Unitymedia Gestattung benötigt, ja oder nein?

Diskutiere Gestattung benötigt, ja oder nein? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Guten Abend alle zusammen, Erst einmal die Vorgeschichte, bevor es zur eigentlichen Frage geht... Mein Mann und ich wohnen im EG und ausgebauten...
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #1

Keksmonsta

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Guten Abend alle zusammen,

Erst einmal die Vorgeschichte, bevor es zur eigentlichen Frage geht... Mein Mann und ich wohnen im EG und ausgebauten Keller eines Hauses, dass zwei Personen gehört. Meinem man gehört die Wohnung in der wir wohnen, seinem Vater die Wohnung im 1. OG. Diese ist seit kurzem vermietet.

Internet lief bisher immer über DSL, der Kabelanschluss wurde nie benutzt und ist deshalb in unserem Schlafzimmer in einer engen Lücke neben einem Einbauschrank.

Gestern Abend um 21 Uhr wurde ich darüber informiert, dass ein Techniker wegen Internet kommen würde und ob ich mit Baby zu Hause wäre, da der Techniker an die Telefonanlage müsste.

Ich wunderte mich kurz, dachte mir aber nichts dabei und sagte zu, da zu sein. Heute morgen stand dann der Techniker vor der Tür. Als er von Kabelanschluss erzählte, war ich erstmal baff aber so überrumpelt, dass ich ihm gezeigt habe, wo der ist. Da fluchte er und suchte schon Lösungen, trotz der enge was anschließen zu können.

Ich rief wegen Infos dir der Techniker brauchte meinen Schwiegervater an und der gab mir die gewünschte Auskunft. Leider ging ich davon aus, dass mein Schwiegervater bescheid wusste. Mit meinem Mann wurde auch kurz telefoniert, da der Techniker meinte, er möchte einen Kabelkanal legen und ein kleines Loch in unseren Schrank bohren. Das wollte ich nicht über seinen Kopf entscheiden. Mein Mann stimmte vollkommen überrumpelt zu.

Insgesamt war der Techniker 3 Stunden beschäftigt. Leider hatte ich mit dem Baby nicht die Möglichkeit, zu schauen, was er wirklich macht... Das Ende vom Lied ist, dass wir in unserem Schlafzimmer an der Wand plötzlich einen Verstärker und anderes Zeug hängen haben. Der Strom dafür wird von uns bezogen...

Zusätzlich stellte sich jetzt heraus, dass mein Schwiegervater als Vermieter auch gar nicht Bescheid wusste. Wir wurden eigentlich vor vollendete Tatsachen gestellt und überrumpelt... Trotzdem wollte ich einfach mal wissen, ob das ein normales vorgehen ist. Eine Anfrage der Hotline ergab die Auskunft, dass zum Anschluss von Internet keine Gestattung notwendig sei und der Techniker richtig gehandelt habe, da es ja laut ihrer Unterlagen ein Einfamilienhaus mit einer Partei sei (hööö?). Wir könnten uns aber gerne beschweren wenn wir das wollten (was auch immer das bringen soll, da es jetzt schon zu spät ist...)

Im Internet findet man aber die Auskunft, dass eine Gestattung notwendig sei https://app.unitymedia.de/service/index.html/faqs/61acc8d2-4d8e-45ff-9e65-cf3c7cd75257

Was stimmt jetzt? Hätte hier vorher eine Gestattung stattfinden müssen oder nicht?

Danke für das Lesen der langen Geschichte
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #2
Die habt ihr ja mündlich gegeben.
Sonst hättet ihr sein tun verweigern sollen.
Einen schriftlichen Vertrag gibt es zumindest bei so kleinen Objekten nicht.

p.s. Ob das Teil fachgerecht im Schlafzimmer montiert wurde, wage ich zu bezweifeln.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #3
Wirklich? Der eigentliche Vermieter ist der Schwiegervater, der jedoch von nichts wusste und auch lediglich gefragt wurde, wo die Erdung zu finden ist. Ich selbst bin nur Ehefrau, habe lediglich die Nummern gewählt, nichts entschieden und mich um's Baby gekümmert. Eigentümerin bin ich definitiv nicht. Mein Mann hat lediglich dem Kabelkanal zugestimmt.und ist nach der Schilderung davon ausgegangen, dass ein Kabel in die Wohnung der Vermieter gezogen wird und nicht, dass wir den Mist dannim Schlafzimmer hängen haben. Gilt das wirklich schon als Gestattung?
Oh man... Ich fühle mich immer noch total überfahren davon, dass wir einfach so einen Techniker da hatten der dann fröhlich los gewerkelt hat... :/
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #4
hallo

