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Unitymedia Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien

Diskutiere Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Ich wohne in als Mieter in einem Haus mit 15 Mietparteien, und zahle 17,28 € pro Monat. Ist das realistisch oder ist die Gebühr überhöht?
  • Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien Beitrag #1
rambus

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Ich wohne in als Mieter in einem Haus mit 15 Mietparteien, und
zahle 17,28 € pro Monat.
Ist das realistisch oder ist die Gebühr überhöht?
 
  • Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien Beitrag #2
Ich wohne in einem Haus mit 12 Wohnungen in Eigentümergemeinschaft, als Eigentümer in eigener Wohnung, und in unserer Jahresabrechnung 2021 sind als Kosten für Vodafone pro Wohnung und Monat 13,70 Euro aufgeführt.
 
  • Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien Beitrag #3
wenn du direkt an VF zahlst = der Vermieter keinen allgemeinen Vertrag für alle Wohnungen hat, was er über die Nebenkosten abrechnet, würde ich sagen ist korrekt, sonst scheint mir das (viel) zu hoch, wenn du an den Vermieter zahlt (und dieser auch tatsächlich die 15 Wohneinheiten angegeben hat und nicht X Mieteinheiten leerstehen und vielleicht abgemeldet sind). Die Preise richten sich nach Nutzungseinheiten je Hausanschluss/HÜP und werden günstiger je mehr Mieteinheiten = angemeldete Nutzer es gibt.
Siehe (Seite 3)

PS: eigentlich schon allgemein/automatisch, spätestens aber auf deinen Wunsch, sind die umgelegten Rechnungen/Kosten den Mietern vorzulegen.
Wenn die Abrechnung über eine externe Hausverwaltung läuft, welche ihrerseits Leistungen offiziell in Rechnung stellt (hier: Abrechnung Kabelanschluss) die der Vermieter auch umlegen darf, mag das vielleicht doch hinkommen :)

PPS: ab 2024 oder 2025 ändert sich das aber, dann sind diese gemeinschaftlichen Hausanschlüsse dem Vermieter verboten und es muss jeder direkt einen Vertrag mit dem Kabelanbieter eingehen. Es steht dem Vermieter frei diese "Änderung" schon jetzt durchzuführen, bzw. hat er per se keine Verpflichtung einen Gemeinschaftsvertrag für das gesamte Haus einzugehen Jeden Mieter direkt beim Kabelanbieter zahlen zu lassen ist per se zulässig.
 
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  • Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien Beitrag #4
Wir haben einen Gemeinschaftsvertrag für die gesamten 12 Wohnungen. Die 17 Euro von rambus sind auf dem Niveau von Einzelverträgen. Aufschlagen darf der Eigentümer nichts - das sind Nebenkosten, die 1:1 an den Mieter weitergegeben werden können.
 
  • Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien Beitrag #5
wie geschrieben: die Nebenkosten und deren Grundlage (Rechnungen) sind dem Mieter vorzulegen. Bereichern darf sich der Vermieter an den Nebenkosten nicht = 1:1, macht der Vermieter die Abrechnung selbst = gut für den Mieter (nicht umzulegen, solange er keine Firma hat und die "Einnahmen" für die Erstellung der Abrechnung, auch brav als Einnahmen seines Unternehmens versteuert = es für den Mieter eine offizielle Rechnung gibt, die er anteilig zu zahlen hat).
13,70 ist nach der aktuellen Preisliste (NRW + Hessen) schon günstig, günstiger als der korrekte Preis (man beachte in der PDF die erläuterte Berechnung "Staffelpreis").
Hat der Vermieter/Wohnungsgesellschaft noch weitere Mietobjekte (z.B. Vonovia, glaub ich heisst der Laden) mag auch ein gesonderter Vertrag mit dem Kabelanbieter bestehen, der nicht aufgeführt ist.

Per se muss man sich Gedanken machen, ob es hier noch lohnt Theater zu machen für X Euro, denn zumindest 2025 (oder so, siehe Google) ist das Thema vom Tisch, da ist das gestzlich verbote. Ansich auch richtig so, es käme auch kein Vermieter auf die Idee jedem Mieter einen Telekom Telefonanschluss aufzuzwingen, das ist eine Entscheidung des Mieters, gerade heutzutage und vorallem junge Menschen verlangen gar kein lineares TV mehr, die nutzen Internet und selbst lineares TV kann man streamen. Aber für den ein- oder anderen Mieter wird es dann teurer werden, für den der gar keinen Kabelanschluss für TZV braucht aber billiger.
 
  • Kabelgebühren als Mieter in einem Haus mit 15 Parteien Beitrag #6
denn zumindest 2025 (oder so, siehe Google) ist das Thema vom Tisch, da ist das gestzlich verbote.
Das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (TKMoG) ist am 01.12.2021 in Kraft getreten.
Die Abschaffung der Umlagefähigkeit in den Betriebskosten gilt ab 01.07.2024.
 
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