Unitymedia Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes

Diskutiere Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, wir haben eine Rechnung eines Sub-Dienstleisters von Unitymedia bekommen und ich wüßte gerne euere Meinung dazu. Wir hatten Probleme mit...
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #1

Eddy8

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Hallo,
wir haben eine Rechnung eines Sub-Dienstleisters von Unitymedia bekommen und ich wüßte gerne euere Meinung dazu.

Wir hatten Probleme mit der Bildqualität am Fernseher und ein Techniker von Unitymedia kam und meinte, der Verstärker wäre total veraltet und der wäre das Problem. Er hat dann gleich den Austausch angestoßen. Nach kurzer Zeit kam dann ein Mitarbeiter eines Sub-Dienstleisters und hat den Übergabepunkt (das 'Blech' mit dem was da so darauf montiert ist) erneuert.

Nun möchte er 150 EUR von uns. Er spricht von einer Installation einer 'Verteilungsanlage'.

Frage:
- Sehe ich die Maßnahme richtig als Störungsbeseitigung am Übergabepunkt?
- Das 'Blech' (siehe Bild) trägt den Aufkleber 'Unitymedia'. Das was da darauf montiert ist, gehört doch nicht uns - oder?
- Die Rechnung müssen nicht wir sondern Unitymedia begleichen? (Arbeiten in Verantwortung von Unitymedia)



Grüße
Eddy
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #2
Hast du Internet von UM oder irgendwas, was über den Basispreis für TV hinausgeht?
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #3
Forderung bestreiten, auf UM als Auftraggeberin hinweisen :bäh:
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #4
Wir hatten Probleme mit der Bildqualität am Fernseher und ein Techniker von Unitymedia kam und meinte, der Verstärker wäre total veraltet und der wäre das Problem. Er hat dann gleich den Austausch angestoßen. Nach kurzer Zeit kam dann ein Mitarbeiter eines Sub-Dienstleisters und hat den Übergabepunkt (das 'Blech' mit dem was da so darauf montiert ist) erneuert.

Das, was da auf dem Bild ersichtlich ist, ist nicht der Übergabepunkt, sondern der Breitbandverteiler (BVT). Das weiße Teil, rechts unten, ist ein Galvanisches Trennglied. Dieses ist mit dem ÜP verbunden.

Nun möchte er 150 EUR von uns. Er spricht von einer Installation einer 'Verteilungsanlage'.
Frage:
- Sehe ich die Maßnahme richtig als Störungsbeseitigung am Übergabepunkt?
- Das 'Blech' (siehe Bild) trägt den Aufkleber 'Unitymedia'. Das was da darauf montiert ist, gehört doch nicht uns - oder?
- Die Rechnung müssen nicht wir sondern Unitymedia begleichen? (Arbeiten in Verantwortung von Unitymedia)

Das Blech war in der Tat zum Zeitpunkt der Installation Eigentum von UM und das bleibt es so lange, wie eine Gestattungsvereinbarung bezüglich eines Internet- und Telefonanschlusses besteht. Danach geht es in den Besitz des Hauseigentümers über. Aber Grundsätzlich: Wenn diese Platte bereits vorhanden war, dann kann sich n iemals ein veralteter Verstärker darauf befunden haben. Möglicherweise war der Verstärker defekt oder falsch dimensioniert, aber niemals veraltet. Wenn das Teil nicht mehr im Besitz von UM ist, dann hätte man niemals einen UM-Aufkleber anbringen dürfen. Sobald das geschieht, hat der Kunde mit damit nichts zu tun. Eine Rechnungsstellung darf angezweifelt werden. Ich würde mal bei UM nachfragen. Ich mache solche Arbeiten auch täglich und in solch einem Fall rechne ich das Ticket immer mit UM ab und werde auch von denen bezahlt. Hier liegt irgendwie der Verdacht nahe, dass der SIP doppelt kassiert. Ist aber kein Internet-/ Telefonanschluss vorhanden und der Techniker hatte einen SOB-Auftrag, dann bekommt er von UM nichts, da der Auftrag gemäß Kundenwunsch erfolgte. Dann darf er, wie bereits erwähnt, aber auch keine UM-Aufkleber anbringen. Da widerspricht sich einiges.

MfG
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #5
Ich würde die Rechnung einfach nicht bezahlen.
Fax die einfach zu UM mit der Bitte um Begleichung.

Gruß Andreas
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #6
Sofern er kein Internet von UM hat, muss er bzw der Eigentümer übernehmen. Das steht doch ganz klar bei der Störungsmeldung, dass Probleme und Fehler nach dem Hüp kostenpflichtig beseitigt werden.

Da er nur was von Bildstörungen schrieb, gehe ich davon aus, dass er nur Fernsehen hat und der Kabelanschlussvertrag ohne Service ist.
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #7
Da kleben "Unitymedia" Label drauf also gehört der Schrott auch UM und die müssen zahlen.