Ich verstehe das so der Mieter hat wohl Internet bestellt,aber keinen vorher Gefragt oder um Erlaubnis Gefragt ?
Du hast der Techniker reingelassen und dieser hat seine Arbeit gemacht,Er wird sich aber bestimmt gewundert haben.
Aber wenn das eine Keller Wohnung ist,hätte der Anschluss auch zbs im Klo oder Abstellkammer sein können.

Das es grade das Schlafzimmer ist,naja was soll man da Sagen ist das der Platzt des HÜP bzw war da ein schwarzer Kasten vorher schon da.

gruss langer
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #5
Oki, tatsächlich hättest Du als erstes mal schreiben sollen, dass der Techniker nicht für Deinen/Euren Auftrag dort war, sondern für den des Mieters in der anderen Wohnung. Das ist für die Beurteilung Deiner Geschichte extrem wichtig.

Aus Sicht von UM stellt es sich so dar, dass ein Mensch in einem Einfamilienhaus einen Anschluss bestellt hat. Ob der jetzt Mieter oder Eigentümer ist, ist nicht so super wichtig – wenn diese Person der Installation so zustimmt, dann kann die ja durchgeführt werden.
Spätestens der Techniker hätte aber sehen müssen, dass das nicht so ist und nicht installieren dürfen.

Du solltest als erstes mit dem Mieter reden, der den Anschluss bestellt hat. Dieser ist ja der Kunde.
Erkläre, dass Du mit der technischen Installation in dieser Form nicht einverstanden bist, er möge nochmal einen Techniker bestellen, der mit Euch zusammen nach einer Alternative sucht. Falls keine gefunden wird, kann der Anschluss eben nicht erstellt werden.

Falls der Mieter sich weigert, kannst Du die Stromversorgung zu der Anlage kappen. Dadurch funktioniert sein Anschluss nicht mehr.

Du kannst selbst mit UM in Kontakt treten als Eigentümer(-gemeinschaft). Ob Du darüber den Rückbau der Anlage erwirken kannst, weiß ich aber nicht. Ihr solltet aber auf jeden Fall klar machen, dass
a) es sich um ein zwei-Parteien-Haus handelt, und
b) der HÜP nicht in einem gemeinschaftlich genutzten Bereich befindet.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #6
hallo

Sondern in eurem Schlafzimmer und das da keiner etwas zu suchen hat bei zbs einen Problem.

gruss kalle
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #7
Mit "Gestattungen" ist das bei UM und vor allem den SUBs so eine Sache...
Die halten das nämlich beide für "nicht so wichtig". Im Grunde ist es so, dass einfach der Besteller sich generell im Vorfeld schon darum gekümmert hat und der Techniker sofort loslegen kann.
In der Praxis ist das aber nicht mal in der Hälfte der Fälle wirklich so.

Dennoch wird mehr oder weniger die Einstellung vertreten "Wir bauen erst mal einfach die Anlage um ohne uns um Genehmigungen zu kümmern, denn letzteres könnte ja zu einem Abbruch führen (oh nein, die Zahlen stimmen wieder nicht!)". In vielen Fällen geht das sogar gut (oder es merkt weinfach nur Niemand), in manchen gibt's dafür aber eben auch richtig Probleme, bis zum Rückbau aller Komponenten...

Ich persönlich halte dieses einfach drauflosbauen für sehr gewagt und eigentlich auch nicht in Ordnung. Wenn das einer in meinem Vermieteten Haus machen würde, gäbe es übrigens auch richtig Probleme!
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #8
Naja,

ich weiß nicht ob man hier unbedingt dem Techniker die Schuld in die Schuhe schieben kann, schließlich:
...Ich rief wegen Infos dir der Techniker brauchte meinen Schwiegervater an ... Mit meinem Mann wurde auch kurz telefoniert ...

