Unitymedia Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung?

Diskutiere Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo! Wir haben ein Problem und hoffen Ihr könnt uns weiterhelfen, nachdem wir nach diversen Gesprächen mit der Hotline nicht weitergekommen...
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #1

JohnDorean

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Hallo!

Wir haben ein Problem und hoffen Ihr könnt uns weiterhelfen, nachdem wir nach diversen Gesprächen mit der Hotline nicht weitergekommen sind.

Kurz vorweg: Wie kommt man aus einem Objekttarif (in BW) raus, ohne deinstallation (da wir noch 2Play haben) aber auch ohne das die anderen Wohneinheiten den Objekttarif verlieren?

Aber erstmal kurz die Grundsituation, die alles noch komplizierter macht:

Wir wohnen in einem Reihenhaus mit 8 Parteien, 7 Eigentumshäuser und wir als einzige Mieter (unsere Vermieter haben das Haus frisch gekauft und wir sind frisch eingezogen).
Der Übergabepunkt ist zentral im Haus 4, von dem einmal je ein Kabel zu Haus 3, 2 und 1 geht sowie ein Kabel zu uns im Haus 5. Bei uns hängt noch ein Verteilerkasten von Unitymedia welcher die Häuser 5, 6, 7 und 8 versorgt.
Direkt zum Einzug haben wir 2Play beauftragt - da wir kein Fernseher haben brauchen wir keinen TV Anschluss.
An unserem Verteilerkasten und dem Kabel von 4 nach 5 wurden von Unitymedia bereits arbeiten durchgeführt: Es wurden neue Kabel verlegt, damit unser 2Play Anschluss ordentlich funktioniert. Durch diese Arbeiten sind die TV Anschlussbuchsen in unserem Haus bereits nicht mehr funktionsfähig. Das einzige Kabel führt zu unserem Router im Keller.

Nun ist 3 Monate nach dem Einzug überraschend ein Nachbar auf uns zugekommen und hat uns mitgeteilt das es einen TV-Anschluss Objekttarif für die 8 Reihenhäuser gibt. Davon wussten weder wir noch unsere Vermieter etwas und auch der Mietvertrag sagt, dass es keinen Kabelanschluss gibt.
Da wir kein TV-Anschluss brauchen, möchten wir natürlich das dieser Objekttarif auf 7 Einheiten reduziert wird - wir also rausgenommen werden. Dies ist grundsätzlich jedoch laut Unitymedia Business Abteilung nur möglich, wenn nachweislich die Hausverkabelung deinstalliert wurde. Ansonsten ist eine Abmeldung auch möglich, jedoch verlieren die 7 restlichen Einheiten den Objekttarif Rabatt. Eine Deinstallation steht aber logischerweise in Konkurrenz zu unserem 2Play Vertrag.

Die einfache "Lösung" wäre natürlich die Kosten des Objekttarif Anschlusses auf unsere Nachbarn oder Vermieter zu schieben - letztlich haben wir ja keine vertragliche Verpflichtung dazu.
Aber Ärger mit Nachbarn und Vermieter anzufangen ist nicht wirklich eine Lösung.

Um den Objekttarif auf 7 Einheiten zu reduzieren, haben wir nun verschiedene Aussagen von der Hotline erhalten, aber kein Mitarbeiter konnte die Sache letztlich vollziehen:
A) Es muss komplett deinstalliert werden, wodurch natürlich auch unser 2Play Vetrag nicht mehr erfüllt werden kann
B) Es kann ein Filter eingebaut werden, damit sichergestellt ist, das kein TV Signal in unserem Haus verfügbar ist
C) Es muss nichts gemacht werden, da letztlich unsere TV Buchsen schon funktionsunfähig sind
D) Da die Deinstallation eigentlich direkt am Übergabepunkt (im Haus 4) stattfinden muss, aber dadurch auch Haus 6, 7 und 8 deinstalliert werden würden, muss/kann hier anstatt Variante A eher B oder C angewendet werden

Gibt es also eine Möglichkeit ohne Deinstallation oder großen Mehrkosten für die Nachbarn aus dem Objekttarif rauszukommen?
Und wenn nein, wie würde sich dann Unitymedia Privatkunden verhalten, wenn auf Wunsch von Unitymedia Businesskunden der Anschluss deinstalliert wird und 2Play somit nicht mehr geliefert werden kann?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #2
Wenn ein Objekt-Tarif besteht, kann nur die Eigentümer-Gemeinschaft das beschließen. Und da müsste dann der Vermieter nachhaken. Du selbst kannst da nix machen.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #3
Danke fürs Feedback.
Eine Eigentümer Gemeinschaft gibt es nicht, nur jemand der den Kabelvertrag verwaltet. Aber mit dem Nachbarn bin ich ja im Kontakt. Er kommt bei diesem Thema aber auch nicht weiter. Daher suche ich jetzt nach einer Lösung.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #4
Ein Objekttarif wird immer im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft oder bei Mehrfamilienhäusern dem Vermieter/der Hausverwaltung beauftragt. Nur die können da was machen, du als Mieter hast da gar kein Mitspracherecht.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #5
Danke fürs Feedback, Torsten.
Wie bereits zuvor gesagt, ist es klar, das nur der Vertragsinhaber des Objekttarifs etwas am Tarif ändern kann. Jedoch suche ich nach einer Lösung des Problems. Wer letztlich mit der Lösung an Unitymedia herantritt ist ziemlich irrelevant.