Wenn nicht sollense kommen und den Schrott halt wieder abbauen und man macht das dann selber :smile:
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #8
@Andreas und F-orced
Muss das sein, dass ihr hier fast überall so deutlich macht, dass ihr eigentlich keine Ahnung habt? Euer Stammtischgerede bringt keinen weiter.


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  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #9
Sehr sachlicher Beitrag :D :hirnbump:
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #10
Auf meinem Laptop steht Acer - also gehört der jetzt auch wieder denen? :kratz:
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #12
Hallo an Alle,
hier noch meine Rückmeldung auf die vielen Antworten :):

Es geht hier nur um Kabelfernsehen, Internet und Telefonie werden über einen anderen Anbieter abgewickelt.

An UM habe ich mich schon mit der Bitte um Klärung gewendet - aber noch keine Rückmeldung.
Das, was da auf dem Bild ersichtlich ist, ist nicht der Übergabepunkt, sondern der Breitbandverteiler (BVT). Das weiße Teil, rechts unten, ist ein Galvanisches Trennglied. Dieses ist mit dem ÜP verbunden.

Wo ist denn die Stelle an der die Verantwortung von UM auf den Kunden übergeht? Wenn ich mir die AGB ansehe, so steht dort:
§3.3 ... Der Kabelnetzbetreiber installiert ... einen Übergabepunkt als Abschluss seines Breitbandkabelnetzes, der gleichzeitig die Schnittstelle zum Hausverteilernetz darstellt. ...
§3.6 ... Der Übergabepunkt selbst und etwaige vom Kabelnetzbetreiber installierte Schaltschränke und Verstärker nebst der Anbindung an das Breitbandkabelnetz verbleiben im Eigentum des Kabelnetzbetreibers. ...

Als Laie würde ich daher erwarten, dass alles nach dem 'Blech' der Kunde zu Verantworten hat, das 'Blech' und alles was davor ist, muß UM in Schuss halten. Oder nicht?
... Aber Grundsätzlich: Wenn diese Platte bereits vorhanden war, dann kann sich niemals ein veralteter Verstärker darauf befunden haben. Möglicherweise war der Verstärker defekt oder falsch dimensioniert, aber niemals veraltet.
Warum kann ein sich auf einer Platte niemals ein veralteter Verstärker befunden haben? Die vorherige wurde noch zu Zeiten von KabelBW installiert und dürfte >> 10 Jahre alt gewesen sein. Aber vielleicht ist die Formulierung 'altersschwach' oder 'nicht mehr ausreichend leistungsfähig' treffender als 'veraltet'.
...und der Techniker hatte einen SOB-Auftrag
Was ist denn ein 'SOB-Auftrag'?
Das steht doch ganz klar bei der Störungsmeldung, dass Probleme und Fehler nach dem Hüp kostenpflichtig beseitigt werden
Eine schriftliche Störungsmeldung haben wir nicht von UM, da gab es nur unseren Anruf. Im Prinzip sehe ich das aber auch so, nur was genau ist der HÜP? Wenn der Fernseher Aussetzer hat weil der Verstärker 'altersschwach' ist (so der erste UM Techniker der Vorort war wg. unserer Störungsmeldung) und dieser von UM gestellt wird, gehe ich davon aus, dass UM in der Pflicht ist. Da sind wir bei dem Punkt ein paar Zeilen weiter oben: Wo hört UM auf und wo beginnt der Kunde?

Grüße
Eddy
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #13
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #14
Prinzipiell ist man sich eigentlich einig: Wenn das, was der Techniker erneuert oder behoben hat, vorher im Eigentum von UM war, dann musst Du die Kosten nicht tragen.
Check doch mal Deine Unterlagen dazu.
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #15
Den Verstärker hat vermutlich UM damals eingebaut, aber das heißt noch lange nicht, dass er auch UM gehört. Im Falle von HSI mag es zutreffen, aber in Deinem Fall (Du hast nur Fernsehen) trifft das m. E. nicht zu.

Kein HSI:
Alles nach dem Hüp ist Sache des Eigentümers.

HSI:
Bis zur MMD ist UM verantwortlich, heißt aber im Umkehrschluss, dass der Eigentümer selbst an der Hausanlage nix verändern darf.

Wie Dein Verstärker damals installiert wurde, ist eigentlich wumpe.
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #16
Letztendlich lässt sich der Sachverhalt nur
mit Unitymedia direkt klären.
Schick denen eine Mail mit der Bitte um Klärung
und pack die Rechnung als Anhang in die Mail.
Ein Foto von dem Lochblech könnte auch nicht schaden.

