Unitymedia Frage zu Unitymedia Preiserhöhungsklausel

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  • Frage zu Unitymedia Preiserhöhungsklausel Beitrag #1

lex

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Hallo,

ich habe eine Frage zu dem kürzlich von der Verbraucherzentrale NRW veröffentlichen Artikel.

"Unitymedia unterzeichnet Unterlassungserklärung wegen unzulässiger Preiserhöhungsklausel"
http://www.vz-nrw.de/UNIQ121449865414806/link441271A.html


Dort wird erklärt, dass Unitymedia die Preise des analogen Kabelanschluss ab dem 1. Januar 2008 erhöht.

Wie erkenne Ich, ob ich zu den betroffenen Kunden zähle. Ich bin Unitymedia Hessen Kunde. Meine Zahlungsweise bei Unitymedia ist jährlich und für 2008 habe ich noch keine Rechnung erhalten. Im Online Kunden Service kann ich auch nichts feststellen. Aus den alten Rechnungen werde ich auch nicht besonders schlau.

Weiß jemand Rat??


Vielen Dank
 
  • Frage zu Unitymedia Preiserhöhungsklausel Beitrag #2
Die Preierhöhung ist rechtmäßig!

UM und die VZ haben sich darauf verständigt das die Klausel um die es hier geht in Zukunft nicht mehr verwendet wird!
 
  • Frage zu Unitymedia Preiserhöhungsklausel Beitrag #3
Wenn für dich die Preise erhöht werden, dann wirst du einen Brief dazu bekommen. Aber soweit ich weiß, betrifft die Preiserhöhung nur Mehrnutzer Verträge, Einzelnutzer Verträg sind nicht davon betroffen.
 
  • Frage zu Unitymedia Preiserhöhungsklausel Beitrag #4
lad dir einfach das Formular runter :

http://www.vz-nrw.de/UNIQ121451715421640/link441271A.html

und schick es per Fax oder Einschreiben.Ob es den PRO-Unity Leuten nun passt oder nicht, aber Unity wird zahlen müssen :D
 
  • Frage zu Unitymedia Preiserhöhungsklausel Beitrag #5
nur, weil die VZ der Auffassung ist, muss UM erstmal gar nix. ;)

@Moses
die Erhöhung vom Januar waren für die Einzelnutzerverträge.
 
  • Frage zu Unitymedia Preiserhöhungsklausel Beitrag #6
Ja, das hab ich falsch gelesen. ;)

Dass die VZ UM einfach grundsätzlich eine Preiserhöhung verbieten kann, find ich sehr merkwürdig... immerhin gab's darüber einen Brief vorher an die betroffenen Kunden und natürlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sehr krank die VZ wieder... wenn ich UM wäre, würd ich den Kunden, die der Preiserhöhung widersprechen einfach kündigen, dann gibt's keinen alten Vertrag mehr, auf den man sich berufen könnte. :zunge:
 
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