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Unitymedia Tarifwechsel und IPv4 behalten?

Diskutiere Tarifwechsel und IPv4 behalten? im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Hallo zusammen, aktuell habe ich in unserem 120Mbit-Tarif eine IPv4, die ich mir damals beim Upgrade von 16Mbit mehrfach habe zusichern lassen...
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #1

Starky

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Hallo zusammen,

aktuell habe ich in unserem 120Mbit-Tarif eine IPv4, die ich mir damals beim Upgrade von 16Mbit mehrfach habe zusichern lassen. Zusätzlich haben wir die ISDN-Option, damit wir eine Fritzbox haben.

Momentan scheint mir der FLY400-Tarif allerdings recht attraktiv, allerdings würde ich für den höheren Datendurchsatz niemals meine IPv4 aufgeben wollen. Hat jemand Erfahrung mit einer Vertragsumstellung und ob sich UM inzwischen querstellt und jedem den DSLite-Mist aufdrücken will? Schafft die Fritzbox 6490 auch die 400Mbit oder muss dann was Neues her?

Danke und Gruß
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #2
Die IPv4 bleibt erhalten. Zumindest theoretisch.
In der Praxis wird man öfters mal auf IPv6/DS-Lite umgestellt, dann moniert man das und wieder auf IPv4 gestellt.

Also bestellen - am besten gleich sagen, dass man die IPv4 braucht - nach der Umstellung sofort überprüfen, ob die IPv4 auch da ist.
Wenn das mit der IPv4 nicht geklappt hat, empfehle ich den Weg über Facebook/Twitter - Hilfe

Was neueres wie die 6490 gibt es nicht und die packt das.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #3
Danke dir, dann werde ich das bald mal in Angriff nehmen. :)
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #4
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #5
... allerdings würde ich für den höheren Datendurchsatz niemals meine IPv4 aufgeben wollen.
Eine Garantie dafür, dass du nicht irgendwann (selbst bei laufendem Vertrag!) auf DS-Lite umgestellt wirst, hast du keine.

(Übrigens auch nicht bei den DSL-Providern, die jetzt noch sagen, dass sie niemals IPv6 einsetzen werden. 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit sind lang...)

Es gibt auch immer wieder Berichte von Kunden, die mitten während der Vertragslaufzeit auf DS-Lite umgestellt wurden bei denen UnityMedia sich quer gestellt hat, als der Kunde IPv4 zurück haben wollte.

Du musst zwei Dinge bedenken:
  • Wenn du jetzt einen Vertragswechsel machst, beginnt deine Kündigungsfrist von neuem und du hättest dann im Zweifelsfall 23 Monate lang DS-Lite, ohne dass du aus dem Vertrag rauskommst. Wenn du einen bestehenden Vertrag behältst sind es im dümmsten Fall 11 Monate.
  • Es ist nicht klar, ob es bei den alten Verträgen überhaupt zulässig ist, den Kunden ohne dessen Zustimmung auf DS-Lite umzuschalten. Die neuen Verträge sind in der Hinsicht eindeutiger: Der Kunde müsste das hinnehmen.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #6
Guten Morgen,

habe letztens den Tarif mit IPv4 meiner Schwester auf 2Play 120 umstellen lassen und auch bei der Bestellung gesagt, dass die IPv4 erhalten bleiben soll. Die wirklich freundliche Hotline-Mitarbeiterin meinte, dass dies mittlerweile Standard sei... "Wer eine IPv4-Adresse hat, behält diese auch".

Das Modem kam 3 Tage später (FB 6490) an, mal davon abgesehen dass die Aktivierung nicht auf Anhieb geklappt hat, hat das mit IPv4 ohne Murren geklappt.


Gruß aus BW
Mike
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #7
Ich denke, so einfach ist das nicht, denn der TE hat den Vertrag ja gekündigt. Und der Folgevertrag ist ein neuer Vertrag. Das bedeutet, er wird die IPv4 sehr wahrscheinlich verlieren, wenn es sich um ein Neuvertrag handelt und es eben kein Tarifwechsel ist. Das Angebot für den Neuvertrag lautet ja, dass er die sonst notwendige Aktivierungsgebühr nicht zahlen muss, aber nur, weil er zuvor schon Kunde war und das es reine Kulanz ist. Das ist nur ein Entgegenkommen, rechtlich aber ist das ein Neuvertrag und der alte Vertrag ist gekündigt.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #8
Ich denke, so einfach ist das nicht, denn der TE hat den Vertrag ja gekündigt. Und der Folgevertrag ist ein neuer Vertrag.
Wie kommst du denn darauf? Nur weil der Vertrag gekündigt wird, heißt es ja nicht, dass es diese Entscheidung endgültig ist. Beim Gespräch mit der Kundenrückgewinnung wird die Kündigung einfach zurückgezogen und der Vertrag verlängert. Auch wenn man Neukundenkonditionen erhält, heißt es nicht, dass man einen komplett neuen Vertrag abgeschlossen haben muss.

