Unitymedia Kündigung UM bei Anbieterwechsel des Vermieters

Diskutiere Kündigung UM bei Anbieterwechsel des Vermieters im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallöchen... ich bin zur Zeit in Köln in meiner Zweitwohnung und habe vom Verwalter ein Schreiben vorgefunden wonach ab 01.August das gesamte Haus...
  • Kündigung UM bei Anbieterwechsel des Vermieters Beitrag #1

sathopper

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Landeshauptstadt Düsseldorf
Hallöchen... ich bin zur Zeit in Köln in meiner Zweitwohnung und habe vom Verwalter ein Schreiben vorgefunden wonach ab 01.August das gesamte Haus nicht mehr von UnityMedia sondern vom Kölner Netzbetreiber NetCologne mit Kabelanschluß versorgt wird. Klasse... da sind ja auch die Niederländischen TV-Programme bei und HD-Sender :laola: !

Problem is jetzt, daß ich einen Digital-TV Vertrag mit UM habe der dann ja Nutzlos wird. Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht :kratz: ? Die neue Hardware von NetCologne steht schon Anschlußbereit bei mir und ein Schreiben das eventuell vorhandene alte Hardware nur noch zum Empfang der FTA-Sender eingesetzt könne.

Kennt sich jemand damit aus? Die netten (aber unwissenden) Herren von UM die immer in den Einkaufzentren rumlungern haben ja von nix eine Ahnung :wand: .
Und auch bei der Hotline heißt es immer nur "Sie können erst dann Kündigen wenn der Vertrag ausläuft" :wut: . Ich habe aber den Kabelanschluß nicht gekündigt, sondern die Eigentümer der Wohnungen und somit keine Möglichkeit mehr nach dem 1.08.2008 die Dienste von UM zu empfangen bzw. zu nutzen.
 
  • Kündigung UM bei Anbieterwechsel des Vermieters Beitrag #2
Einfach mal kündigen und eine Kopie des Schreibens vom Vermieter mit anfügen, auf das du dich in der Kündigung am besten beziehst.
 
  • Kündigung UM bei Anbieterwechsel des Vermieters Beitrag #3
Am Besten per Einschreiben mit Rückschein !
:zwinker:
 
  • Kündigung UM bei Anbieterwechsel des Vermieters Beitrag #4
Hallöchen... ich bin zur Zeit in Köln in meiner Zweitwohnung und habe vom Verwalter ein Schreiben vorgefunden wonach ab 01.August das gesamte Haus nicht mehr von UnityMedia sondern vom Kölner Netzbetreiber NetCologne mit Kabelanschluß versorgt wird. Klasse... da sind ja auch die Niederländischen TV-Programme bei und HD-Sender :laola: !

Problem is jetzt, daß ich einen Digital-TV Vertrag mit UM habe der dann ja Nutzlos wird. Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht :kratz: ? Die neue Hardware von NetCologne steht schon Anschlußbereit bei mir und ein Schreiben das eventuell vorhandene alte Hardware nur noch zum Empfang der FTA-Sender eingesetzt könne.

Kennt sich jemand damit aus? Die netten (aber unwissenden) Herren von UM die immer in den Einkaufzentren rumlungern haben ja von nix eine Ahnung :wand: .
Und auch bei der Hotline heißt es immer nur "Sie können erst dann Kündigen wenn der Vertrag ausläuft" :wut: . Ich habe aber den Kabelanschluß nicht gekündigt, sondern die Eigentümer der Wohnungen und somit keine Möglichkeit mehr nach dem 1.08.2008 die Dienste von UM zu empfangen bzw. zu nutzen.

Kündigung ist möglich ... es muss nur eine bescheinigung vorliegen, das dieses objekt nicht mehr von UM versorgt wird
Ganz wichtig .. auf diesem schreiben muss ein datum stehen (ab dem 01.09.08 oder sowas)
Zu jenem Datum wird dann nämlich gekündigt
 
  • Kündigung UM bei Anbieterwechsel des Vermieters Beitrag #6
Na hoffentlich nicht !

Unter dem neuen COO wird das schon........
:zwinker:
 
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