Weiterhin haben wir sehrwohl in dieser Situation die Möglichkeit aus dem Objekttarif auszusteigen. Unser Mietvertrag ist so formuliert, das wir nicht über die Nebenkosten einen Kabelanschluss zu zahlen hätten. Dadurch würden die Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben. Da die dies natürlich nicht wollen, würden diese dann sofort aus dem Objekttarif aussteigen (via Abmeldung, da sie ja nicht uns das 2Play deaktivieren möchten), was wiederrum die Nachbarn verärgern würde, da sie dann anstatt dem Objekttarif plötzlich Einzeltarif zahlen müssten. Während unseren Vermietern die Stimmung der Nachbarn ziemlich egal sein kann, ist es für uns relevant.

Also nochmal die Frage, unmissverständlicher formuliert:
Wie kann ein Objekttarif Vertragsinhaber (in BW) ein Haushalt dieses Objekttarifes abmelden, ohne deinstallation (da wir noch 2Play haben) aber auch ohne das die anderen Wohneinheiten den Objekttarif verlieren?
Die Unitymedia Hotline sagt mal, dass es möglich ist, mal das es nicht möglich ist.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #6
In BW gar nicht, wenn ich das richtig verstanden habe - da heißt es ganz oder gar nicht. In NRW und Hessen ginge es, aber dann würde es für den Rest teurer werden. Und nochmal: es ist IMMER ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft dafür notwendig, egal ob dir das Recht ist oder nicht.
Und natürlich kann der Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss an dich weiterreichen, auch wenn der nicht explizit im Mietvertrag in den Nebenkosten erwähnt ist. Das ist geltende Rechtsprechung in Deutschland.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #7
Danke fürs Feedback, Torsten.
Wenn der Anwalt des Mieterbundes sagt: "Ja, so wie ihr Mietvertrag formuliert ist, kann der Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden", dann bin ich mir dem sicher.

Nicht die Nachbarn sind das Problem, Unitymedia ist das Problem. Was immer für eine Lösung möglich ist, die Nachbarn und Vermieter werden es mitmachen. Ich suche nach einer Lösung in Abstimmung mit den Nachbarn. Der Vertragsverwalter hatte nur keine Lust mehr auf Unitymedia, da deren Hotline "herausfordernd" ist...

Wenn du dir sicher bist, dass die manchmal von der Hotline getroffenen Aussagen B), C) und D) (siehe oben) alle nicht möglich sind, wäre es natürlich schade.
Dann ist es halt Deinstallation und zurück von 150 Mbit Kabel auf ein DSL 50 Mbit Vertrag mit einem anderen Anbieter. :(
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #8
Mit dem Mietvertrag hat das absolut gar nichts zu tun. Bei einem Objektvertrag gibt es einen Vertragspartner und der Vertrag gilt nur für alle Wohneinheiten des Objektes. Zahlen muss den Vertrag der entsprechende Vertragspartner. Das muss nicht zwangsläufig der Eigentümer sein. Oft ist es auch der Verwalter, ein Hausnetzbetreiber oder es bildet sich eine Empfangsgemeinschaft. Der einzelnen Mieter oder Wohnungseigentümer ist gegenüber UM kein Vertragspartner hinsichtlich der Nutzung von Kabel TV. Es steht ihm allerdings frei, Zusatzdienste abzuschliessen. Es ist auch vollkommen egal, ob alle Wohneiheiten dann Kabel TV nutzen oder nicht. Der Vertrag regelt nur, dass jede Wohneinheit dies tun dürfte. Wenn beispielsweise in einem Haus mit 8 Wohneiheiten ein Objekttarif besteht, dann muss der für 8 Wohneiheiten gezahlt werden, auch wenn dann nur 5 Wohnungen Kabel TV letzlich nutzen. Wenn diese 5 Partein sich das Geld teilen und an den Vertragspartner abgeben, bezahlen sie immer noch weniger, als mit einem Einzeltarif. Die Erhebung irgendwelcher Entgelte der einzelnen Partein ist nicht Vertragsbestandteil bei UM und interessiert die auch gar nicht. Ob ein Eigentümer irgend eine Gebühr für den Kabelanschluss erhebt oder nicht, ist auch nicht das Problem von UM.