Wenn man das jetzt mal aus der Sicht des Technikers betrachtet, ich hab ne Aufgabe/nen Auftrag, ich komme beim Kunden an, dort ist ne Dame die scheinbar bereits ne Info hatte, dass ich komme, dann telefoniert sie wegen "Informationen" noch mit zwei anderen Personen, aber keine von diesen 3 Personen scheint ein Problem damit zu haben, dass ich so diese Arbeit auch weiter durchziehe.

Jetzt mal aus meiner Sicht, wenn ich in meiner Wohnung einen Techniker habe, der anfängt irgendwelche Löcher in meine Schränke zu bohren und oder Kabelkanäle an die Wand tackert, SPÄTESTENS an dem Punkt sollte ich doch mal fragen:
A: Warum?
B: Für wen?

Informationen die man vielleicht auch noch von der Threaderstellerin braucht:
Gab es vor dem Einsatz Internet und/oder Fernsehen über UM in eurer Wohnung und/oder in der anderen Wohnung?

Was ist das für eine Installation die bei euch im Schlafzimmer gemacht wurde, vielleicht mal beschreiben was für Dinge dort jetzt rumbaumeln oder ein Foto machen.

Dann würde ich das mal mit dem Schwiegervater absprechen was er davon hält und er sich auch mal mit dem Mieter in Verbindung setzen sollte. (Außer ihr habt ein gutes Verhältnis zu dem neuen Mieter, dann lässt sich das ja bestimmt auch so klären)
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #9
Ich verstehe das so der Mieter hat wohl Internet bestellt,aber keinen vorher Gefragt oder um Erlaubnis Gefragt ?

Ich stelle mir gerade die Frage warum der Mieter um Erlaubnis bitten sollte um Telefon/Internet zu bestellen?
Aus meiner Sicht hat der Mieter vollkommen korrekt gehandelt. würde mir als Mieter das Telefon verweigert, weil der Mieter wegen einer "komischen" Hausinstallation Internet/Telefon verwerrt, dann glaube ich, dass ein paar neu installierte Zusatzgeräte das geringste Übel des Mieters sind.
Ich kann zwar verstehen warum die O-Posterin nicht gerade begeistert ist aber ich kann auch den Mieter und UM verstehen.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #10
Die Geräte im Schlafzimmer sind höchstwahrscheinlich der Hausverstärker und das dazugehörige drumherum.
Das Schlafzimme scheint ja der Beschreibung nach in einem ausgebautem Keller zu sein, und es gibt nun mal solche Keller, die wirklich bis auf den allerletzten Raum als Wohnraum ausgebaut sind, da kann man dann den Verstärker zwangsläufig auch nur irgendwo in den Wohnraum "tackern".
Ist doof, gibt es aber.

Wegen der Genehmigung:
Ich als Techniker sehe es grundsätzlich auch erst mal so, dass ich theoretisch davon ausgehen müsste, dass alle Genehmigungen usw. bereits geklärt sind, bevor der Termin geamacht wird und ich als Techniker beim Termin sofort ohne Rückfrage loslegen kann.

Da ich aber weiss, dass dem nicht so ist, fage ich immer noch mal nach und lasse den Kunden notfalls in meinem Beisein zumindest eine mündliche Genehmigung für alle Arbeiten einholen. Denn den Ärger mit den plötzlich dann doch auftauchenden Vermietern habe nämlich dann ich. Und darauf habe ich 1. keinen Bock (mehr) und 2. keine Zeit. Und 3. kann ich sie sogar verstehen.
Auch wenn ein Eigentümer den Verstärkertausch vielleicht rechtlich nicht verweigern kann (meiner Meinung nach kann er das sehr wohl, aber lassen wir das mal), so sollte man doch wenigstens Bescheid geben, dass etwas ausgetauscht wird.
Was übrigens definitv verweigert werden kann ist das Verlegen von Kabeln / Leitungen jeglicher Art. Das sieht sogar UM ein :zwinker: .

Gut, das passt jetzt nicht so ganz zum konkreten Fall, aber ich wollte nur mal kurz ein bisschen erklären, wie das in der Praxis so läuft (bzw. lief, mit der NE4 hab ich ja gottseidank nur noch am Rande zu tun).
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #11
Ich verstehe das so der Mieter hat wohl Internet bestellt,aber keinen vorher Gefragt oder um Erlaubnis Gefragt ?

