- Kooperation Unitymedia und LEG Wohnen Beitrag #1
panda169
- Beiträge
- 5
- Punkte Reaktionen
- 0
Falls das Thema hier nicht passt, bitte verschieben!!!
Hallo Leute,
ist die Umstellung einer erst 5 Jahre alten Satellitenanlage aus Sicht des Vermieters zulässig?
Die Wohnungsgesellschaft Immeo hatte es den Mietern als Innovation verkauft. Der neue Eigentümer will nun ändern/ergänzen. Die alte Satellitenanlage soll aber weiter für die TV Grundversorgung erhalten bleiben.
Kurz zur aktuellen Installation:
Vor 5 Jahren wurden auf dem Dach mehrere Satellitenantennen, eine UKW Ringantenne und eine kleine DVB-T Richtantenne installiert. Durch einen stillgelegten Kamin wurden etwa 12 Koaxialkabel in den Keller verlegt, ein großer Schaltkasten aufgebaut und die Wohnung durch ein Unikabel System sternförmig angebunden. Allerdings ist dieses letzte Kabel nur ein recht dünnes Koaxialkabel. In den Wohnungen gibt es seit dieser Änderung eine 4-Loch Multimediadose (ohne RJ-45).
Ich vermute der LEG geht es wohl hauptsächlich ums Internet und Telefon, zwecks Neukundengewinnung für Unitymedia.
Im Mietvertrag stehen nur Begriffe wie Gemeinschaftsantenne, Fernsehversorgung und Kabelanschluss.
Meine Frage:
Muss der Mieter diese Modernisierung für Internet und Telefon hinnehmen, obwohl der Fernsehempfang über eine neue Satellitenanlage, Internet und Telefon über die Telefondose vorhanden sind?
Als Anhang anonymisiert beide Schreiben der LEG von 12/2018 und 02/2019

Hallo Leute,
ist die Umstellung einer erst 5 Jahre alten Satellitenanlage aus Sicht des Vermieters zulässig?
Die Wohnungsgesellschaft Immeo hatte es den Mietern als Innovation verkauft. Der neue Eigentümer will nun ändern/ergänzen. Die alte Satellitenanlage soll aber weiter für die TV Grundversorgung erhalten bleiben.
Kurz zur aktuellen Installation:
Vor 5 Jahren wurden auf dem Dach mehrere Satellitenantennen, eine UKW Ringantenne und eine kleine DVB-T Richtantenne installiert. Durch einen stillgelegten Kamin wurden etwa 12 Koaxialkabel in den Keller verlegt, ein großer Schaltkasten aufgebaut und die Wohnung durch ein Unikabel System sternförmig angebunden. Allerdings ist dieses letzte Kabel nur ein recht dünnes Koaxialkabel. In den Wohnungen gibt es seit dieser Änderung eine 4-Loch Multimediadose (ohne RJ-45).
Ich vermute der LEG geht es wohl hauptsächlich ums Internet und Telefon, zwecks Neukundengewinnung für Unitymedia.
Im Mietvertrag stehen nur Begriffe wie Gemeinschaftsantenne, Fernsehversorgung und Kabelanschluss.
Meine Frage:
Muss der Mieter diese Modernisierung für Internet und Telefon hinnehmen, obwohl der Fernsehempfang über eine neue Satellitenanlage, Internet und Telefon über die Telefondose vorhanden sind?
Als Anhang anonymisiert beide Schreiben der LEG von 12/2018 und 02/2019



