- Laufzeitveränderung Digital TV bei Hinzubuchen von TV Start? Beitrag #1
johnnyboy
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Hallo,
mal ne etwas knifflige Frage:
Aufgrund meiner Umstellung von 3play auf 2play fällt die HD Option (mit HD Modul) weg und wurde dann in Form von TV Start (für 4,99 €) extra hinzugebucht.
Was mir nicht so ganz klar war, es gibt wohl für TV Start eine 12-Monatslaufzeit oder eine 24-Monatslaufzeit.
Abhängig von der Laufzeit zahlt man entweder 29,99 oder 49,99 € Aktivierungsgebühr.
Ich habe aber eine Streichung der Aktivierungsbebühr ausgehandelt, was mir wie gesagt nicht klar war, dass mir nun in die Auftragsbestätigung eine 24-Monats-Laufzeit reingedrückt wurde.
Das eigentlich Pikante am TV Start ist aber das Kleingedruckte (wenn man auf das kleine Sternchen neben dem Preis klickt). Dort steht (vor allem, s. von mir Fettgedrucktes):
a) unabhängig von der bisherigen Vertragslaufzeit meines digitalen Kabelanschlusses diese neu beginnt und mit dem Vertragsbeginn von TV Start zusammenfällt.
b) aber mit welcher Laufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit (MVL) des TV Start beträgt bei mir 24 Monate, das habe ich schwarz auf weiß in der Auftragsbestätigung. Aber das kann doch nicht bedeuten, dass man mir auch einfach meinen Kabelvertrag laufzeitmäßig über den Haufen wirft und aus 12 Monaten MVL plötzlich 24 Monate werden?! Den neuen Laufzeitbeginn zeitgleich mit dem TV Start würde ich ja noch irgendwie verstehen, aber die MVL darf doch nicht geändert werden oder?
Da müsste ich ja wenigstens auch für den Kabelanschluss eine neue Auftragsbestätigung erhalten mit neuer (verlängerter) Laufzeit oder (was aber nicht erfolgt ist)? Und in der Auftragsbestätigung des TV Start steht auch nichts, dass die des Kabelanschlusses jetzt auch irgendwie angepasst wird ...
Bei der Gelegenheit ... was ich auch immer nicht so ganz verstehe:
Sagen wir die Auftragsbestätigung trägt das Datum 18.01.17 (unter persönliche Daten hinter "Auftragsnummer: xxx vom 18.01.2017").
Weiter oben in der Auftragsbestätigung steht aber: "Die Umstellung ist für den 30.01.2017 vorgesehen"
Das hieße also, der Vertragsbeginn wäre somit der 30.01. und nicht der 18.01.?
Und dementsprechend würde die Widerrufsfrist (Zitat: "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.") auch erst am 30.01. beginnen?
mal ne etwas knifflige Frage:
Aufgrund meiner Umstellung von 3play auf 2play fällt die HD Option (mit HD Modul) weg und wurde dann in Form von TV Start (für 4,99 €) extra hinzugebucht.
Was mir nicht so ganz klar war, es gibt wohl für TV Start eine 12-Monatslaufzeit oder eine 24-Monatslaufzeit.
Abhängig von der Laufzeit zahlt man entweder 29,99 oder 49,99 € Aktivierungsgebühr.
Ich habe aber eine Streichung der Aktivierungsbebühr ausgehandelt, was mir wie gesagt nicht klar war, dass mir nun in die Auftragsbestätigung eine 24-Monats-Laufzeit reingedrückt wurde.