Gruß Andreas
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #17
Das ist richtig, aber ich bezweifle, dass UM einfach sagt: Klar übernehmen wir
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #18
Ein Versuch ist's zumindest wert, als gleich
alles blauäugig zu bezahlen. :kiss:

Gruß Andreas
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #19
Damit könnte man auch klären, ob die Techniker Firma hier einfach doppelt abkassiert.

Bei uns gilt schon seit einiger Zeit, egal welche Dienste der KD nutzt, er hat immer das Anrecht auf ein vernünftiges Signal an der Dose. Wenn nötig wird dazu die ganze Anlage umgebaut und ne neue Leitung gezogen. Das ganze wird normal mit UM verechnet, selbst bei Analog Kunden.
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #20
Da kleben "Unitymedia" Label drauf also gehört der Schrott auch UM und die müssen zahlen.

Wenn nicht sollense kommen und den Schrott halt wieder abbauen und man macht das dann selber :smile:

Nö, ganz so einfach ist es nicht. Die Frage ist, ob es aktuell eine Multimedia-Gestattung gibt. In dem Fall ist UM auch noch verantwortlich, wenn kein Internet-/Telefon-Vertrag besteht. Man kann aber nicht einen BVT neu installieren und jemand, der gar nicht von UM ist, klebt ein UM-Label drauf. Das hat rechtlich keinen Bestand und der Techniker hätte das auch nicht tun dürfen, es sei denn, er hatte einen Grund dazu. Dann darf aber auch keine Rechnung kommen.

MfG
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #21
Es geht hier nur um Kabelfernsehen, Internet und Telefonie werden über einen anderen Anbieter abgewickelt.

In dem Fall geht UM die Installation nach dem ÜP nichts an und die Rechnung ist gerechtfertigt.
Wo ist denn die Stelle an der die Verantwortung von UM auf den Kunden übergeht? Wenn ich mir die AGB ansehe, so steht dort:

Das steht in der Multimedia-Gestattung. Wenn du aber kein Telefon und Internet hast, sondern der BVT nur für TV errichtet wurde, gibt es keine Multimedia-Gestattung. Alles nach dem Übergabepunkt liegt in der Verantwortung des Objekteigentümers.
§3.3 ... Der Kabelnetzbetreiber installiert ... einen Übergabepunkt als Abschluss seines Breitbandkabelnetzes, der gleichzeitig die Schnittstelle zum Hausverteilernetz darstellt. ...
§3.6 ... Der Übergabepunkt selbst und etwaige vom Kabelnetzbetreiber installierte Schaltschränke und Verstärker nebst der Anbindung an das Breitbandkabelnetz verbleiben im Eigentum des Kabelnetzbetreibers. ...

Das sind die AGB für Internet/Telefon. Wenn es nur um kabel TV geht, endet die Zuständigkeit des Netzbetreibers am Hausübergabepunkt.
Als Laie würde ich daher erwarten, dass alles nach dem 'Blech' der Kunde zu Verantworten hat, das 'Blech' und alles was davor ist, muß UM in Schuss halten. Oder nicht?

Das Blech ist nicht der Übergabepunkt! Das ist schon tiefste Netzebene 4, also Hoheitsbereich des Objekteigentümers.
Was ist denn ein 'SOB-Auftrag'?

Ein Selbstzahlerauftrag. UM vermittelt in diesem Fall lediglich den Techniker, hält sich in Sachen Auftragsausführung und Abrechnung aber raus. Es besteht letzlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Servicepartner und dem Auftragsteller.
Im Prinzip sehe ich das aber auch so, nur was genau ist der HÜP?

Der Hausübergabepunkt. Das ist die Trennstelle zwischen Netzebene 3 und Netzebene 4. Am Hausübergabepunkt endet das Netz und die Zuständigkeit des Netzbetreibers, sofern keine zusätzlichen Verträge greifen.
Wenn der Fernseher Aussetzer hat weil der Verstärker 'altersschwach' ist (so der erste UM Techniker der Vorort war wg. unserer Störungsmeldung) und dieser von UM gestellt wird, gehe ich davon aus, dass UM in der Pflicht ist. Da sind wir bei dem Punkt ein paar Zeilen weiter oben: Wo hört UM auf und wo beginnt der Kunde?

Der Verstärker geht UM außerhalb einer Multimedia-Gestattung nichts an und wird auch nicht von denen gestellt. Der ist Sache des Hauseigentümers. Dem Kunden geht das alles gar nichts an, es sei denn, er ist gleichzeitig Hauseigentümer. Ich mache solche Arbeiten auch täglich, weise allerdings darauf hin, wenn es sich umm eine kostenpflichtige Leistung handelt und das vor Beginn der Arbeiten. Bei kostenpflichtigen Leistungen zahlt UM nichts für die Arbeiten und da muss ich logischerweise schon im Vorfeld klären, wie hoch die Rechnung wird. Suche doch mal den Hausübergabepunkt! Das ist das Teil, wo die Zuständigkeit von UM endet.

