Unitymedia Rückgabe Horizon Hardware

Diskutiere Rückgabe Horizon Hardware im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, es geht um eine Frage nach der Rückgabe der Horizon HW Ich habe meinen UM Vertrag gekündigt und wurde dann aufgefordert die...
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #1

tom_gerd

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Hallo zusammen,
es geht um eine Frage nach der Rückgabe der Horizon HW
Ich habe meinen UM Vertrag gekündigt und wurde dann aufgefordert die Horizon Hardware zurückzusenden (HW ist nun über 2 Jahre alt). Leider war mir nicht bewusst, dass ich nur ein Leihgerät habe (bin 1und1 und Telekom gewohnt) und habe den Recorder entsorgt.

UM (nun Vodafone) verlangt nun 279 EUR für diesen Recorder. Frage an alle Juristen:
Es wurde auf keinem Schriftstück der Wert des Leihgeräts ausgewiesen. Ist es rechtens, mir nachdem ich mitteile dass ich das Gerät nicht zurückgeben kann einen "willkürlichen" Preis zu nennen?
Marktrecherche für gebrauchte Geräte dieser Art <100 EUR

Herzlichen Dank im Voraus für die Antwort
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #2
Für Juristische Fragen bist du hier im falschen Forum. Eine rechtlich bindende Aussage wird dir hier keiner geben (können). Da gibt es andere Foren, wo sich auch jede Menge Rechtsanwälte tummeln.

Aber mal so generell zu deinem Fall: irgendwo steht garantiert etwas von einer leihweisen Überlassung in deinen Unterlagen, schau dir mal deine Vertragsunterlagen genau durch (und auch in die AGBs schauen). Zudem darfst du nicht nach dem aktuellen Gebrauchtwert oder Zeitwert des Gerätes gehen, der Provider darf hier den Neuwert des Gerätes ansetzen. Außerdem hast du ja auch Geld für den Verkauf erhalten, die Summe kannst du ja von der Forderung abziehen und musst nur noch die Differenz aufbringen.

Ach ja, falls du mit dem Gedanken gespielt haben solltest dir einen Horizon-Rekorder aus der Bucht zu besorgen und den dann zurück zu schicken - vergiss es. Das wird nichts bringen, da dieser dann ja eine andere SN, bzw. MAC-Adresse hat als der, der dir vom Provider leihweise überlassen wurde.

Es interessiert Vodafone auch nicht, ob du von 1und1 oder der Telekom etwas anderes gewohnt bist, du hättest dich vor dem Verkauf informieren müssen, ob du dein Eigentum oder fremdes Eigentum verkaufst, Mit dem Argument hättest du vor keinem Gericht eine Chance.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #3
hallo

Dann Heißt es 279 Euro zu bezahlen,den Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

gruss kalle
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #4
Soweit wurde ja alles gesagt. Das die entsprechende Hardware nur an den Kunden Verliehen wird, ist gängige Praxis, insbesondere bei den Kabelanbietern. Aber auch bei anderen Providern kann man sich die Gerätschaften oftmals ausleihen. Die Gebrauchtpreise interessieren nicht, zumal das auch meist nicht zurückgegebene Geräte sind, welche der ahnungslose Käufer dann mangels Freischaltung nur als Briefbeschwerer nutzen kann.
Auch sind die Schadensersatzpreise nicht willkürlich, sondern hier festgelegt:

Wieso schmeisst man so ein Gerät eigentlich einfach so weg? Das sollte doch selbst einem technisch unversiertem klar sein, dass so ein Teil einen gewissen Wert hat.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #5
Der hat den wahrscheinlich nicht weggeschmissen, sondern nach Ablauf von zwei Jahren verkauft...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #6
Kommt drauf an wie Vodafone argumentiert, was die 279 Euro darstellen. Sofern es eine Vertragsstrafe ist, könnte es zulässig sein.

Sofern es ein Schadenersatz sein soll für die Hardware selbst, muss der Wert trotzdem angemessen sein. Und da habe ich schon über Meldungen gelesen, dass
der Neupreis nicht angesetzt werden darf sondern ein angemessener Zeitwert.

Ich würde Dir raten zum Anwalt zu gehen und das klären zu lassen. Das Du etwas zahlen musst, ist wohl sicher. Die Frage ist nur wie viel.

MrHonk: Das mag sein und der Gedanke ist nicht abwegig, aber dennoch Spekulation.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #7
hallo

Also so Blauäugig kann man doch gar nicht nicht sein,das man einen Recorder einfach so Entsorgt.Bei einem Stinknormalen Uralten Scart Receiver vil,aber nicht bei einen Kabelrecorder den man 2 Jahre hatte.

Ich habe dafür keinerlei Verständnis,das grenz schon an Dummheit.

Von mir wollten die noch 59 Euro für einen 11 Jahren Alten Humax Scart Receiver.
Nur Ich hatte den schön die ganzen Jahren aufgehoben,und zurückgeschickt.

Ach ja das wird auch Ruckzuck an ein Inkasso Büro abgegeben,wenn Du nicht Zahlst.
Kann man immer mal wieder Lesen,wie schnell das geht.

gruss kalle
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #8
Der TE wollte nur eine Einschätzung, ob der Preis von Vodafone angemessen ist oder nicht. Er hat nicht gefragt, ob die Begründung warum er den Recorder nicht mehr hat, glaubwürdig ist.
Die Wahrheit wird auch nur er kennen.

