Unitymedia Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen

Diskutiere Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen im FRITZ!Box für Kabel Internet Forum im Bereich Internet und Telefon; Gelesen? Verstanden? Du musst schon etwas tun, damit es nicht unmöglich wird.
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #26
Richtig, am Ende kommt es auf den Einzelfall an. Ändert aber nichts daran, dass ein gutgläubiger Erwerb prinzipiell erst mal möglich ist.
Gelesen? Verstanden? Du musst schon etwas tun, damit es nicht unmöglich wird.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #27
Ja, habe ich. Hier wurde aber ursprünglich behauptet, dass man nie Eigentum an Sachen erwerben kann, die man nicht direkt vom Eigentümer übereignet bekommt. Und das ist falsch.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #28
Ja, habe ich. Hier wurde aber ursprünglich behauptet, dass man nie Eigentum an Sachen erwerben kann, die man nicht direkt vom Eigentümer übereignet bekommt. Und das ist falsch.
Dann ließ mal richtig nach was ich/du geschrieben hast:
Und woher die FritzBox 6360 kommt (die auf dem Markt gar nicht frei verkäuflich ist), will hier niemand wissen. Dein Eigentum kann sie auf jeden Fall nicht sein.
Doch, kann sie.
Durch bloße Wiederholung (nur Behauptung) wird deine Aussage nicht richtiger. Glaub dran wenn du willst, die Rechtsprechung sieht das anders (siehe oben).

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:glück:
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #29
Schon allein, dass ein UM-Kunde die AGBs bzw. einen Vertrag unterschreibt, in dem genau geregelt ist, dass die Geräte nur eine Leihgabe sind, macht den Verkauf bzw. den Erwerb "grob fahrlässig". Der unrechtmäßige Verkäufer kann sich nicht darauf berufen, dass er das nicht wusste. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
 
  • Ubee Router durch Fritz!Box 6360 ersetzen Beitrag #30
So ein Unsinn. Die etwaige grobe Fahrlässigkeit des Käufers hat schon mal garnichts mit irgendwelchen AGBs des Vermieters zu tun. Fakt ist, dass ein Käufer prinzipiell Eigentümer einer Sache werden kann, selbst wenn der Verkäufer selber nicht Eigentümer ist.

Klar, wenn ich auf dem Flohmarkt ein neu verpacktes iPhone, das neu 700 € kostet, für 300 € kaufe und mir keine Rechnung oder sonst einen Nachweis zeigen lasse, dann kann man von grober Fahrlässigkeit reden.

Davon reden wir hier aber nicht. Außerdem geht es um das Prinzip. Mag ja sein, dass man im Falle einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung damit im Regelfall auf die Fresse fällt. Das ändert aber nichts daran, dass man nicht automatisch bei jedem Einzelfall von grober Fahrlässigkeit des Käufers ausgehen muss.
 
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