So ein Unsinn. Die etwaige grobe Fahrlässigkeit des Käufers hat schon mal garnichts mit irgendwelchen AGBs des Vermieters zu tun. Fakt ist, dass ein Käufer prinzipiell Eigentümer einer Sache werden kann, selbst wenn der Verkäufer selber nicht Eigentümer ist.
Klar, wenn ich auf dem Flohmarkt ein neu verpacktes iPhone, das neu 700 € kostet, für 300 € kaufe und mir keine Rechnung oder sonst einen Nachweis zeigen lasse, dann kann man von grober Fahrlässigkeit reden.
Davon reden wir hier aber nicht. Außerdem geht es um das Prinzip. Mag ja sein, dass man im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung damit im Regelfall auf die Fresse fällt. Das ändert aber nichts daran, dass man nicht automatisch bei jedem Einzelfall von grober Fahrlässigkeit des Käufers ausgehen muss.