Posts im Sinne von "Geschieht-Dir-Recht" , "Dummheit-muss-bestraft-werden" oder Spekulation über die Gründe warum der Receiver nicht mehr da ist, sind da m.E. nicht zielführend mit Blick auf die eigentliche Fragestellung und dienen nur dem Zweck über Gebühr eine Schadenfreude zum Ausdruck zu bringen. Bleibt doch einfach mal beim Thema.

Vielleicht sollten sich hier mal Forennutzer melden, die in einer ähnlichen Situation waren und wissen, wie für gewöhnlich Vodafone da verfährt. Sprich, ob der volle Preis erfolgreich eingefordert kann oder es hier sinnvoll ist, Widerstand zu leisten oder sich Beratung durch einen Rechtsbeistand zu holen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #9
Frage an alle Juristen:
Es wurde auf keinem Schriftstück der Wert des Leihgeräts ausgewiesen. Ist es rechtens, mir nachdem ich mitteile dass ich das Gerät nicht zurückgeben kann einen "willkürlichen" Preis zu nennen?
Das war seine Frage und die Chance, das ihm ein Jurist (sofern wir hier welche haben) diese Frage rechtsverbindlich und ohne Honorar beantworten wird, ist schon sehr gering.

Hier sollte aber ein Blick in die AGBs genügen um zu erkennen, dass überlassene Hardware zur Leihe während der gesamten Vertragslaufzeit überlassen wird, oder ob diese nach einer bestimmten Zeit Eigentum des Kunden wird. Die Hardware muss da auch nicht explizit namentlich erwähnt werden, es reicht einfach aus das es an den Kunden versandte Hardware ist.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #10
Mr. Honk: Korrekt. Der zweite Teil der Frage ist die Höhe der Schadenersatzforderung. In wie weit diese angemessen ist oder nicht. Auch dazu gab es bestimmte schon Fälle in der Vergangenheit, über die ggs. jemand berichten kann.

In den AGB steht deutlich drin, dass die Geräte auf Leihbasis für die Dauer des Vertrages dem Kunden zur Nutzung überlassen werden.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #11
In den AGB findet sich:


3.7 Der Kabelnetzbetreiber stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über den Kabelanschluss eine – ggf. virtuelle – Smartcard und/oder mit gesondertem Vertrag ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital-Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die Smartcard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum des Kabelnetzbetreibers bzw. des Smartcard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

sowie

4.15 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet des Kabelnetzbetreibers, die von dem Kabelnetzbetreiber bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden.

Ich sehe also keine Grundlage für die Vorstellung, der Horizon Receiver wäre Eigentum des Vertragsinhabers geworden. Du wirst da zahlen müssen, wenn du den Receiver nicht zurückgeben kannst. Ich sehe das auch nicht als überraschende, unerwartete oder ungebräuchliche Regelung, d.h. ich habe keinen Zweifel an der Wirksamkeit dieser Klausel. Über einen angemessenen Preis kann ich allerdings nichts aussagen.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #12
Auch dazu gab es bestimmte schon Fälle in der Vergangenheit, über die ggs. jemand berichten kann.
Das müsste dann aber in der jüngeren Vergangenheit gewesen sein. Erfahrungen mit Unitymedia werden dem TE nichts bringen, da Vodafone nicht Unitymedia ist und demnach auch mit Vorfällen, die noch mit Unitymedia als Vertragspartner geschehen sind, nicht verglichen werden kann. Zudem ist die Vodafone West GmbH auch nicht mit Vodafone vergleichbar, da Vodafone und Vodafone West GmbH zwei unabhängige juristische Personen sind.

Jegliche Erfahrungsberichte hier würden dem TE nicht weiterhelfen, es sei denn, jemand hätte dies in den letzten Monaten seit Übernahme durch die Vodafone West GmbH bereits erlebt.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #13
Grundsätzlich korrekt. Aber ein Erfahrungsbericht ist immer noch besser als gar keiner und kann als Orientierung dienen. Jedenfalls mehr als ein Moral-Apostel-Post, wie naiv sein Verhalten war oder ihm zu unterstellen, dass er lügt und das Gerät in Wirklichkeit verkauft hat.

Um es 100% passend zu machen müssten eigentlich sogar die AGBs zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Grundlage genommen werden. Aber die Eigentumsklauseln werden sich bis heute vermutlich in den zwei Jahren nicht geändert haben. Insofern würde ich Frage der Zulässigkeit einer Rückforderung als beantwortet sehen, bis auf die zulässige Höhe natürlich.
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #14
Leider war mir nicht bewusst, dass ich nur ein Leihgerät habe (bin 1und1 und Telekom gewohnt) und habe den Recorder entsorgt.
Niemand hat dem TE unterstellt er würde lügen ... "entsorgen" kann sehr vielfältig gedeutet werden ;)
 
  • Rückgabe Horizon Hardware Beitrag #15
Über einen angemessenen Preis kann ich allerdings nichts aussagen.
Ich habe einige alte Vertragsunterlagen hier, da sind sogar Preis für diverse Endgeräte aufgelistet, wenn diese nicht nach Vertragsende zurückgeschickt werden - die Horizon ist nicht dabei, gabs damals noch nicht, aber der Digitalrecorder HD war mit 169,- aufgeführt.
 
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