Das ist gängige Praxis und wird überall so gehandhabt, nicht nur bei UM.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #9
Ich denke, so einfach ist das nicht, denn der TE hat den Vertrag ja gekündigt. Und der Folgevertrag ist ein neuer Vertrag.
Wenn ich es richtig lese, hat der TE seinen Vertrag nicht gekündigt.

Es ist ein prinzipieller Unterschied, ob man einen bestehenden Vertrag ändert, oder ob man einem Kunden, der seinen Vertrag gekündigt hat, einen neuen Vertrag anbietet.
Das ist gängige Praxis und wird überall so gehandhabt, nicht nur bei UM.
... so lange, bis die Bundesnetzagentur einschreitet:

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld sind drin, wenn ein Provider sich nicht an die eigene Schnittstellenbeschreibung hält (zumindest bei Neukunden). Und die besagt nun mal, dass zumindest Privatkunden DS-Lite bekommen.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #10
Ich weiss leider nicht, wie das in Andromeda gehandhabt wird.
In der Schnittstellenbeschreibung von UM und den anderen Providern werden lediglich die Fähigkeiten der Hardware beschrieben.
Das hat doch nichts mit dem Angebot zu tun, das man dem Kunden unterbreitet.

Es soll doch nur verhindert werden, dass Gateways/Modems auf den Markt kommen, die nur IPv4 können.

Richte mal deinen Blick, bitte in einem anderen Thread oder besser Forum, auf die Einführung von Docsis 3.1, die ja dieses Jahr in einer Stadt kommen soll
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #11
Ich weiss leider nicht, wie das in Andromeda gehandhabt wird.
In der Schnittstellenbeschreibung von UM und den anderen Providern ...
Falls du "Reichsbürger" bist: Leider weiß ich nicht, was die Gesetze des Königreiches Deutschland über die Schnittstellenbeschreibung aussagen.

Aber ich bin Bürger der Bundesrepublik Deutschland und deren Gesetze besagen nun mal folgendes:
§5, Abs. 5: Der Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze darf Leistungen, ... nur anbieten, wenn zuvor die Schnittstellenbeschreibung oder die Fundstelle der Schnittstellenbeschreibung ... veröffentlicht worden ist.

§17 Abs. 1: Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (Nr 1:) entgegen §5 Abs. 5 eine Leistung anbietet, (Nr. 2:) ...

§17 Abs. 2: Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, ... mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, ... geahndet werden.
Links:
https://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__5.html
https://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__17.html

Dieses Gesetz besagt also, dass Provider ein "Knöllchen" über 50.000 Euro bekommen können, wenn sie einem Kunden einen Anschluss anbieten, der nicht der eigenen Schnittstellenbeschreibung entspricht. Für "Reichsbürger" ist das natürlich egal, da die Königlich-Deutsche Reichspostbehörde keine solchen Knöllchen ausstellt.

... und dann schauen wir doch mal nach, was die UM-Schnittstellenbeschreibung über IPv4-Anschlüsse sagt. Die bisherige Schnittstellenbeschreibung war unter https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/hilfe---service/doc/NTP_Provider_Interface_Spec_Unitymedia.pdf zu finden. Dort heißt es in Kapitel 8.2, dass Kunden DS-Lite bekommen. Punkt.

Der Link auf dieses Dokument existiert auf der UM-Homepage aber nicht mehr. Möglicherweise deswegen, weil UnityMedia die eigene Schnittstellenbeschreibung gerade überarbeitet. Oder eben überarbeiten muss, weil die BNA es verlangt hat.

