Unitymedia Sonderkündigung Preiserhöhung

Diskutiere Sonderkündigung Preiserhöhung im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen Ich lese schon einige Zeit im Forum mit und möchte nun doch eure Meinung hören, da ich bei UM leider nicht weiterkomme. Folgende...
  • Sonderkündigung Preiserhöhung Beitrag #1

hgp

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Hallo zusammen

Ich lese schon einige Zeit im Forum mit und möchte nun doch eure Meinung hören, da ich bei UM leider nicht weiterkomme.

Folgende Vertragssituation:

Vertrag 1 : Kabelanschluss bei TC ( 13,58 € im Monat demnächst 16,90€)
Vertrag 2 :Unity Tripple Play 6000
Vertrag 3 : Ish tividi

ich besitze daher zwei Karten.

Da ich masslos enttäuscht von der fehlenden HDTV perspektieve bin und ernsthat überlege auf IP-TV umzustiegen (Sat wegen Denkmalschutz nicht möglich) intersiert mich folgende Frage brennend.

Wenn ich die AGB richtig gelesen habe ist die Vertragsbasis des Vertrages 2 und 3 ein bestehender kabelanschluss.
Was passiert mit Vertrag 2 und 3 wenn ich vom Sonderkündigungsrecht des Vertrages 1 gebrauch mache und somit Unitymedia die Leistungen für Vertrag 2 und 3 nicht mehr erbringen kann ?

Die Hotline war Ratlos und ich hoffe auf eure Antworten.

Gruß ins Forum

HG
 
  • Sonderkündigung Preiserhöhung Beitrag #2
Das ist echt eine interessante Frage... da du auf jedenfall das außerordentliche Kündigungsrecht für den analogen Anschluss hast, müsste UM dir entweder die anderen beiden Verträge ohne analogen Anschluss zur Verfügung stellen (was technisch möglich ist), oder eben alles kündigen. Das ist zumindest meine (laienhafte) Einschätzung.
 
  • Sonderkündigung Preiserhöhung Beitrag #3
Das ist echt eine interessante Frage... da du auf jedenfall das außerordentliche Kündigungsrecht für den analogen Anschluss hast, müsste UM dir entweder die anderen beiden Verträge ohne analogen Anschluss zur Verfügung stellen (was technisch möglich ist), oder eben alles kündigen. Das ist zumindest meine (laienhafte) Einschätzung.

Ich weiß im Moment nicht genau, ob TC West eigenständige AGBs hat oder ob die AGBS von UM gelten...
aber in den AGBS von UM steht unter dem Punkt 5.6.2 b folgendes:
In diesen Fällen hat der Kunde jedoch kein Kündigungsrecht nach Erhalt der
Mitteilung über die Entgelterhöhung, es sei denn, die Entgelterhöhung erfolgt wegen der Änderung
der Kostenbelastung des Kabelnetzbetreibers (oben b) und beträgt mehr als 5 % pro Kalenderjahr seit
der letzten Entgeltanpassung.
 
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