Unitymedia Sperrung des Anschlusses nötig?

Diskutiere Sperrung des Anschlusses nötig? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Wir hatten wegen der angekündigten Preiserhöhung zum Ende 2007 den Kabel-Vertrag gekündigt (Analog-TV). Nach einigem Hickhack wurde die Kündigung...
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #1

geoffrey

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Wir hatten wegen der angekündigten Preiserhöhung zum Ende 2007 den Kabel-Vertrag gekündigt (Analog-TV). Nach einigem Hickhack wurde die Kündigung auch akzeptiert und jetzt ist Ruhe. Wir haben komplett auf DVB-T umgestellt und sind mit den 13 Sendern zufrieden. Aber: Der Kabel-Anschluss wurde bisher von Unitymedia nicht "abgeklemmt" bzw. "gesperrt". Theoretisch müsste man ihn also noch nutzen können.

Heute flatterte uns ein persönlich adressierter Brief von Unitymedia ins Haus: "Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in Ihrer Wohnung ein Kabelanschluss verfügbar ist ..." Toll, wusste ich noch gar nicht :D

Nun geht's weiter: "Wenn Sie den Kabelanschluss nicht nutzen, bestätigen Sie uns dies bitte auf der beigefügten Antwortkarte bis zum 06.10.2008, damit eine Sperrung des Anschlusses vorbereitet werden kann."

Bin ich jetzt verpflichtet, darauf zu reagieren?
Was passiert, wenn ich diesen Brief ignoriere?

Über Eure Meinung freut sich
Geoffrey
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #2
Bitte nicht schon wieder :sauer: "Boardsuche benutzen", aber:

Du zahlst nicht mehr, aber möchtest den Anschluss weiter haben? Dreist :D

Sagst doch selber, dass der Anschluss noch nicht gesperrt wurde. Jetzt ist es halt soweit und da muss man imho nicht über Gründe reden, was bei einer Verweigerung passieren kann. Gehe zum Anwalt.

Ich zahle für meinen Anschluss und bin froh, dass UM nicht bezahlte Anschlüsse sperrt :super:

Schönen Tag noch und viel Glück
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #3
Wenn du nicht reagierst, geht UM davon aus, dass der Anschluß nicht genutzt wird und wird im nächsten Schritt einen Technikertermin vereinbahren, an dem dann der Anschluss versiegelt wird.

Eine Antwort auf das Schreiben wird das ganze wahrscheinlich beschleunigen. Wenn du von UM los kommen willst, solltest du also antworten.
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #4
Du zahlst nicht mehr, aber möchtest den Anschluss weiter haben? Dreist :D

Sagst doch selber, dass der Anschluss noch nicht gesperrt wurde. Jetzt ist es halt soweit und da muss man imho nicht über Gründe reden, was bei einer Verweigerung passieren kann. Gehe zum Anwalt.
Du hast offenbar meinen Beitrag nicht richtig gelesen. Ich habe nicht geschrieben, dass ich den Anschluss behalten will.

Der Anschluss ist mir vielmehr völlig wurscht, da ich mit DVB-T vollauf zufrieden bin. Ich habe einfach nur keine Lust, UM noch mal extra per Rückantwortkarte mit 0,45€ Porto bestätigen zu müssen, dass ich den Kabelanschluss nicht mehr haben will. Hätte ich denn sonst den Vertrag gekündigt?

Mich interessiert einzig und allein, ob es für mich (rechtliche) Konsequenzen hat, wenn ich auf die UM-Nachfrage nicht reagiere. UM könnte ja dann ja z.B. davon ausgehen, dass ich den Kabelanschluss weiterhin (illegal) nutze und mir das womöglich noch in Rechnung stellen.

Also noch mal: Muss ich den Kabelanschluss bei UM extra noch "absagen", nachdem ich bereits vor einem Jahr den Vertrag gekündigt habe? Was passiert, wenn ich das nicht tue?
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #5
Wenn du nicht reagierst, geht UM davon aus, dass der Anschluß nicht genutzt wird und wird im nächsten Schritt einen Technikertermin vereinbahren, an dem dann der Anschluss versiegelt wird.

Eine Antwort auf das Schreiben wird das ganze wahrscheinlich bescjleunigen. Wenn du von UM los kommen willst, solltest du also antworten.
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #6
UM kann dir nichts in Rechnung stellen, da sie keinen Beweis haben, ob du das ganze nutzt, oder nicht. Deshalb wollen die den Anschluss ja auch physisch sperren (meistens mit Plombe an der Dose). Da ist dann klar ob der abgemeldete Anschluss noch genutzt wurde, oder nicht.
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #7
Der Anschluss ist mir vielmehr völlig wurscht, da ich mit DVB-T vollauf zufrieden bin. Ich habe einfach nur keine Lust, UM noch mal extra per Rückantwortkarte mit 0,45€ Porto bestätigen zu müssen, dass ich den Kabelanschluss nicht mehr haben will. Hätte ich denn sonst den Vertrag gekündigt?

da ist eine Antwortkarte mit bei, wo du deinen Willen kundtun kannst, das ist eine Antwortpostkarte, die darfst du ohne Briefmarke abschicken, das Porto übernimmt UM für dich, Wo ist also das Problem?
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #8
UM kann dir nichts in Rechnung stellen, da sie keinen Beweis haben, ob du das ganze nutzt, oder nicht. Deshalb wollen die den Anschluss ja auch physisch sperren (meistens mit Plombe an der Dose). Da ist dann klar ob der abgemeldete Anschluss noch genutzt wurde, oder nicht.
Hab ich ja vollstes Verständnis für, aber warum sperrt UM den Anschluss dann nicht sofort nach Beendigung des Vertrages? Seitdem ist fast ein Jahr vergangen und kein Techniker hat sich blicken lassen.

