RIB
- Beiträge
- 14
- Punkte Reaktionen
- 0
Die 9,99 Netto für den Mobilfunk Vertrag stehen jeden Monat auf der Rechnung. Das ist der Wert der Leistung / die Leistung die VF, ab 01.06.2020, nicht mehr erbringt, also schuldet.
Bislang wird der Betrag jeden Monat rabattiert, solange der Mobilfunk Vertrag mit dem Phone und Internet Vertrag verknüpft ist, also beide Verträge parallel aktiv sind: das hätte bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gegolten.
Diese Verknüpfung hat VF durch die vorfristige Kündigung, schuldhaft, aufgehoben, der Rabatt entfällt ab 01.06.2020, da der verknüpfte Vertrag entfällt!
Gleichzeitig leistet VF keinen Ersatz, ich habe ja angeboten, ersatzweise eine VF Daten Sim zu akzeptieren, aber VF bietet zu den vereinbarten Konditionen bislang keinen Ersatz an.
Ich hab auch eine finanzielle Ablöse der Restvertragslaufzeit angeboten, aber auch dazu äußert sich VF nicht.
Also werden mir Kosten entstehen, da ich die, mit VF vertraglich vereinbarte, Leistung, wenn es dabei bleibt, dann extern einkaufen muss.
Bezeichnender Weise äußert sich VF auch nicht zu meinem angekündigten Vorgehen ab 01.06.2020 (Einbehalt der geschuldeten Leistung, also 9,99 €), obwohl ich schriftlich, am 14.04.2020 darauf hingewiesen habe, wenn ich hierzu bis zum 01.05.2020 keine Stellungnahme seitens VF erhalten haben werde, das als stillschweigende Zustimmung zu werten.
Ich sehe daher keinen Grund zur Klage, wenn ich die 9,99 € / Monat einbehalte wird mir durch VF Vertragsverletzung kein Schaden entstehen !
Auch VF hat keinen Schaden. VF erspart sich die Erbringung der geschuldeten Leistung im Wert von 9,99 € / Monat die VF ab 01.06. 2020 gar nicht mehr erbringen kann da O2, den zugrunde liegenden Vertrag, zum 01.06.2020 gekündigt hat, das ist bisher das einzige das VF, seit dem 31.03.2020, zur Begründung der Kündigung mitgeteilt hat.
Wenn VF das anders sieht, dann muss VF klagen.
Aber ich denke, die werden den Ball flach halten.............
Bislang wird der Betrag jeden Monat rabattiert, solange der Mobilfunk Vertrag mit dem Phone und Internet Vertrag verknüpft ist, also beide Verträge parallel aktiv sind: das hätte bis zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gegolten.
Diese Verknüpfung hat VF durch die vorfristige Kündigung, schuldhaft, aufgehoben, der Rabatt entfällt ab 01.06.2020, da der verknüpfte Vertrag entfällt!
Gleichzeitig leistet VF keinen Ersatz, ich habe ja angeboten, ersatzweise eine VF Daten Sim zu akzeptieren, aber VF bietet zu den vereinbarten Konditionen bislang keinen Ersatz an.
Ich hab auch eine finanzielle Ablöse der Restvertragslaufzeit angeboten, aber auch dazu äußert sich VF nicht.
Also werden mir Kosten entstehen, da ich die, mit VF vertraglich vereinbarte, Leistung, wenn es dabei bleibt, dann extern einkaufen muss.
Bezeichnender Weise äußert sich VF auch nicht zu meinem angekündigten Vorgehen ab 01.06.2020 (Einbehalt der geschuldeten Leistung, also 9,99 €), obwohl ich schriftlich, am 14.04.2020 darauf hingewiesen habe, wenn ich hierzu bis zum 01.05.2020 keine Stellungnahme seitens VF erhalten haben werde, das als stillschweigende Zustimmung zu werten.
Ich sehe daher keinen Grund zur Klage, wenn ich die 9,99 € / Monat einbehalte wird mir durch VF Vertragsverletzung kein Schaden entstehen !
Auch VF hat keinen Schaden. VF erspart sich die Erbringung der geschuldeten Leistung im Wert von 9,99 € / Monat die VF ab 01.06. 2020 gar nicht mehr erbringen kann da O2, den zugrunde liegenden Vertrag, zum 01.06.2020 gekündigt hat, das ist bisher das einzige das VF, seit dem 31.03.2020, zur Begründung der Kündigung mitgeteilt hat.
Wenn VF das anders sieht, dann muss VF klagen.
Aber ich denke, die werden den Ball flach halten.............