Ich stelle mir gerade die Frage warum der Mieter um Erlaubnis bitten sollte um Telefon/Internet zu bestellen?
Aus meiner Sicht hat der Mieter vollkommen korrekt gehandelt. würde mir als Mieter das Telefon verweigert, weil der Mieter wegen einer "komischen" Hausinstallation Internet/Telefon verwerrt, dann glaube ich, dass ein paar neu installierte Zusatzgeräte das geringste Übel des Mieters sind.
Ich kann zwar verstehen warum die O-Posterin nicht gerade begeistert ist aber ich kann auch den Mieter und UM verstehen.

hallo

Wenn im Haus schon alles vorbereitet ist würde Ich nicht Fragen,aber hier wurde ja etwas Umgebaut/Montiert.
Und wenn man das vorher weis sollte man vil um Erlaubnis Fragen,oder der Mieter stellt sich Dumm und wusste das nicht.
Denke aber der Techniker meldet sich erstmal beim Mieter bzs der Bestelt hat,und geht bestimmt nicht ohne sich zu Melden gleich in der Keller.Der hier sogar eine Normale Wohnung ist.

Nur das 3 Person das alles so hingenommen haben Frau--Mann und sogar der Hausbesitzer ist schon Erstaunlich.
Und das man einen Techniker nicht mal über die Schulter schaut genauso,bei mir werkelt kein Handwerker ohne das Ich da dabei stehe.

gruss kalle
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #12
Der 'Mieter muss nicht um Erlaubnis fragen ob er Internet bestellen darf.
Er wird wohl ein Verfügbarkeits Check gemacht haben und UM hat ihn gesagt das es geht.

Ob UM das Umbauen durfte. Wahrscheinlich. Die Gestattung wird man damals mit abgeschlossen haben. Wie kommt den sonst ein Kabel in den Keller.
In der Regel wird sowas bei der Erst Installation mit abgeschlossen. Da muss man mal seine alten Unterlagen durchschauen.

Was die Strom Kosten betrifft.
Da der Verstärker eine Gemeinschaftsanlage ist müssen auch die Stromkosten auf die Mietparteien umgelegt werden.
Die Kosten müssen nicht eine Familie alleine tragen.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #13
Der 'Mieter muss nicht um Erlaubnis fragen ob er Internet bestellen darf.
Er wird wohl ein Verfügbarkeits Check gemacht haben und UM hat ihn gesagt das es geht.
Joa, darüber waren wir uns schon einig. Der Mieter kann und muss ja auch nicht wissen, welche Installationsarbeiten notwendig sind oder welchen Einfluss sie ggf. auf andere Hausbewohner/den Hausbesitzer haben.
Ob UM das Umbauen durfte. Wahrscheinlich. Die Gestattung wird man damals mit abgeschlossen haben. Wie kommt den sonst ein Kabel in den Keller.
In der Regel wird sowas bei der Erst Installation mit abgeschlossen. Da muss man mal seine alten Unterlagen durchschauen.
Das ist naiv gedacht und geht daher wohl an der Realität vorbei.
Eine solche Gestattung könnte der Eigentümer jederzeit für die Zukunft (also neue, andere Installationsarbeiten) widerrufen, daher wird sie auch nicht pauschal für "alle zukünftigen Installationsarbeiten, die wir uns irgendwann mal überlegen sollten" abgeschlossen, sondern höchstens im konkreten Fall eingeholt.
Der Aufbau einer Hausanlage ist sowieso in vielen Fällen dem Eigentümer überlassen, dann bedarf es erst gar keiner Erlaubnis für irgendwas. Du weißt auch nicht wie alt das Haus ist und ob der KA beim Bau eingezogen wurde oder nachträglich, was sicherlich eine unterschiedliche Beauftragung und Inklusivleistung beinhaltet.
Letztlich würde ich auch berücksichtigen, dass bei einem ungenutzten HÜP mit hoher Wahrscheinlichkeit kein aktiver Vertrag zwischen dem Hauseigentümer und UM besteht, so dass es auch nicht durch irgendwelche Wartungsarbeiten-Vereinbarungen gedeckt wäre (was aber bei einer wesentlichen Veränderung der Anlage eh nicht mehr greifen würde).
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #14
hallo

Ich war ja der Erste hier im 7 Parteien Haus der Internet hat,und wenn Ich da einfach mit dem UM Techniker in den Keller gegangen wäre.Und hätte ihm den Platz gezeigt wo der Verstärker sitzt,und der hätte angefangen da etwas umzubauen.
Und mein Vermieter hätte das mit bekommen da wäre aber die Hölle ausgebrochen,der hätte den Techniker vom Hof gejagt.