Gibt es für die Nicht-Sperrung vielleicht taktische Gründe, z.B. dass UM den Sperr-Aufwand erst mal scheut und darauf hofft, dass der Ex-Kunde bei einem anderen Superangebot von UM bald wieder einsteigt? Die bombardieren einen doch pausenlos mit ihren Postwurfsendungen ... :zwinker:
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #9
Kleine Randbemerkung: In der Zeit, die Du hier im Forum diskutierst, hättest Du schon lange die Karte ausfüllen und versenden können... :zwinker:

Postwurfsendungen erfolgen - wie der Name schon sagt - ungezielt gestreut im gesamten Gebiet von UM. Von den Firmen, die seitens UM damit beauftragt werden, weiß mit Sicherheit keine, dass Du da einen unverplombten Anschluss hast. Also bitte keine Verschwörungstheorien. :nein:
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #10
Die Sperrung kann auch erst nach Jahren erfolgen... nach welchem Schema das bei UM genau abläuft, weiß ich nicht... vielleicht wartet man bis Technikerkapazitäten frei sind. Oder man sammelt erstmal... eigentlich ist es aber auch unerheblich, oder? ;)
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #11
Mich interessiert einzig und allein, ob es für mich (rechtliche) Konsequenzen hat, wenn ich auf die UM-Nachfrage nicht reagiere. UM könnte ja dann ja z.B. davon ausgehen, dass ich den Kabelanschluss weiterhin (illegal) nutze und mir das womöglich noch in Rechnung stellen.
ich stelle einfach mal unkommentiert die beiden betreffenden AGB-Passagen hier rein.
4.8 Der Kunde wird nach Vertragsbeendigung alles ihm Zumutbare tun, um eine Sperre des
Kabelanschlusses durch den Kabelnetzbetreiber zu ermöglichen. Er wird insbesondere mit dem
Kabelnetzbetreiber einen Termin zur Vornahme der Sperre vereinbaren und Zugang zum Grundstück/Objekt
bzw. zu seiner Wohnung gestatten.
Für den Fall, dass der Kunde einen vereinbarten und nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagten
Termin schuldhaft nicht einhält, kann der Kabelnetzbetreiber eine Anfahrtspauschale in Höhe von
38,– € verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Kabelnetzbetreiber
überhaupt keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind.

...

5.9 Kann nach Vertragsbeendigung keine rechtzeitige Sperre des Kabelanschlusses aufgrund
Verschuldens des Kunden vorgenommen werden, hat der Kabelnetzbetreiber für die tatsächliche
Nutzung des Kabelanschlusses auch über den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung hinaus Anspruch auf
eine dem vertraglich geschuldeten Entgelt entsprechende Zahlung. Alternativ kann der Kabelnetzbetreiber
für diese Nutzung die Zahlung eines Pauschalbetrags gemäß der Preisliste verlangen, wobei es dem
Kunden unbenommen bleibt, tatsächlich niedrigere oder überhaupt keine erhöhten Aufwendungen des
Kabelnetzbetreibers nachzuweisen.
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #12
Die Sperren erst den Anschluss wenn es sich für die Rentiert.
Das heißt wenn zum Beispiel in deiner Nähe noch weitere 20 Anschlüsse gesperrt werden sollen. Der Grund ist denkbar einfach und hat mit Kosten zutun. Jeder Techniker ob nun von der Firma selber oder Subunternehmen wollen logischerweise für die Arbeit entlohnt werden.

Wenn du die Karte nicht absendest wird der Anschluss irgendwann gesperrt, wenn du nun allerdings die Karte absendest dann wird der Anschluss irgendwann gesperrt.

Es ist somit nicht nötig das du die Karte absendest, das kannst du machen musst es aber nicht.

Im normalen Fall entstehen dir in keinem Fall kosten da UM nicht nachvollziehen kann ob du den Anschluss nun nutzt oder nicht.

Es kann auch sein das der Anschluss gar nicht gesperrt wird da, sofern es eine angemietete Wohnung und kein Eigentum ist, erst wieder ein Techniker raus muss um den Anschluss zu entsperren wenn ein neuer Mieter nun einen Kabelanschluss haben möchte.

Es ist ja nicht in jeder Mietswohnung eine Satellitenschüssel erlaubt.

Also wie gesagt mach das wie du denkst entweder sendest du die Karte aber oder auch nicht. Portokosten sollten ebenfalls nicht entstehen denn auf den karten steht eigentlich immer "Freimachen falls Marke zur Hand" und das heißt soviel wie wenn du keine Marke drauf tust zahlt UM die Portokosten.
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #13
Also wie gesagt mach das wie du denkst entweder sendest du die Karte aber oder auch nicht. Portokosten sollten ebenfalls nicht entstehen denn auf den karten steht eigentlich immer "Freimachen falls Marke zur Hand" und das heißt soviel wie wenn du keine Marke drauf tust zahlt UM die Portokosten.
Stand drauf: "Bitte mit 0,45€ freimachen". Aber ich hätte das Teil sowieso unfrankiert geschickt :D

Problem hat sich aber inzwischen erledigt. Heute war der UM-Techniker da und hat den Anschluss plombiert. Jetzt hat die liebe Seele Ruh ...

Schon interessant: Ein Tag, nachdem ich hier im Forum gepostet habe, kommt der UM-Fuzzy. Vielleicht muss ich demnächst immer erst hier posten, wenn ich was von denen will ... geht offenbar schneller als auf dem offiziellen Dienstweg ... ;)
 
  • Sperrung des Anschlusses nötig? Beitrag #14
Hm ...Ich sehe bei dir weder Name Wohnort noch Kundenummer..............
 
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