- Wegfall vom Router-Zwang im Sommer 2016 Beitrag #26
hajodele
Das stimmt so nicht.Da muss man zwei Fälle unterscheiden:Nun meine erste Frage: unterstelle ich mal, dass die Gerätebindung wegfällt, wie würde dies auf die Tarifstruktur auswirken? Dann wäre die ISDN-Option von KBW eher hinfällig, da man über eine eigen beschaffene Kabel-FB andere VOIP-PRovider (z. B. Sipgate) für den geliehen Monatsentgelt ordern könnte um die gleiche/bessere Funktionalität (Mehrere Nummer, Parallelruf, günsitge Anruf zu Mobilfunk, etc.) zu erhalten.
In beiden Fällen ändert sich durch das Ende des Routerzwangs rein gar nichts.
- Ein Provider (z.B. UnityMedia) erlaubt die Verwendung eines anderen VoIP-Providers; in diesem Fall wäre es bereits jetzt möglich, eine Hardware hinter den Zwangsrouter zu schalten und den anderen Provider zu verwenden. Du musst allerdings bedenken, dass der andere VoIP-Provider wahrscheinlich nicht kostenlos ist und du nicht billiger davon kommst als mit ISDN-Option. VoIP über IPv4 würde aber so oder so nicht funktionieren.
- Ein Provider (soviel ich weiß gehört UnityMedia dazu) verbietet die Verwendung eines anderen VoIP-Providers explizit; in diesem Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass die SIP-Pakete nach Ende des Routerzwangs beim Provider herausgefiltert werden und die Verwendung eines anderen VoIP-Providers nicht möglich ist
UM untersagt nur die Nutzung fremder SIPS auf den UM-Geräten (in Hessen und NRW nur durch die AGB, in BW auch technisch).
Auf eigenen Geräten darf man sie selbstverständlich einsetzen.
Die technische Sperrung fremder SIPS wäre schon rechtlich nicht zulässig.
Ob man für 5 Euro/Monat irgendwo 3 Rufnummern mit Deutschland-Flat bekommt halte ich für fraglich.
Mir ist dazu kein Provider bekannt.