Wenn dieser Kunde das nicht will, dann bekommt er ein 2Play und wird darum gebeten, seine TV Hardware zurückzusenden.
So ist der Prozess ansich........
Ich behaupte mal einfach: so ist der Prozess nicht

Ist zwar schon 5 Jahre her, aber als ich umgezogen bin Anfang 2014 mit einem 3play Vertrag aus der alten Mietwohnung mit "Kabelgrundgebühr über Nebenkosten" in eine andere Wohnung wo es noch gar kein Unity gab (nur der Hausanschluss als solches und Antennenkabel haben wir selber verlegt vom Keller bis zum Modemstandort), da ging es nur mit KabelTV-Grundgebühr-zahlen bis Ende der jährlichen Laufzeit = 8 Monate (wegen zwischenzeitlicher Preiserhöhung/Sonderkündigungsrecht reichten letzten Endes auch 6 Monate). Im Gegensatz zu damals habe ich heute Rechtschutz und würde es drauf ankommen lassen: JA, ein Kabelanschluss ist Vorraussetzung zur Nutzung des DigiTV-Angebotes und kostet extra - nirgends steht, dass ich keinen DigiTV-Anschluss/3play buchen darf und aufgrund des Verzichtes auf den reinen KabelTV-Anschluss aber auf die Nutzungsmöglichkeit (zumindest zu Hause) verzichte. Also wenn es so untrennbar "eins" sein muss, dann muss es auch als Einheit zusammen verkauft werden und nicht in 2 eigenständigen Verträgen. Hintergrund überhaupt 3play gebucht zu haben im alten Haus war eben, dass es nicht mehr kostet wie 2play, wo die Kabel-Grundgebühren über die Nebenkosten liefen, generell hatte ich auch da schon Satempfang und habe es als Backup gesehen, wenn es dann kostenpflichtig wird (und "teuer"), ist das natürlich gleich was anderes (und abmelden im alten Haus wäre auch nichts geworden, gab 20 Jahre keine Nebenkostenabrechnung - aber auch 20 Jahre keine Nebenkostenerhöhung, wahrscheinlich wohnen die alten Nachbarn immer noch zum gleichen Preis da und 80 Euro für Heizung/60qm sowie Müll und eben Kabel-Grundgebühr war schon OK *g*).
Bei der (Sonder-)kündigung von 3play auf 2play hat man es dann auch erst versucht mit "ja der KabelTV-Anschluss läuft ja erst seit 6 Monaten, da geht der Vertrag ebenfalls immer über 12 Monate" aber das hat man dann doch noch eingesehen, sonst wäre ich jetzt nicht bei UM *g* und heutzutage, mit Rechtsschutz, würde ich mich durch alle Instanzen klagen: OK, Kabel-Grundgebühr mag Voraussetzung für DigiTV sein = wenn ich keinen KabelTV-Anschluss gebucht habe darf ich nicht klagen, wenn DigiTV nicht funzt, aber es ist und bleibt meine persönliche Entscheidung, ob ich mit UM einen weiteren, eigenständigen KabelTV-Vertrag eingehe/aufrecht halte,oder eben nicht (mit allen daraus resultierenden Konsequenzen = DigiTV geht nicht mehr). Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass ich damit durchkommen würde !