Falls es die BNA verlangt hat, würde die mit Sicherheit darauf achten, dass in der nächsten Fassung genau drin steht, wer IPv4 und wer DS-Lite bekommt - und dass sich UM auch daran hält!
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #12
Das ist gängige Praxis und wird überall so gehandhabt, nicht nur bei UM.
... so lange, bis die Bundesnetzagentur einschreitet:

Bis zu 50.000 Euro Bußgeld sind drin, wenn ein Provider sich nicht an die eigene Schnittstellenbeschreibung hält (zumindest bei Neukunden). Und die besagt nun mal, dass zumindest Privatkunden DS-Lite bekommen.
Warum zitierst du mich und schreibst schon wieder irgendetwas, was gar nicht zum Zitat, geschweige denn meinem Beitrag, passt? Wenn du sonst nichts zu tun hast, beschwere dich bei der BNA, dass UM sich rechtswidrig verhält und sich nicht an die eigene Schnittstellenbeschreibung hält.

Was ich in meinem Beitrag geschrieben habe, übersetze ich für dich gerne noch einmal: auch ein gekündigter Vertrag kann wieder fortgeführt werden, ohne dass man dabei einen neuen Vertrag abschließen muss. Das ist gängige Praxis bei jedem mit bekannten Anbieter. Nicht mehr und nicht weniger.

Was du dir gerne in die Beiträge von anderen reininterpretierst, kannst du das nächste mal gerne für dich behalten! Wenn du also nur eine Möglichkeit dafür suchst, um andere anzustiften mit dir eine Diskussionen rund um das Thema "IPv4, DS-lite und alles, was damit zu tun hat" zu führen, dann starte deinen eigenen Thread und schreibe dort so viel zum Thema, wie dir lustig ist.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #13
Warum zitierst du mich und schreibst schon wieder irgendetwas, was gar nicht zum Zitat ... passt?
Entschuldigung, ich habe dich und deinen Vorposter nicht vollständig zitiert.

Das vollständige Zitat aus zwei Beiträgen hätte lauten müssen:
Ich denke, so einfach ist das nicht, denn der TE hat den Vertrag ja gekündigt. Und der Folgevertrag ist ein neuer Vertrag. Das bedeutet, er wird die IPv4 sehr wahrscheinlich verlieren, wenn es sich um ein Neuvertrag handelt und es eben kein Tarifwechsel ist. ...
Wie kommst du denn darauf? Auch wenn man Neukundenkonditionen erhält, heißt es nicht, dass man einen komplett neuen Vertrag abgeschlossen haben muss.
...
Das ist gängige Praxis und wird überall so gehandhabt, nicht nur bei UM.
Und meinen Einwand habe ich vielleicht auch nicht korrekt ausgedrückt:

Gerade in Hinblick auf den Routerzwang gab es mehrere juristische Auseinandersetzungen und Meinungen - z.B. von Verbraucherzentralen - was denn ein "Neuvertrag" ist und was ein "Altvertrag".

Nach dem, was man so mitbekommt, wäre eine Vertragsverlängerung nach Anruf durch die Kundenrückgewinnung aber auf jeden Fall ein "Neuvertrag" - mit allen Plichten, die das für den Provider mit sich bringt. Auch der Plicht, sich an die Schnittstellenbeschreibung zu halten und dem Risiko von 50.000 Euro Bußgeld, wenn man es nicht tut.

Ich hoffe, dass ich mich diesmal eindeutiger ausgedrückt habe.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #14
Die Argumentation führt leider ins Leere, Martin. Sobald Du bei UM anrufst und um DSLite bittest, bekommst Du es.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #15
Es ist aber nicht Sinn der Schnittstellenbeschreibung, dass der Kunde erst anrufen und "bitte haltet euch an die Beschreibung" sagen muss.

Ich halte das ach für lächerlich, da ich nicht glaube, dass es Geräte gibt, die DS-Lite können, aber kein IPv4; aber theoretisch könnte die BNetzA UM da ans Bein pinkeln.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #16
Die Argumentation führt leider ins Leere, Martin. Sobald Du bei UM anrufst und um DSLite bittest, bekommst Du es.
Laut FTEG ist das Bußgeld in dem Moment fällig, in dem ein Provider eine Leistung anbietet, die nicht der Schnittstellenbeschreibung entspricht.

Ob der Kunde das so haben will (was ja bei IPv4 der Fall ist) oder ob der Kunde seinen Anschluss jederzeit umstellen lassen oder sogar selbst umstellen kann, interessiert dabei nicht.

