle würden für DOCSIS gebraucht werden und die Einmiet-Anbieter könnten ja eh nur über IPTV-Lösungen ein eigenes TV-Portfolio aufbauen.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #16
Da sind wir aber in einem deutlich über 10-Jahres-Plan :zwinker:
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #17
IPTV wird in Deutschland doch genauso verschlafen wie alles andere.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #18
Gibts doch schon http://schoener-fernsehen.com/
Wäre nur schön wenn das ohne andauernde Pausen wegen Buffern auskommen würde.
Auch bieten viele Sender schon selbst einen Lifestream des Aktuellen Programms an.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #19
Gibts doch schon http://schoener-fernsehen.com/
Wäre nur schön wenn das ohne andauernde Pausen wegen Buffern auskommen würde.
Auch bieten viele Sender schon selbst einen Lifestream des Aktuellen Programms an.

Wobei das nicht wirklich legal ist und unsicher zudem auch noch.

https://youtu.be/GJZ_941_BCc

Hättest als Beispiel wohl besser Zatoo oder Magine genommen. Oder Entertain oder das sterbende Angebot von Vodafone oder, oder, oder...
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #20
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #21
wasserbanane, hast recht.
Nehmen wir halt http://www.onlinetv2.de/index.php?file=bestellen ;)
Damit kann man in der Vollversion sogar aufnehmen :D
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #22
Naja, man muss ja auch noch unterscheiden zwischen z.B. dem IPTV der Telekom, das nicht über das Internet läuft und anderen Anbietern. Ich jedenfalls will kein Champions League Finale über z.B. Sky Go gucken müssen. Da ist mir klassisches DVB-C/S schon noch lieber.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #23
Deswegen hab ich ja beispiele gebracht, die das "normale" TV als Stream bringen und nicht irgendwelche Mediatheken oder Sondersender.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #24
Aus dem Ausland kommen bessere Anbieter. Manche sind hier jedoch nicbt zugelassen, funktionieen aber. Da gibt es dann normale m3u Listen um sie mit jedem Programm abzuspielen.
Alles HD bzw. 4K, wenn auch nur wenige. Läuft ohne Unterbrechung.
Sowas gibts hier nicht, zumal nicht kostenlos.
 
  • Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #25
Nun meine erste Frage: unterstelle ich mal, dass die Gerätebindung wegfällt, wie würde dies auf die Tarifstruktur auswirken? Dann wäre die ISDN-Option von KBW eher hinfällig, da man über eine eigen beschaffene Kabel-FB andere VOIP-PRovider (z. B. Sipgate) für den geliehen Monatsentgelt ordern könnte um die gleiche/bessere Funktionalität (Mehrere Nummer, Parallelruf, günsitge Anruf zu Mobilfunk, etc.) zu erhalten.
Da muss man zwei Fälle unterscheiden:
  • Ein Provider (z.B. UnityMedia) erlaubt die Verwendung eines anderen VoIP-Providers; in diesem Fall wäre es bereits jetzt möglich, eine Hardware hinter den Zwangsrouter zu schalten und den anderen Provider zu verwenden. Du musst allerdings bedenken, dass der andere VoIP-Provider wahrscheinlich nicht kostenlos ist und du nicht billiger davon kommst als mit ISDN-Option. VoIP über IPv4 würde aber so oder so nicht funktionieren.
  • Ein Provider (soviel ich weiß gehört UnityMedia dazu) verbietet die Verwendung eines anderen VoIP-Providers explizit; in diesem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass die SIP-Pakete nach Ende des Routerzwangs beim Provider herausgefiltert werden und die Verwendung eines anderen VoIP-Providers nicht möglich ist
In beiden Fällen ändert sich durch das Ende des Routerzwangs rein gar nichts.
Nun zu Lösungsalternative: wenn ich bie KBW ohne ISDN-Option ab April 2016 bleibe...
Hast du den Vertrag bereits gekündigt?

Falls nein: Warte doch so lange ab, bis Kauf-Geräte am Netz tatsächlich erlaubt sind und es erste Erfahrungen gibt, welcher Router denn wirklich richtig funktioniert.

In einem anderen Post habe ich darauf hingewiesen, dass nicht jeder Router an jedem Netz zwangsläufig korrekt funktionieren muss. Das Gesetz erlaubt den Providern auch, ihre Netze so aufzubauen, dass nur Router mit bestimmten Softwarepatches auch korrekt funktionieren.

Ich selbst plane auch mir mit dem Wechsel zu IPv6 neue Hardware zu kaufen (habe noch einen Altvertrag mit IPv4 und reinem Modem). Ich werde aber abwarten, bis die ersten Erfahrungsberichte mit fehlerfrei funktionierenden "Kauf-Modems" (und -Routern) vorhanden sind.
Und da habe ich eine zweite Frage: wie lange wird es bei UM/KBW dauern, bis sie gestatten eigene Geräte für den Zugang in Kabelnetz zu verwenden? Vielleicht kommt die Kabel-BW auf die Idee die bestehende Hardware an die Kunden zu verkaufen?
Bestimmt nicht vor Sommer, wenn sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Kauf-Geräte zuzulassen.
 
Thema:

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