MfG
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #9
Bei den OT handelt es sich um eine (fast) reine kaufmännische Geschichte.
(fast) deshalb, weil wir z.B. einen 10-jährigen Vertrag gemacht haben, um die Modernisierung kostenlos zu bekommen.

Demnach musst du halt dein mutmasliches Recht gegenüber dem Vermieter ggf. gerichtlich durchsetzen, wenn dieser einen Fehler im Mietvertrag gemacht hat.
Ob er die Möglichkeit hat, gegenüber der Eigentümergemeinschaft etwas zu erreichen, steht auf einem anderen Blatt. Er kann z.B. in der Eigentümerversammlung versuchen, darauf hinzuwirken den OT zu kündigen.
Da hängt man dann wieder mal in der Zwickmühle des Minderheitenrechts. Dazu werde ich mich nicht äußern.

Ohne die rechtliche Klärung mit deinem Vermieter wirst du evtl. die Gebühren bezahlen müssen, unabhängig davon, ob du sie nutzt oder nicht.
Bisher hast du nur die Einschätzung des Mieterbundes. Die hilft dir so nicht weiter.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #10
Danke, Hemapri.

Ja, das war auch ein Lösung die wir alternativ zur Deinstallation ins Auge gefasst haben. Es wären dann noch immer weitaus weniger Kosten wenn der Objekttarif durch 7 anstatt 8 geteilt werden würde im Verlgeich zu Einzelverträgen.
Aber so traurig es ist, einer unserer Nachbarn ist anscheinend mit seinem Leben so unzufrieden und passiv-aggressiv (er hat es uns extrem schon übel genommen, das er einmal Nachmittags für 20 Minuten kein TV Empfang hatte, als das eine Kabel ausgetauscht wurde), das ich garnicht wissen will was passiert, wenn er 20 € mehr für seinen TV Anschluss pro Jahr zahlen muss...ich habe keine Lust, dass unsere Haustiere irgendwann mal Frostschutzmittel "aus versehen" trinken.

Daher suchen wir ja so händringen nach einer Lösung die kein böses Blut säht, uns nicht 150 € für einen nicht genutzten TV Anschluss kostet und am schönsten natürlich den 2Play Anschluss weiter ermöglicht.

Aber dank eurer Feedbacks habe ich verstanden, dass das nicht alles unter einen Hut passt und die Hotline mir falsche Hoffnung gegeben hat.


Und auch Danke hajodele.
Wir haben bereits schriftlich von Unitymedia, dass der Objekttarif für 7 Einheiten geht, sofern wir den Anschluss deinstallieren.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #11
Wir haben bereits schriftlich von Unitymedia, dass der Objekttarif für 7 Einheiten geht, sofern wir den Anschluss deinstallieren.
Mit "wir" meinst du hoffentlich den Vertragspartner.
Wenn du selbst so einen Brief hättest, wäre das sehr obskur.
Wer trägt denn die Kosten für den Rückbau?
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #12
Ja, der Vertragspartner hat die Bestätigung erhalten, welcher mir dann eine Kopie gegeben hat.
Den Rückbau zahlen wir (wie ich und meine Freundin).
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #13
Also aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dein Vermieter da den Schritt gehen muss. Dir sind da wohl leider die Hände gebunden.
Viele Grüße
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #14
Und der Vermieter muss sich mit der Eigentümergemeinschaft auseinandersetzen, denn wenn die mehrheitlich sagen ist nicht, dann wird das nix mit dem Ausstieg aus dem TV. Außerdem würde es ja dann auch für den einzelnen teurer, und so könnte dann ein Vergleich dabei rauskommen: du bzw. der Vermieter übernimmt für die Mindestvertragslaufzeit die Mehrkosten für die anderen, und die stimmen im Gegenzug der Kündigung zu. Allerdings könnte ich mir fast vorstellen, das dein Vermieter dir dann eher den Stinkefinger zeigt, da er die Kosten nicht weiterreichen kann und dementsprechend ein dickes Minus für ihn dabei rumkäme.
 
  • Kann man sich aus einem Objekttarif abmelden trotz 2Play Nutzung? Beitrag #15
Welchen Rückbau? Bei der Kündigung eines Objekttarifes gibt es keinen Rückbau. Das Hausnetz ist hoheitkiches Eigentum des Objektbesitzers und UM darf nur auf der Grundlage einer Gestattung seine Produkte hier verkaufen und Änderungen vornehmen. Bei einer Kündigung von Kabel TV-Verträgen dürfen diese Dienste nicht mehr genutzt werden. In aller Regel wird der Empfang nicht mal unterbunden. Schaut man weiter, ändert sich praktisch gar nichts, außer das es dann Leistungen unrechtmäßig nutzen würde.

MfG
 
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