Unitymedia Hardware Rückgabe TT-Micro C 264

Diskutiere Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, bekam heute einen Brief, indem ich aufgefordert werde,meinen uralten Receiver TT-Micro C 264 zurückzusenden. Dieser lag schon über 5 Jahre...
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #1

fleckja

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Hallo, bekam heute einen Brief, indem ich aufgefordert werde,meinen uralten Receiver TT-Micro C 264 zurückzusenden. Dieser lag schon über 5 Jahre im Keller und ist beim Umzug ausgemistet worden.
Wer hat auch diesen Brief bekommen, habe im Internet schon diesbezüglich Meinungen gehört. Vor allen Dingen, wie ist die Sache ausgegangen,wie muss man sich verhalten, Anwalt einschalten?
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #2
Re: AW: Hardware Rückgabe TT-Micro C 264

<t>Du hast einen Vertrag abgeschlossen, der besagt, dass Du Hardware unaufgefordert nach Vertragsende zurück schicken "MUßT" <br/>
<br/>
Kommst Du dem nicht nach, erinnert UM Dich daran. Kannst Du die Hardware nicht mehr zurück schicken, stellt UM Dir diese in Rechnung. <br/>
<br/>
Einen Anwalt wirst Du nicht brauchen, da der Fehler bei Dir liegt und nicht bei UM.</t>
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #3
Einfach ignorieren bis was vom Gericht kommt, dann auf höhere Gewalt plädieren, z.B. Blitzschlag, verbrannte Elektronik ist Dioxingiftig und musste sofort entsorgt werden :D
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #4
Re: AW: Hardware Rückgabe TT-Micro C 264

<t>Ist klar.... <br/>
<br/>
Zahl das Lehrgeld und gut ist.... <br/>
<br/>
Auf Verjährungsfrist brauchst Du auch nicht hoffen. Zwar beträgt diese 3 Jahre, doch danach kann UM den dringlichen Herausgabeanspruch geltend machen. Und der beträgt 30 Jahre. <br/>
<br/>
Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst. UM hat einen berechtigten Anspruch. Entweder auf das Gerät, oder eine finanzielle Wiedergutmachung.</t>
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #5
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #6
Einfach ignorieren bis was vom Gericht kommt, dann auf höhere Gewalt plädieren, z.B. Blitzschlag, verbrannte Elektronik ist Dioxingiftig und musste sofort entsorgt werden :D
Du forderst hier also öffentlich zum Betrug auf und nennst Leute, die nicht betrügen, Deppen.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #7
Dass du für den Schaden aufkommen musst, ist klar.
Allerdings muss Unitymedia im Zweifelsfall beweisen, dass und welcher Schaden tatsächlich entstanden ist.
Fakt ist, dass der Receiver technisch völlig veraltet ist und nicht mehr an andere Kunden weitergegeben werden kann.
Letztlich spart sich UM die Entsorgung und hat eine schicke zusätzliche Einnahmequelle.
Wenn jetzt also UM eine Entschädigung im im höheren Bereich verlangt (und das werden sie), würde ich sinngemäß antworten, dass du die Höhe des Schadens anzweifelst und einen realistischen Betrag von sagen wir mal 10 Euro anbieten.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #8
Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre.
Sie beginnt am 1.1. des Folgejahrs, an dem der dazugehörige Vertrag endete.
Also z.B.:
Du beginnst den Vertrag am 25.8.2012 und beendest ihn zum 25.8.2014
Dann ist die Forderung am 1.1.2017 verjährt.

Unter "Vertragsende" ist der Vertrag zu verstehen, der das Gerät beinhaltet. Mit einem Wechsel von 3-play auf 2-play ist dieser Termin massgeblich.

Die geforderten Preise sind natürlich für Elektronikschrott jenseits von Gut und Böse.
z.B. Wollen sie für eine "Fritzbox" immer 120€. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine praktisch neue 6490 oder um eine 4 Jahre alte 6340 handelt.
In den AGB steht aber irgendwo drinn, dass ein niedrigerer Wert vom Kunden nachzuweisen ist.