Wie sinnvoll oder gerechtfertigt das ist, interessiert bei Bußgeldern übrigens nicht:

Wenn auf einer Straße vor einer Schule eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist, um die Schüler vor Autounfällen zu schützen, und dort eine Radarfalle steht, muss man das Bußgeld auch bezahlen, wenn man an einem schulfreien Tag "geblitzt" wird, obwohl die Geschwindigkeitsbegrenzung nur an Schultagen gerechtfertigt ist.
... aber theoretisch könnte die BNetzA UM da ans Bein pinkeln.
Viel wahrscheinlicheres Szenario:

Ein Konkurrent pinkelt UM ans Bein, indem er bei der BNetzA darauf besteht, dass UM ein Bußgeld aufgedrückt bekommt.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #17
Viel wahrscheinlicheres Szenario:

Ein Konkurrent pinkelt UM ans Bein, indem er bei der BNetzA darauf besteht, dass UM ein Bußgeld aufgedrückt bekommt.
Klingt eher danach, als ob Du das willst.

Ich verstehe ja, dass man Leute davor warnt, auf ebay gebrauchte Modems zu kaufen.
Aber das hier hat eine ganz neue Dimension. Ich kann nichtmal mehr erkennen wovor Du warnst.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #18
Ich verstehe ja, dass man Leute davor warnt, auf ebay gebrauchte Modems zu kaufen.
... womit ich übrigens recht hatte.
Aber das hier hat eine ganz neue Dimension. Ich kann nichtmal mehr erkennen wovor Du warnst.
Nun ja: Die Diskussion ist etwas abgedriftet.

Ich warne davor, dass man sich nicht darauf zu verlassen kann, dass man seine IPv4-Adresse bis zum Vertragsende behält und UnityMedia die einem nicht wegnimmt.

Insbesonders warne ich vor folgenden Fällen:
  • Tarifwechsel, wenn man einen Altvertrag hat: Dadurch verlängert sich die Kündigungsfrist und man muss im Zweifelsfall länger warten, bis man zu einem anderen Provider wechseln kann.
  • Einen teureren Tarif (z.B. Horizon) zu buchen, obwohl man die "offiziellen" Features dieses Tarifs gar nicht braucht, nur, weil im teureren Tarif "inoffiziell" eine IPv4-Adresse drin ist: Falls UM einem die IPv4-Adresse wegnimmt, bezahlt man Geld für Nichts.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #19
Schenkt euch bitte mal die englischen Schnittstellendefinitionen.
Die sind für einen Kunden in Deutschland nicht maßgeblich.

Selbst eine Bedienungsanleitung für eine Taschenlampe muss in Deutschland in deutsch sein, sonst darf sie nicht verkauft werden.
Leider ist diese offensichtlich aktuell nicht mehr da.Zumindest weder unter dem ursprünglichen Link, noch über die Suche erreichbar.
Aus der Erinnerung weiss ich aber, dass sie zum einen sehr viel kürzer war und zum anderen das Wort "SOLL" vorkam.

Ich glaube, Mr. Andromea will was völlig anderes:
- Jeder, der einen Tarifwechsel vornimmt, bekommt eine IPv6/DS-Lite.
- Die Businesstarife ab Aug 2016 widersprechen deutschem Recht.
- Alles vöiig unabhängig von der Herkunft der Hardware.

Ich bin aber davon überzeugt, dass es nur in Andromeda so gesehen wird.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #20
Schenkt euch bitte mal die englischen Schnittstellendefinitionen.
Die AGB (und die sind Deutschsprachig!) sind allerdings für Kunden in Deutschland maßgeblich.

Dort findet man in Abschnitt 1.4 einen Link auf die Seite, auf der man die momentan gültige Schnittstellenbeschreibung herunterladen kann (z.Z. funktioniert der Link wie gesagt nicht).

Es ist völlig egal, ob die PDFs, auf das dort verlinkt wird, in Deutsch, Englisch, Russisch, Arabisch oder Chinesisch abgefasst sind, solange in den AGB steht, dass dieses Dokument die rechtsverbindliche Schnittstellenbeschreibung ist.
Die sind für einen Kunden in Deutschland nicht maßgeblich.
Es kam vor ein paar Jahren zu einem Rechtsstreit, weil ein deutsches Unternehmen Freeware eines deutschen Programmieres, die unter GPL v2 gestanden hat, verwendet hat, ohne sich an die Bedingungen der GPL zu halten.