Ein Mieter kann 100 mal Internet bestellen aber bei den Umbau hat der Vermieter/Hausbesitzer das letzte Wort.
Aber so Blauäugig kann man garnicht sein,da etwas anderes zu behaupten.

Aber leider wissen wir nicht wie es Vorher und Nachher aus Gesehen hat.
Diese Aussage ist nicht ganz Unwichtig:Internet lief bisher immer über DSL, der Kabelanschluss wurde nie benutzt und ist deshalb in unserem Schlafzimmer in einer engen Lücke neben einem Einbauschrank.

Die haben nicht mal ein Nutzen davon aber das Teil ist im Schlafzimmer,wobei das manche Ehefrau wohl auch schon Öfters gedacht haben mit Blick auf den Ehemann. :brüll: :brüll:



gruss kalle
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #15
Naiv ist es nicht.
Deshalb schrieb ich das man mal die Alten Verträge durchschauen sollte.
Kann mir auch vorstellen das das reinlassen des Techniker und dann das Arbeiten lassen als mündliche Gestattung gewertet werden kann.

Der Mieter hat den Techniker ja auch nicht reingelassen sondern einer der Miteigentümer des Hauses.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #16
Als meine Mutter 2007 Kabel-Internet bekam, war ich wärend der Installation vor Ort.
Der Techniker fragte mich, ob ich Eigentümer wäre und zuckte, als ich verneinte. Er war aber beruhigt, als ich meine Mutter benannte, die auch anwesend war.

Bei mir im Appartementhaus lief es genau umgekehrt. Zunächst wurden alle Wohnungen modernisiert und seither kann jeder einfach tun und lassen was er will.
Vorherige Einzellösungen wurden nicht akzeptiert.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #17
hallo

Ist bei mir hier genauso Ich gab den Startschuss und jetzt haben noch 2 andere Mieter Internet von UM,aber jetzt halt mit 4 Loch MM Dosen.Und die Alten Normalen MM Dosen lasse Ich mir geben man weis ja nie für was die Gut sind. :zwinker:

Und das kann Dir kein Vermieter/Hausbesitzer verbieten.

gruss kalle
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #18
Die Geräte im Schlafzimmer sind höchstwahrscheinlich der Hausverstärker und das dazugehörige drumherum.
Das Schlafzimme scheint ja der Beschreibung nach in einem ausgebautem Keller zu sein, und es gibt nun mal solche Keller, die wirklich bis auf den allerletzten Raum als Wohnraum ausgebaut sind, da kann man dann den Verstärker zwangsläufig auch nur irgendwo in den Wohnraum "tackern".
Ist doof, gibt es aber.

Wobei sich die Frage stellt, ob diese Kellerräume tatsächlich baurechtlich genehmigte Wohnräume sind. Falls sie es nicht sind müssten sie als solche genehmigt werden und dies ist wieder abhängig von Deckenhöhen, Belichtung, Belüftung, Höhe und Größe der Fenster, etc.

Es ist auch schon vorgekommen, dass durch die Bauaufsichtsbehörden die Räumung solcher Flächen verfügt wurde.

Es stellt sich also auch die Frage der Legalität der im Augenblick wohnlich genutzten Räume.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #19
Diese Fragen stellen sich sicher nicht, Stan, denn der UM-Techniker (oder sonst ein Mitarbeiter von UM) hat in diesen Angelegenheiten weder Fachkenntnisse noch Befugnisse. Die Installation hängt in keinem Fall davon ab, ob Räume unter Nichtbeachtung irgendwelcher baurechtlicher Vorschiften bewohnt werden.

Was Euch alles einfällt...