Organisatorisch funktioniert nicht so sehr viel in dem Laden, aber dies haben sie im Griff.
Im Spätsommer besucht wahrscheinlich die komplette Buchaltung geschlossen eine Kirche und stimmt ein Bittgebet an:
"Herrgott mach, dass die Geräte und Retourenbelege verschollen sind, damit wir schön Kohle machen können."
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #9
In den AGB steht aber irgendwo drinn, dass ein niedrigerer Wert vom Kunden nachzuweisen ist.
...wofür ja eine kurze Recherche bei Ebay reichen sollte.

Bei einem Arbeitskollegen haben sie es auch versucht. Es ging um einen alten Receiver und ein paar uralte Smartcards seines verstorbenen Vaters.
Die Forderung belief sich auf mehrere hundert Euro.
Mein Kollege hat gegenüber der Hotline sehr deutlich gesagt, was er davon hält. ich meine, dass das Wort "Leichenfledderei" gefallen ist.
Danach hat er nichts mehr von der Angelegenheit gehört.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #10
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #11
Süß, was einige für ein Verständnis haben. Völlig egal, wie viel wert der Receiver ist, es gehört UM. Wenn ich jemandem was leihe, erwarte ich es zurück,unabhängig was für einen Wert es hat! Es obliegt nicht dem Kunden zu entscheiden, was UM mit dem alten Schrott will. Der Kunde ist verpflichtet nach Beendigung des Vertrags das Gerät zurück zu schicken.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #12
Bestritten. Das hat man längst abbezahlt. Egal wie UM das dreht, die Hardwarekosten sind im 2- Jahresbetrag einkalkuliert,
anders ist es nicht möglich.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #13
Das ist trotzdem egal! Das Gerät gehört UM, es war zur Benutzung überlassen, und gehört weiterhin UM! Wenn ich Dir ein Handy 2 Jahre lang zur Benutzung überlasse, gehört es danach trotzdem nicht Dir!
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #14
Was ich abbezahlt habe gehört mir! :wut: :hammer:
"Miete" streitet UM ausdrücklich ab, "Es gibt keinen Hardwarevertrag den man kündigen könnte",
auf der homepage also kann es nicht anders sein! :motz:
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #15
Was ich abbezahlt habe gehört mir! :wut: :hammer:
"Miete" streitet UM ausdrücklich ab, "Es gibt keinen Hardwarevertrag den man kündigen könnte",
auf der homepage also kann es nicht anders sein! :motz:
Der exzessive und sinnlose Gebrauch von Emoticons ersetzt kein Denken und keine Argumente.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #16
OK, bei ausdrücklichen Mietverträgen ist Rückgabe nach der Mietzeit natürlich selbstverständlich.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #17
Nochmal, du kannst es auslegen wie Du willst, dass Gerät trotzdem nicht auf den Kunden über! Ein Firmenwagen gehört auch nach 10 Jahren Benutzung nicht dir,obwohl Du 1% vom Listenpreis versteuern musst. Was verstehst Du nicht? Abbezahlt hast Du rein gar nichts,
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #18
Ist klar. Ist ja auch so, dass wenn ich lang genug in einer Mietwohnung wohne, dass ich mich einfach im Grundbuch eintrage und die Wohnung gehört mir?

Hier braucht wohl jemand einige Grundlagen. Einfach mal Miete, Überlassung, Schenkung, Ratenkauf, etc. in Google reinhauen.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #19
Dann trifft das Ding halt der Blitz, höhere Gewalt und fertig :bäh:
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #20
Das Teil mutwillig beschädigen ist mit Sicherheit keine höhere Gewalt.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #21
Das Teil mutwillig beschädigen ist mit Sicherheit keine höhere Gewalt.
Lass ihn doch trollen. Ich habe es auch aufgegeben. Moderation oder Admins scheint es hier wohl auch nicht mehr zu geben. Heimst sich das Forum nicht auch Ärger ein, wenn es hier solche, zum Betrug/Unterschlagung/Sachbeschädigung (???) aufrufende Posts nicht unterbindet?