Das eigentlich Pikante am TV Start ist aber das Kleingedruckte (wenn man auf das kleine Sternchen neben dem Preis klickt). Dort steht (vor allem, s. von mir Fettgedrucktes):
D.h. also, dassRechtliche Hinweise
Voraussetzung für TV START ist ein Kabelanschluss von Unitymedia (20,99 € mtl. im Einzelnutzervertrag oder oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate • Besteht ein Einzelnutzervertrag (ENV) über einen HD Kabelanschluss, wird dieser automatisch auf den günstigeren (digitalen) Kabelanschlussvertrag umgestellt. Jedenfalls beginnt mit Aktivierung des TV START die Mindestvertragslaufzeit eines ggf. vorhandenen (digitalen) Kabelanschlusses neu) • Mindestvertragslaufzeit TV START: wahlweise 12 Monate (dann Aktivierung einmalig 49,99 €) oder 24 Monate (dann Aktivierung einmalig 29,99 €), jeweils zzgl. Versandkosten 9,99 € • Mit der im TV START enthaltenen HD Option empfangen Sie neben den unverschlüsselt verbreiteten Programmen Das Erste HD, ZDF HD, Servus TV HD, QVC HD, QVC Plus HD, HSE24 HD sowie Arte HD (nur in NRW/Hessen) und HD Campus (nur in BW) jeweils die TV-Programme, welche in dem von Ihnen gebuchten DigitalTV Paket vorhanden und bei Unitymedia in HD verfügbar sind • Die zum Empfang der HD Sender notwendige Hardware ist im TV START enthalten und wird Ihnen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt • Bei Buchung von TV START können Sie im ersten Vertragsmonat TV PREMIUM (DigitalTV HIGHLIGHTS, Horizon Go) unverbindlich testen. • Danach endet das Testangebot automatisch. • Das über Horizon Go zu Hause und unterwegs empfangbare TV-Angebot richtet sich nach dem jeweils gebuchten TV-Produkt und kann Einschränkungen und Variationen aufgrund fehlender Rechte Dritter unterliegen • Für die Nutzung zuhause oder unterwegs ist eine LAN, WLAN oder eine mobile Internetverbindung notwendig • Je nach Datentarif des jeweiligen Anbieters kann es bei mobiler Nutzung zu Einschränkungen sowie zu zusätzlichen vom Kunden zu tragenden Kosten für die Datennutzung kommen • Das maxdome Paket ist speziell für Unitymedia und berechtigt zum unbegrenzten Abrufen der enthaltenen Filme und Serien. Das maxdome Paket ist nur bei Unitymedia und nur über die von Unitymedia zur Verfügung gestellte Hard- und/oder Software bzw. Apps nutzbar. Das maxdome Paket ist derzeit nicht nutzbar mit dem HD Modul und in BW nur mit Horizon Hardware.•Das zur Verfügung gestellte maxdome Paket hat bei Einzelbuchung einen Wert von bis zu 7,99 € mtl. Vertragspartner für das maxdome Paket ist die maxdome GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring.• Online-Rechnung inklusive
a) unabhängig von der bisherigen Vertragslaufzeit meines digitalen Kabelanschlusses diese neu beginnt und mit dem Vertragsbeginn von TV Start zusammenfällt.
b) aber mit welcher Laufzeit?
Da müsste ich ja wenigstens auch für den Kabelanschluss eine neue Auftragsbestätigung erhalten mit neuer (verlängerter) Laufzeit oder (was aber nicht erfolgt ist)? Und in der Auftragsbestätigung des TV Start steht auch nichts, dass die des Kabelanschlusses jetzt auch irgendwie angepasst wird ...
Bei der Gelegenheit ... was ich auch immer nicht so ganz verstehe:
Sagen wir die Auftragsbestätigung trägt das Datum 18.01.17 (unter persönliche Daten hinter "Auftragsnummer: xxx vom 18.01.2017").
Weiter oben in der Auftragsbestätigung steht aber: "Die Umstellung ist für den 30.01.2017 vorgesehen"
Das hieße also, der Vertragsbeginn wäre somit der 30.01. und nicht der 18.01.?
Und dementsprechend würde die Widerrufsfrist (Zitat: "Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.") auch erst am 30.01. beginnen?