Resultat: Da es keine deutschsprachigen Lizenzbedingungen gab, hat sich der Richter die (englischsprachige) GPL ins Deutsche übersetzen lassen und auch klar gesagt, dass es sich in diesem Fall um ein rechtsverbindliches Dokument handelt.

Es ist also keinesfalls so, dass Dokumente in anderen Sprachen in Deutschland nicht rechtsverbindlich sind.
Selbst eine Bedienungsanleitung für eine Taschenlampe muss in Deutschland in deutsch sein...
Damit ein Elektrogerät in Deutschland verkauft werden darf, müssen bestimmte Teile der Bedienungsanleitung deutschsprachig sein.

Es wäre aber ausreichend, mit einem komplexen Gerät eine "11-sprachige" 300-Seiten-Bedienungsanleitung mitzuliefern, bei der 290 Seiten in Russisch geschrieben sind und eine Seite in Deutsch und jeweils eine in 9 weiteren Sprachen.
Schenkt euch bitte mal die englischen Schnittstellendefinitionen.
Laut Gesetz muss jeder Provider eine Schnittstellenbeschreibung schreiben oder verlinken, die sowohl rechtsverbindlich als auch ausreichend detailliert ist, damit Modem-/Routerhersteller mit dieser Definition ihre Geräte bauen können. Wenn diese tatsächlich unbedingt deutschsprachig sein müsste, würde UnityMedia sogar schon dann ein Bußgeld riskieren, wenn die komplette DOCSIS-Spezifikation nicht ins Deutsche übersetzt wurde.
Ich glaube, Mr. Andromea will was völlig anderes.
Ich sage dir, was ich will:

Vor einem halben Jahr habe ich davor gewarnt, dass Leute sich eine gebrauchte 6940 über eBay kaufen. Ich wollte nicht, dass die Leute danach für 40 Euro ein teures Stück Elektroschrott gekauft haben.

Natürlich war das, was ich gesagt habe, Quatsch - schließlich weiß doch jeder, dass man die gebrauchten 6490 von eBay mit einer neuen Firmware überflashen kann und die Box sich dann genau so verhält, wie eine niegelnagelneue Box.

Ganz ehrlich: Ein bisschen Schadenfreude habe ich wegen des Users, der mich damals aufs Massivste beleidigt hat, weil ich geschrieben habe, dass man die Boxen von eBay nicht kaufen soll. Der hat sein Geld für ein Stück Elektroschrott ausgegeben!

Ich will lediglich die Kunden davor warnen, dass so etwas nochmal passiert.

Wenn man eine IPv4-Adresse von UM hat, obwohl sie einem laut Vertrag nicht zusteht: Schön! Ich beneide die Leute ja nicht.

Aber sich darauf zu verlassen, dass man die IPv4-Adresse über die gesamte Vertragslaufzeit behalten darf, ohne dass es explizit im Vertrag drinsteht, ist genau so, wie wenn man sich darauf verlassen hat, dass die 6490 von eBay auch wirklich funktionieren wird: Ein Glücksspiel.

Und zwischen den Aussagen ...
  • "Sie können ihre IPv4-Adresse behalten"
  • "Sie können ihre IPv4-Adresse mindestens ... Monate behalten"
  • "Sie können ihre IPv4-Adresse für immer behalten"
  • "Sie können ihre IPv4-Adresse bis Vertragsende behalten"
... ist ein riesiger Unterschied - zumal in anderen Beiträgen geschrieben wurde, dass es solche Aussagen nur mündlich gibt.

Und ganz offensichtlich macht der Threadersteller seine Entscheidung davon abhängig, ob er seine IPv4-Adresse (langfristig) behalten kann, oder nicht.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #21
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und habe die entsprechenden Seiten bei Vodafone gesucht.
Von einer Verlinkung sehe ich, wie andere auch, ab.

Selbstverständlich darf der Herstellerteil in English sein. Das ist bei Vodafone auch so.
Nur sind das die Informationen für die Hersteller, damit sie ein ordentliches Gerät basteln können.
Wie kommt es nun, dass ein Endverbraucher anhand dieser Daten irgendwelche Verbraucherinformationen abliest.
Ich liese sowohl bei Vodafone als auch bei UM eine technische Beschreibung, wie DS-Lite umgesetzt ist. Mehr nicht.

