Unitymedia Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen

Diskutiere Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen im FRITZ!Box für Kabel Internet Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo, Tl;dr: Ist es möglich eine Fritz!Box 6360 anstelle des standard Routers Ubee EVW3226 zu benutzen? Ich habe einen 3Play Vertrag bei...
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #1

Eduardo

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Hallo,

Tl;dr: Ist es möglich eine Fritz!Box 6360 anstelle des standard Routers Ubee EVW3226 zu benutzen?

Ich habe einen 3Play Vertrag bei KabelBW, also Unitymedia. Als Router habe ich wie viele Andere den Ubee EVW3226 bekommen. Nun ist es ja bekannt, dass UM diesen in seinen Funktionen beschnitten hat und u.a. der USB Anschluss keine Funktion hat. Neben mir liegt eine Fritz!Box 6360 Cable mit allen Funktionen, auch USB um z.B. einen Drucker anzuschließen. Habe schon probiert die zwei einfach umzustecken, jedoch baut die Fritzbox keine Internetverbindung auf. Die Box hat außerdem noch ein altes Fritz!OS 6.04. Muss ich irgendwelche Einstellungen vornehmen?

Danke im Voraus
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #2
Eine gekaufte / sonstwoher besorgte Fritzbox kannst du höchstens als Briefbeschwerer nutzen. Es gibt bei Kabel keine Zugangsdaten, sondern der Anbieter schaltet dir ein Gerät frei. Und das wird er mit einer selber besorgten Fritzbox nicht tun, denn er will ja seine Geräte vermieten.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #3
Also no chance? Vielleicht per Lan hinter den Ubee klemmen? Mit UM reden?
Warten bis der Routerzwang entfällt?
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #4
Entweder kannst eine FritzBox hinter das Ubee klemmen oder warten bis August.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #5
Also no chance? Vielleicht per Lan hinter den Ubee klemmen? Mit UM reden?
Warten bis der Routerzwang entfällt?
NEIN!!!!!

Ob du August eine echte Chance hast: Wahrscheinlich auch nicht, da Routerzwang wahrscheinlich nur für Neuverträge entfällt
Und woher die FritzBox 6360 kommt (die auf dem Markt gar nicht frei verkäuflich ist), will hier niemand wissen. Dein Eigentum kann sie auf jeden Fall nicht sein.

Und übrigens wären deine Fragen schon vor Threaderöffnung beantwortet gewesen hättest du hier geschaut:
http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=90&t=21375 (Extra angepinned).

Von der Suche ganz zu schweigen.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #8
da Routerzwang wahrscheinlich nur für Neuverträge entfällt

Quelle?
Wie wäre es mit dem Gesetz. Hier Bundesgesetzblatt: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl116s0106.pdf
Das BMWI hat dies in der Stellungnahme so bewertet und wurde von mehreren Blogs so kommuniziert. (Diese Links führe ich jetzt nicht auf)
2. §11Absatz3 wird wie folgt gefasst:
„(3) ...
Notwendige Zugangsdaten und Informationen für den Anschluss von Telkommunikationsendeinrichtungen und die Nutzung der Telekommunikationsdienste haben sie dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #9
Du kannst doch jede FritzBox als "Repeater" dahinterklemmen.

FritzBox ist dann nur ein Zugangspunkt hinter dem Ubee.


@hajodele

Genau diese Passage habe ich auch gelesen gehabt. Für mich heißt es für alle und nicht nur Neuverträge.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #10
Du kannst doch jede FritzBox als "Repeater" dahinterklemmen.

FritzBox ist dann nur ein Zugangspunkt hinter dem Ubee.


@hajodele

Genau diese Passage habe ich auch gelesen gehabt. Für mich heißt es für alle und nicht nur Neuverträge.

"Vertragsschluss" dürfte eher nur auf Neuverträge hindeuten - aber:
niemand kann sagen, was sein wird.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #11
diese Passage habe ich auch gelesen gehabt. Für mich heißt es für alle und nicht nur Neuverträge.
Üblich ist aber eben der Bestandsschutz, bis das Gesetz etwas anderes sagt.
Aber darum ging es mir gar nicht; vielleicht nehmen die Anbieter es ja auch zum Anlass (aus technischen, wirtschaftlichen oder serviceorientierten Gründen) alle Kunden gleich zu behandeln und die Daten grundsätzlich rauszugeben.

Mir ging es aber um die pauschale und sichere Aussage, die jetzt noch keiner Treffen kann.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #12
Du kannst doch jede FritzBox als "Repeater" dahinterklemmen.

FritzBox ist dann nur ein Zugangspunkt hinter dem Ubee.


@hajodele

Genau diese Passage habe ich auch gelesen gehabt. Für mich heißt es für alle und nicht nur Neuverträge.


Und wie mach ich das? Meine Fritz!box hat unter dem Menüpunkt Wlan keinen Unterpunkt "Repeater"...
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #13
Via LAN
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #14

aha... :kafffee:
Ich habe natürlich die Fritzbox per Lankabel an Steckplatz Lan1 mit Steckplatz Eth1 der Ubee verbunden und die Zugangsart unter Internet im Fritz.box menü auf Lan eingestellt. Nix passiert. :confused:
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #15
Also no chance? ... Mit UM reden?
Warten bis der Routerzwang entfällt?