MfG
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #22
Nicht alles, was geschrieben steht, ist immer richtig.

Normal, als laienhafter Kunde melde ich UM eine Störung. Für mich ist meistens nicht ersichtlich, wodurch der Fehler entsteht.
Stellt der Techniker nun fest, dass ein solcher in meiner eigenen Anlage entstanden ist, so hat er mich darauf hinzuweisen und dann sollte meinerseits ein klarer Auftrag an den Techniker erteilt werden.
Sind Unklarheiten vorhanden, so muss eben eine Rücksprache mit UM erfolgen.
Erneuert der Dienst einfach die Anlage, kann er sich die Rechnung anschließend in die Haare schmieren.
Melde ich eine Störung, so habe ich noch lange nicht einen Reparaturauftrag meiner eigenen Anlage erteilt.
Fraglich ist auch noch, ob überhaupt in jedem Fall eine Anfahrt bezahlt werden müsste.
Mit ein paar Sprüchchen am Telefon des Kundendienstes ist es nicht getan, um aus jeder Verantwortung herauszukommen.
Da müsste schon die klare Auskunft kommen, dass der Fehler seitens des Kunden liegt und nachgefragt werden, ob der Techniker geschickt werden soll.

Persönlich habe ich noch nie erlebt, dass mir UM oder die Technikerfirma eine Rechnung erstellt hat.
Eine Störungsmeldung dürfte keine Auftragserteilung sein.

Ich denke mal, dass es, gerade auch aufgrund der Freigabe der privaten Geräte, noch etliche Unstimmigkeiten und vielleicht auch Gerichtsverfahren geben wird.
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #23
hallo

Ich Denke das geht so aus der Sub sagt der Kunde hat nicht extra nachgefragt,wer das Bezahlt oder wie hoch die Kosten sind.Der Kunde kann behaupten der Sub hätte dazu nix extra Gesagt,oder das wäre ein Eigentor der Kunde glaubte das geht Automatisch zu lasten von UM.
Und hat deshalb nicht extra nach Gefragt,dann wird der Kunde vermutlich auch die Kosten tragen müssen.
Den man Fragt normal jeden Techniker oder Handwerker was etwas Kosten,und wenn Er es nicht Weis.Ruft man in der Firma oder eben UM an.

Das mach doch jeder wenn man zbs sein Auto in die Werkstatt bringt,da dürfte wohl die 1 Frage lauten was Kostet es?
Und wie lange dauert es bis das Auto fertig ist.?

Ich gehe davon aus der Kunde muss bezahlen,dann würde Ich mir das Bestätigen lassen das das Verbaute mein Eigentum ist.Oder sind das jetzt reine Arbeitszeit Kosten,das wäre vil auch Wichtig zu wissen.?
Material/Bauteile kostenlos aber Arbeitszeit muss extra Bezahlt werden.

gruss kalle
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #24
Also wenn ich eine Störung melde und ein Techniker kommt, frage ich eben nicht nach was mich das kosten würde.

Es interessiert einfach nicht.

Liegt die Störung an UM, hat UM das kostenlos zu beseitigen. Liegt die Störung an mir, ok dann muss ich maximal die Anfahrt des Technikers zahlen (darauf weist UM ja auch immer - fast schon drohend - hin).

Aber niemand kann einfach ohne Auftrag Gerätschaften installieren.
Wenn die Anlage wirklich nicht UM gehört und man würde mich zur Kasse bitten wegen der Erneuerung, würde ich erst einmal auf Sachbeschädigung klagen - denn dann wurde ja meine Anlage (defekt/veraltet ist egal) einfach entfernt.

Um das Beispiel meines Vorposters aufzugreifen:

Wenn ich mein Auto in die Werkstatt zum durchchecken bringe, muss ich genau das zahlen.
Repariert die Werkstatt aber jetzt ohne Nachfrage etwas, oder tauscht ein Teil aus klatscht mir das mit auf die Rechnung ist das nicht erlaubt!
- Von den entfernten (und wohl verschrotteten Teilen), die mein Eigentum sind ganz zu schweigen (da kann dann sogar noch Unterschlagung zu kommen.

Also ich seh das hier nicht so eindeutig.
 
  • Rechnung nach Erneuerung des Übergabepunktes Beitrag #25
hallo

Ich hoffe mal das wir eine Rückmeldung bekommen wie das ausgeht.

Aber mal was anders das ist doch kein Verteiler in der mitte des Bildes?,oder sind da die Ein und Ausgänge anders angeordnet.Oder ist es schon zu Spät und Ich Sehe nicht richtig. :zwinker:

gruss kalle
 
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