Ist schon schlimm, das jemand nicht kapieren will, dass es Dinge gibt, die man sich zwar denken kann, aber nicht öffentlich schreibt. Schon gar nicht zum Schaden Dritter.
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #22
Heimst sich das Forum nicht auch Ärger ein, wenn es hier solche, zum Betrug/Unterschlagung/Sachbeschädigung (???) aufrufende Posts nicht unterbindet?

Das ist wie überall - da wo kein Kläger, da auch kein Richter
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #23
hallo

Kennst du den Uralt Spruch mit der Brücke.?

gruss kalle
 
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #24
  • Hardware Rückgabe TT-Micro C 264 Beitrag #25
Re: AW: Hardware Rückgabe TT-Micro C 264

<r><QUOTE author="hajodele"><s>
</s>Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre.<br/>
Sie beginnt am 1.1. des Folgejahrs, an dem der dazugehörige Vertrag endete.<br/>
Also z.B.:<br/>
Du beginnst den Vertrag am 25.8.2012 und beendest ihn zum 25.8.2014<br/>
Dann ist die Forderung am 1.1.2017 verjährt.<br/>
<br/>
Unter "Vertragsende" ist der Vertrag zu verstehen, der das Gerät beinhaltet. Mit einem Wechsel von 3-play auf 2-play ist dieser Termin massgeblich.<br/>
<br/>
Die geforderten Preise sind natürlich für Elektronikschrott jenseits von Gut und Böse. <br/>
z.B. Wollen sie für eine "Fritzbox" immer 120€. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine praktisch neue 6490 oder um eine 4 Jahre alte 6340 handelt.<br/>
In den AGB steht aber irgendwo drinn, dass ein niedrigerer Wert vom Kunden nachzuweisen ist.<br/>
<br/>
Organisatorisch funktioniert nicht so sehr viel in dem Laden, aber dies haben sie im Griff. <br/>
Im Spätsommer besucht wahrscheinlich die komplette Buchaltung geschlossen eine Kirche und stimmt ein Bittgebet an:<br/>
"Herrgott mach, dass die Geräte und Retourenbelege verschollen sind, damit wir schön Kohle machen können."<e>
</e></QUOTE>

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn man googelt, findet man immer wieder das selbe Ergebnis... <br/>
<br/>
Hier mal eins davon:<br/>

<QUOTE><s>
</s>Nach § 604 Abs. 1 BGB ist die Leisache nach Beendigung der Leihe zurückzugeben. Die Leihe ist beendet a) wurde sie für einen festen Zeitraum vereinbart, mit diessen Ablauf b) wurde sie ohne feste Laufzeit vereinbart, mit dem Herausgabeverlangen c) wurde der Leihgegenstand zu einem bestimmten Zweck verliehen, mit Erledigung des Zwecks oder Herausgabeverlangen nachAblauf der Zeit, innerhalb der Gebrauch gemacht werden könnte. Erst mit Beendigung der Verleihe beginnt eine Verjährungsfrist zu laufen, § 604 Abs. 5 BGB. Sie beträgt dann nicht drei Jahre gem. § 195 BGB, sondern 30 Jahre gem. § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Verjährung für Herausgebeverlangen des Eigentums). Auch wenn der Eigentümer nach Ablauf der Verjährung die Herausgabe nicht mehr durchsetzen kann, bleibt er doch Eigentümer. Das Eigentum geht auch nicht qua Ersitzung, §§ 937ff BGB, über, da es an der Gutgläubigkeit fehlt, § 937 Abs. 2 BGB. <e>
</e></QUOTE> <br/>
<br/>
Quelle: <URL url="http://www.gutefrage.net/frage/wann-verjaehrt-der-anspruch-auf-rueckgabe-bei-verliehenen-gegenstaenden#answers"><LINK_TEXT text="http://www.gutefrage.net/frage/wann-ver ... en#answers">http://www.gutefrage.net/frage/wann-verjaehrt-der-anspruch-auf-rueckgabe-bei-verliehenen-gegenstaenden#answers</LINK_TEXT></URL></r>
 
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