Auch wenn der Routenzwang fällt, wird die 6360 nie freigeschaltet werden, denn sie ist und bleibt Eigentum (fast) aller Kabelnetzbetreiber Deutschlands. Daher kannst du nicht rechtmäßige Besitzer sein. Von daher solltest du den Besitz UM gegenüber erst gar nicht erwähnen. Außerdem ist die Firmware beschnitten und darauf ausgelegt, Zugang durch Laden einer Konfigurationsdatei freizugeben. In wieweit dir die noch zur Verfügung stehenden Funktionen für deine Zwecke ausreichend sind, muss sich erst noch rausstellen...
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #16
Und woher die FritzBox 6360 kommt (die auf dem Markt gar nicht frei verkäuflich ist), will hier niemand wissen. Dein Eigentum kann sie auf jeden Fall nicht sein.

Doch, kann sie. Auch wenn man davon ausgeht, dass nur Mietgeräte von Providern im Umlauf sind, ist prinzipiell ein gutgläubiger Erwerb eines solchen möglich. Ob das hier der Fall ist, kann man natürlich nicht sagen. Der etwaige Mieter des Geräts bekommt dann aber ein Problem mit Schadensersatz, weil er das Gerät nicht zurückgeben kann.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #17
Dieses Thema haben wir schon soooooo oft gehabt.
Da hilft einfach nur abwarten und Tee trinken.

Zum Thema Einsatz als Accesspoint:
In den DSL-Fritzboxen wird die Fritzbox als "Client" benutzt. z.B. http://avm.de/service/fritzbox/fritzbox-7490/wissensdatenbank/publication/show/709_Zwei-FRITZ-Boxen-ueber-Netzwerkkabel-miteinander-verbinden/
Die 6360 wäre in diesem Fall die Fritzbox B.
Ob die entsprechenden Funktionen in der Kabelfritzbox vorhanden sind, weiss ich nicht.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #18
Und woher die FritzBox 6360 kommt (die auf dem Markt gar nicht frei verkäuflich ist), will hier niemand wissen. Dein Eigentum kann sie auf jeden Fall nicht sein.

Doch, kann sie. Auch wenn man davon ausgeht, dass nur Mietgeräte von Providern im Umlauf sind, ist prinzipiell ein gutgläubiger Erwerb eines solchen möglich. Ob das hier der Fall ist, kann man natürlich nicht sagen. Der etwaige Mieter des Geräts bekommt dann aber ein Problem mit Schadensersatz, weil er das Gerät nicht zurückgeben kann.

Nur weil Schadenersatz verlangt wurde, sagt dies nichts über das Eigentum des Geräts aus. Und dass das Gerät bei Vertragsstrafe mein Eigentum wird, steht zumindest nicht in den AGBs die ich zuletzt unterschrieben/akzeptiert habe.

Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #19
Das Prinzip nennt sich "gutgläubiger Erwerb". Ich sage nicht, dass das hier der Fall sein muss, aber es ist durchaus möglich.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #20
Wie kann man Eigentümer werden, wenn der bisherige Eigentümer dem Verkauf nicht zustimmt? Und kein Kabelprovider würde dem zustimmen. An geklauter Ware kann man kein Eigentum erwerben. Und Unwissenheit (weder des Verkäufers, noch des Käufers) schützt vor Strafe!
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #21
Wie kann man Eigentümer werden, wenn der bisherige Eigentümer dem Verkauf nicht zustimmt? Und kein Kabelprovider würde dem zustimmen. An geklauter Ware kann man kein Eigentum erwerben. Und Unwissenheit (weder des Verkäufers, noch des Käufers) schützt vor Strafe!

Bürger,

das sind alles nur kleinbürgerliche, genauer gesagt, bourgeoise Ansichten über das Eigentum, die hier geäußert werden; als Anhänger des "Historischen Materialismus" muss ich mir um derartige Formalien keine Gedanken machen bzw. den Kopf zerbrechen :mussweg:
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #22
Lies mal genau nach. Bei geklauter Ware geht es nicht (abhanden gekommene Sache). Hier handelt es sich aber um vermietete Geräte. Da ist das möglich, wenn der Erwerbende gutgläubig ist.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #23
Wie kann man Eigentümer werden, wenn der bisherige Eigentümer dem Verkauf nicht zustimmt? Und kein Kabelprovider würde dem zustimmen.
Und zum wiederholten Male weise ich bei diesem Thema darauf hin, dass es durchaus Kabelprovider gibt, bei denen eine Fitzbox Eigentum des Kunden wird, denn dort hat er sie (wenn auch subventioniert) zu kaufen.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #24
Das Prinzip nennt sich "gutgläubiger Erwerb". Ich sage nicht, dass das hier der Fall sein muss, aber es ist durchaus möglich.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten
Habe ich doch nochmal etwas geforscht und siehe da, so einfach ist es eben nicht. Denn was Wikipedia (mal wieder) verschweigt ist den gesamten § 932 BGB mal aufzulisten:
§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
(2) Der Erwerber ist , wenn ihm bekannt oder ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört.

In der Rechtsprechung kommt es im privaten Geschäftsgebaren (hier der einzig mögliche Fall) darauf an, dass § 932 II BGB beachtet wird. Die "grobe Fahrlässigkeit" ist dabei wohl sich bei privaten Verkäufen keine Rechnung des Einzelhandels zeigen zu lassen, sofern man davon ausgehen kann dass es eine solche gibt (Vgl. Kallwass/Abels, Privatrecht, 22. Auflage, S. 259, oder z.B. oder .
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #25
Richtig, am Ende kommt es auf den Einzelfall an. Ändert aber nichts daran, dass ein gutgläubiger Erwerb prinzipiell erst mal möglich ist.
 
Thema:

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