Neues WLAN-Gesetz: Koalition schafft Störerhaftung ab

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Dr.Wahn

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Der Bundestag hat heute in einem neuen WLAN-Gesetz die so genannte Störerhaftung beseitigt. Betreiber von Hotspots müssen künftig ihre Nutzer nicht mehr registrieren und sicherstellen, dass diese das Internet nur rechtskonform nutzen. Auch der Passwort-Zwang entfällt.
Nach dem neuen WLAN-Gesetz - (3. TMGÄndG) sollen Betreiber von öffentlichen Internetzugängen künftig nicht mehr für illegales Verhalten ihrer Nutzer belangt werden können, wenn diese etwa illegal Musik oder Filme herunterladen. Café- und Hotelbesitzer, aber auch andere Geschäfte und Privatpersonen können somit künftig auch in Deutschland offene Hotspots anbieten.

In vielen anderen Ländern ist dies bereits gängige Praxis. Nach der Neuregelung dürfen regionale und lokale Behörden Hotspot-Betreiber nicht mehr dazu zwingen, Nutzer zu registrieren, ein Passwort zu verlangen und eigenständig das Anbieten des Dienstes bei Rechtsverstößen einzustellen.

WLAN-Freiheit mit Schönheitsfehlern
Einen Wermutstropfen hat aber auch das neue WLAN-Gesetz ohne Störerhaftung. So können etwa Rechteinhaber von Hotspot-Anbietern verlangen, bestimmte Internetseiten im Netzwerk zu sperren, falls diese eine illegale Nutzung über den Hotspot nachweisen können. Kritiker des neuen Gesetzes wie etwa Konstantin von Notz von den Grünen beklagen, dass mit solchen verpflichtenden Netzsperren eine Rechtsunsicherheit bestehen bleibe. Die Koalition lasse "den Bäcker an der Ecke und den Freifunker im Regen stehen" (via finanzen.net). Auch der sich für Grundrechte und Verbraucherschutz im Digitalen Raum einsetzende Verein Digitale Gesellschaft e.V. sieht das neue WLAN-Gesetz kritisch. Zwar freue man sich, "dass sich die Große Koalition in letzter Minute doch noch auf die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung einigen konnte". Leider beseitige das Gesetz aber nicht alle Rechtsunsicherheiten beim Betrieb offener Netzzugänge. "Trotz gewisser Schwächen ist die jetzige Regelung jedoch ein Schritt vorwärts und ein wichtiges Signal für die Verbreitung offener Netzzugänge in Deutschland", erklärte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins in einer Pressemitteilung.

Wie sich die Einschränkung zum Umgang mit illegaler Internetnutzung im konkreten Fall auswirken könnte, erläutert die Digitale Gesellschaft an einem Beispiel. "Wird der Betreiber von einem Rechteinhaber beispielsweise dazu aufgefordert, bestimmte Ports oder bestimmte Webseiten zu sperren, so muss nun der Betreiber einschätzen, ob er tatsächlich gezwungen ist, dies zu tun, oder ob er nur zu weniger drastischen Maßnahmen, etwa zur Drosselung der einem Nutzer zur Verfügung stehenden Bandbreite oder Nutzungsdauer, verpflichtet ist. Diese Prüflast könnte insbesondere private Betreiber überfordern oder abschrecken", so Volker Tripp.

Digitalverband Bitkom: Weiterhin Risiken für Hotspot-Betreiber
Der Branchenverband Bitkom für Gewerbetreibende im Informations- und Telekommunikationsbereich begrüßt die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung grundsätzlich, sieht aber ebenfalls weiterhin potentielle Probleme für Hotspot-Betreiber.

"Der Sperranspruch bedeutet viel Aufwand für die Hotspot-Betreiber, sei es eine Studenten-WG, ein Café oder ein Telekommunikationsunternehmen", so Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Bei einem möglichen Rechtsstreit mit dem Rechteinhaber drohten für den WLAN-Anbieter finanzielle Risiken. Der BITKOM fordere deshalb "illegale Inhalte zu löschen, statt Hotspot-Betreiber mit Sperranfragen zu belasten - zumal Sperrungen in der Regel technisch leicht zu umgehen sind".

Quelle: Winfuture.de
 
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