Schenkt euch bitte mal die englischen Schnittstellendefinitionen.
Die AGB (und die sind Deutschsprachig!) sind allerdings für Kunden in Deutschland maßgeblich.
Dort findet man in Abschnitt 1.4 einen Link auf die Seite, auf der man die momentan gültige Schnittstellenbeschreibung herunterladen kann (z.Z. funktioniert der Link wie gesagt nicht).
Es ist völlig egal, ob die PDFs, auf das dort verlinkt wird, in Deutsch, Englisch, Russisch, Arabisch oder Chinesisch abgefasst sind, solange in den AGB steht, dass dieses Dokument die
rechtsverbindliche Schnittstellenbeschreibung ist.
Die sind für einen Kunden in Deutschland nicht maßgeblich.
Es kam vor ein paar Jahren zu einem Rechtsstreit, weil ein
deutsches Unternehmen Freeware eines
deutschen Programmieres, die unter GPL v2 gestanden hat, verwendet hat, ohne sich an die Bedingungen der GPL zu halten.
Resultat: Da es keine deutschsprachigen Lizenzbedingungen gab, hat sich der Richter die (englischsprachige) GPL ins Deutsche übersetzen lassen und auch klar gesagt, dass es sich in diesem Fall um ein rechtsverbindliches Dokument handelt.
Es ist also keinesfalls so, dass Dokumente in anderen Sprachen in Deutschland nicht rechtsverbindlich sind.
Selbst eine Bedienungsanleitung für eine Taschenlampe muss in Deutschland in deutsch sein...
Damit ein Elektrogerät in Deutschland verkauft werden darf, müssen bestimmte Teile der Bedienungsanleitung deutschsprachig sein.
Es wäre aber ausreichend, mit einem komplexen Gerät eine "11-sprachige" 300-Seiten-Bedienungsanleitung mitzuliefern, bei der 290 Seiten in Russisch geschrieben sind und eine Seite in Deutsch und jeweils eine in 9 weiteren Sprachen.
Schenkt euch bitte mal die englischen Schnittstellendefinitionen.
Laut Gesetz muss jeder Provider eine Schnittstellenbeschreibung schreiben oder verlinken, die sowohl rechtsverbindlich als auch ausreichend detailliert ist, damit Modem-/Routerhersteller mit dieser Definition ihre Geräte bauen können. Wenn diese tatsächlich unbedingt deutschsprachig sein müsste, würde UnityMedia sogar schon dann ein Bußgeld riskieren, wenn die komplette DOCSIS-Spezifikation nicht ins Deutsche übersetzt wurde.
Ich glaube, Mr. Andromea will was völlig anderes.
Ich sage dir, was ich will:
Vor einem halben Jahr habe ich davor gewarnt, dass Leute sich eine gebrauchte 6940 über eBay kaufen. Ich wollte nicht, dass die Leute danach für 40 Euro ein teures Stück Elektroschrott gekauft haben.
Natürlich war das, was ich gesagt habe, Quatsch - schließlich weiß doch jeder, dass man die gebrauchten 6490 von eBay mit einer neuen Firmware überflashen kann und die Box sich dann genau so verhält, wie eine niegelnagelneue Box.
Ganz ehrlich: Ein bisschen Schadenfreude habe ich wegen des Users, der mich damals aufs Massivste beleidigt hat, weil ich geschrieben habe, dass man die Boxen von eBay nicht kaufen soll. Der hat sein Geld für ein Stück Elektroschrott ausgegeben!
Ich will lediglich die Kunden davor warnen, dass so etwas nochmal passiert.
Wenn man eine IPv4-Adresse von UM hat, obwohl sie einem laut Vertrag nicht zusteht: Schön! Ich beneide die Leute ja nicht.
Aber sich darauf zu
verlassen, dass man die IPv4-Adresse über die gesamte Vertragslaufzeit behalten darf, ohne dass es explizit im Vertrag drinsteht, ist genau so, wie wenn man sich darauf verlassen hat, dass die 6490 von eBay auch wirklich funktionieren wird: Ein Glücksspiel.
Und zwischen den Aussagen ...
- "Sie können ihre IPv4-Adresse behalten"
- "Sie können ihre IPv4-Adresse mindestens ... Monate behalten"
- "Sie können ihre IPv4-Adresse für immer behalten"
- "Sie können ihre IPv4-Adresse bis Vertragsende behalten"
... ist ein riesiger Unterschied - zumal in anderen Beiträgen geschrieben wurde, dass es solche Aussagen nur mündlich gibt.
Und ganz offensichtlich macht der Threadersteller seine Entscheidung davon abhängig, ob er seine IPv4-Adresse (langfristig) behalten kann, oder nicht.