Bei UM fehlt inzwischen der deutschsprachige Teil. Über die UM-interne Suche findet man immer noch den Link, den ich mir damals zu den Favouriten hinzugefügt habe. Dieser führt aber ins Leere (auf die Startseite). Das sollte natürlich nicht so sein und kann durchaus Ärger verursachen.

Ich kann mich aber beim besten Willen nicht daran erinnern, ob darin irgendwas von DS-Lite stand. Dieser Bereich ist für den Verbraucher maßgeblich. In diesem Bereich steht aber sinngemäß "soll mindestens 24 DL-Kanäle haben". Vodafone hat sich da eine kleine Liste gemacht, wieviele Kanäle das Gerät abhängig von der gebuchten Leistung haben muss. Diese Liste entspricht übrigens genau dem, was bei UM immer Usus war. Von DS-Lite steht bei Vodafone auch nichts drinn.

Ich bin selbst bei 1und1 und habe mir deren AGBs angeschaut (Ich habe DS). Über das Thema IPv4 steht da auch nichts drin. Ob es überhaupt eine AGB gibt, in denen so was drinn steht, weiss ich nicht.

Um es kurz zu machen:
Aktuell kann der Threadersteller bei einem Tarifwechsel seine IPv4 behalten.
Ob UM oder ein anderer Provider zu einem späteren Zeitpunkt alle IPv4 einsammelt und sie der Heilsarmee schenkt, kann heute wohl nicht mal der Provider selbst beantworten.
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #22
Ob UM oder ein anderer Provider zu einem späteren Zeitpunkt alle IPv4 einsammelt und sie der Heilsarmee schenkt, kann heute wohl nicht mal der Provider selbst beantworten.
Dann frage ich mich nur, was die Heilsarmee damit will :kratz:
Man könnte sie ja auch dem Kunden lassen und auf DS umstellen :super:
 
  • Tarifwechsel und IPv4 behalten? Beitrag #23
Nur sind das die Informationen für die Hersteller, damit sie ein ordentliches Gerät basteln können.
Richtig. Laut FTEG ist die Schnittstellenbeschreibung ein Dokument, das nur für die Gerätehersteller und nicht für den Endverbraucher gedacht ist.
In diesem Bereich steht aber sinngemäß "soll mindestens 24 DL-Kanäle haben".
Ich kann mich an diesen Text auch noch sehr gut erinnern.

Allerdings habe ich ihn nur in irgendwelchen FAQs oder dem UM-Blog gelesen - nicht in irgendwelchen juristisch relevanten Dokumenten!
Dieser Bereich ist für den Verbraucher maßgeblich.
Laut Gesetz ist nur die Schnittstellenbeschreibung maßgeblich, die aber (so wie das Gesetz formuliert ist) nur für die Hardwarehersteller gedacht ist.

Als Verbraucher bist du streng genommen darauf angewiesen, dass der Hersteller dir zusichert, dass sein Gerät für einen bestimmten Provider geeignet ist. Tut der Hersteller das nicht, hast du als Verbraucher ganz schlechte Karten.
Wie kommt es nun, dass ein Endverbraucher anhand dieser Daten irgendwelche Verbraucherinformationen abliest.
Die Frage an dieser Stelle wäre: Ist die Information IPv4 oder DS-Lite wirklich eine "relevante Verbraucherinformation" oder nur ein "providerinternes technisches Detail" (was ein Provider nach einer Zwangsumstellung logischerweise behaupten wird)?

Wenn du als Kunde nach einer Zwangsumstellung eine Sonderkündigung einklagen willst, wirst du vor Gericht eine Begründung brauchen.

Und "meine SlayPlation 2, mein NAS, mein VPN-Server, meine BritzFox 7170, mein Sumsang Smart-TV, meine VNC-Software und mein Email-Programm funktionieren mit DS-Lite nicht" ist keine brauchbare Begründung, wenn diese Geräte und Programme nachweislich nicht der bisherigen Schnittstellenbeschreibung entsprechen!
Aktuell kann der Threadersteller bei einem Tarifwechsel seine IPv4 behalten.
Trotzdem denke ich, dass es den Threadersteller interessiert, dass er weder mit noch ohne Tarifwechsel eine Garantie hat, dass er seine IPv4-Adresse dauerhaft behält, er aber ohne Tarifwechsel früher die Chance hat, im Zweifelsfall den Provider zu wechseln.
 
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