BTW, wenn ich das richtig sehe hat sich die TE nicht wieder gemeldet.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #20
hallo

Der lässt jetzt erstmal die Strahlung messen die jetzt im Schlafzimmer herrscht,bevor weitere Schritte folgen. :zwinker:

gruss kalle
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #21
Ihr macht es ja unnötig kompliziert. Dadurch, dass der Eigentümer der Installation nicht widersprochen hat, ist bereits eine Gestattung zustande gekommen. Diese kann er selsbtverständlich schritlich widerrufen. Aber such mit Gestattung ist aber nur die rechtliche Seite, auf welche Art und Weise der Netzbetreiber seine Produkte im Objekt anbieten und betreiben darf. Alles, was eine Veränderung im Haus oder eine Verlegung von Leitungen angeht, kann auch bei einer bestehenden Gestattung nicht genehmigt werden. Der Eigentümer hat immerhin das Hoheitsrecht. Ich führe solche Arbeiten selbst im Auftrag von UM durch und würde niemals auf die Idee kommen, einen BVT in einem Schlafzimmer zu installieren. Da müsste mich der Eigentümer schon anflehen. Was soll der Unsinn? Wenn der ÜP schon dort ist, ist es schlimm genug. Wieso hat man den dort hinlegen lassen? War das vorher ein Abstellraum? Selbst, wenn sich daran nichts mehr ändern lässt, dann würde ich einen zentralen und zuträglichen Platz für den BVT suchen und eine Leitung vom ÜP dort hinlegen. Die Installation sollte aber vorab mit dem Hauseigentümer abgestimmt werden. Kommt keine Lösung zustande, dann ist die Installation abzubrechen. Ganz nebenbei, der Mieter hat damit gar nichts zu tun. Der bestellt nur den Anschluss. Dann bekommt ein Servicepartner von UM den Installationsauftrag und der prüft die Situation vor Ort und lässt sich die Arbeiten gegebenenfalls vom Eigentümer oder einer Hausverwaltung genehmigen. Wird eine Installation ohne eine solche Genehmigung durchgeführt und hat der Hauseigentümer im nachhinein etwas dagegen, so muss die Installation rückgängig gemacht werden. Da hier aber ein Eigentümer zugegen war, ist das nicht so einfach. Was hat das Baby mit alldem zu tun?

MfG
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #22
hallo

:super:
Meine erste Gedanke war eigendlich warum hat das ein Techniker überhaupt gemacht,mit dem Verstärker im Schlafzimmer.Da hätte man doch Sagen können das ist so nicht zulässige oder was auch immer.

Aber so weit wollte Ich mich nicht aus dem Fenster lehnen,den wenn das wieder Abgebaut werden sollte fragt sich vil ein Chef was der Techniker da gemacht hat.

gruss kalle
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #23
@Hemapri: Ich würde die ganze Situation nicht so dramatisieren wollen, wie Du sie darstellst: Auch bei mir wurde die komplette Verstärker-Kombi in einem vollausgebauten Kelleraum der als Schlafzimmer genutzt wird verbaut. Ich sagte dem Techniker damals, dass es dahin soll und gut war. Hätte sich der Techniker geweigert hätte ich 5 Minuten später an der Hotline gehöngen und mich beschwert.
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #24
Wenn der Eigentümer das genehmigt, ist ja alles gut.

MfG
 
  • Gestattung benötigt, ja oder nein? Beitrag #25
Ist doch in diesem Falle auch so: Die O-Posterin wohnt mit Ihrem Mann in dessen Eigentumswohnung. Mit dem Mann wurde telefoniert. Er hat zugestimmt. So what?
Es wird zwar mehrmals geschrieben, dass man total überrumpelt wurde, man wurde aber zumindest am Vorabend informiert. Da darf man sich bzw. ich mich dann schon fragen, wie viel Zeit die O-Posterin und ihr Mann brauchen um sich nicht mehr überrumpelt zu fühlen. Da hatten drei Personen 3x die Möglichkeit STOP zu sagen und der Techniker wäre ohne etwas zu machen abgezogen. STOP gesagt wurde aber nichts, sondern das Gegenteil.
Ich denke, dass sich weder der Mieter noch der UM-Techniker sich irgendwelche Vorwürfe machen müssen.
 
Thema:

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