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Unitymedia Anforderungen Kabelanschluss

Diskutiere Anforderungen Kabelanschluss im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo zusammen, und zwar möchte ich von der Telekom zur Unitymedia wechseln. Im Online Verfügbarkeitstest werden mir bis zu 120MBit versprochen...
  • Anforderungen Kabelanschluss Beitrag #1

nudelholz55

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Hallo zusammen,

und zwar möchte ich von der Telekom zur Unitymedia wechseln. Im Online Verfügbarkeitstest werden mir bis zu 120MBit versprochen.
Soweit so gut.

TV-Kabelanschluss ist im Haus nicht vorhanden, da bisher über Satellit geschaut wurde. An der Hausfassade ist eine Dose. Das Haus ist auch relativ alt, etwa 1960 erbaut.
Was muss für den Techniker von Unitymedia bereitgestellt werden, damit ich den Kabelanschluss nutzen kann?
Eine Potentialausgleichsschiene ist im Keller nicht vorhanden. Strom bezieht das Haus über einen Dachständer, der Stromkasten ist im Dachgeschoss (3. Stockwerk). Ist es möglich den Verstärker etc. in diesem Stockwerk zu installieren?

Viele Grüße
 
  • Anforderungen Kabelanschluss Beitrag #2
Möglich ist das auch im Dachgeschoss, aber unüblich, soweit ich weiß. Ohne PA-Schiene geht's aber nicht. Oder bietet die Energieversorgung des Hauses irgendwas vergleichbares?

Du kannst hier gerne Fotos einstellen von dem aktuellen existierenden System und der Umgebung, wo Du die Installation denkbar findest, oder Du bestellst einfach und dann sagt Dir den ausführende HFC-Techniker, was Sache ist.
Es kommt am Ende nur ein Vertrag zustande, wenn die Anlage erfolgreich installiert werden konnte, so gehst Du eigentlich kein Risiko ein.
 
  • Anforderungen Kabelanschluss Beitrag #3
3. Stockwerk - das klingt ja nach einem größeren Objekt.

Bist Du dort Mieter, oder Eigentümer des Hauses?
Als Mieter müsstest Du wahrscheinlich auch die Erlaubnis für die durchzuführenden Arbeiten vom Eigentümer einholen, wenn es über den Austausch von Antennendosen hinausgeht ...
 
  • Anforderungen Kabelanschluss Beitrag #4
Es kommt am Ende nur ein Vertrag zustande, wenn die Anlage erfolgreich installiert werden konnte, so gehst Du eigentlich kein Risiko ein.

Das betrifft aber nur eine rückwegfähige Multimedia-Installation, wenn es um Telefon und Internet geht und diue Gestattung zutrifft. Für reines Kabel TV endet die Zuständigkeit des Kabelnetzbetreibers am Hausübergabepunkt.

MfG
 
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Anforderungen Kabelanschluss

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