Unitymedia Umzug von Zweit- zu Erstwohnsitz

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  • Umzug von Zweit- zu Erstwohnsitz Beitrag #1

BenJo83

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Mönchengladbach
Hallo zusammen,

ich bin vor einiger Zeit wegen Studium nach Gelsenkirchen umgezogen und habe dort einen Zweitwohnsitz angemeldet. Jetzt habe ich seit Juli dort einen UM-3play Anschluss. Aufgrund unvorhergesehener Umstände werde ich mein Studium jetzt abbrechen. Habe die Wohnung zum 31.12. gekündigt. Ziehe jetzt wieder in meinen Erstwohnsitz um, in diw Wohnung meiner Eltern. Die haben da ja alles, also Kabel-TV, Inet, Telefon. Kabel-TV zwar auch von UM aber den Rest halt woanders. Und ich bin in der Wohnung ja weder Hauptmieter, eigentlich gar kein Mieter, und weder Inhaber des Kabel noch des Telefonanschlusses. Kann ich da jetzt auch einfach ne Kündigung schreiben aufgrund des Umzuges oder muss ich da was beachten? Wäre super wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

MFG
BenJo83
 
  • Umzug von Zweit- zu Erstwohnsitz Beitrag #2
Wenn dort, wo Du hin ziehst, kein UM verfügbar ist (als Beleg für den Umzug brauchst Du eine Anmeldebestätigung) kannst Du kündigen (Kopie der Anmeldebestätigung mit faxen).
Wenn dort jedoch UM verfügbar sein sollte, müsstest Du schon Deinen Vertrag "mitnehmen".
 
  • Umzug von Zweit- zu Erstwohnsitz Beitrag #3
Ja aber ich wohne ja wieder bei meinen Eltern. Also da wo auch mein Erstwohnsitz angegeben ist. Das heißt, ich würde wieder nur meinen Zweitwohnsitz abmelden und mich nicht ummelden. dort wo ich den Vertrag mit UM hatte. Allerdings sind meine Eltern in ihrer Wohnung ja Anschlussinhaber von allem. Und ich kann ja nicht einfach mit deren Anschlüssen wo sie Verträge drauf haben irgendwelche Dienste in Anspruch nehmen.
 
  • Umzug von Zweit- zu Erstwohnsitz Beitrag #4
Warum schilderst Du es hier im Forum? Schildere das genau so bei UM und es sollte gehen...
Desweiteren ist es möglich, von jeder Meldebehörde eine Meldebestätigung zu bekommen. Oder eine Bestätigung, dass man sich abgemeldet hat... Wo ist also nun Dein Problem? Schildere bei UM den Fall und lege die Meldebestätigungen bei.
 
  • Umzug von Zweit- zu Erstwohnsitz Beitrag #5
Jup, einfach mal ausführliches Kündigungsschreiben verfassen und Kopie der Abmeldebestätigung beilegen. Wenn das nicht klappt, kann dir hier eh keine helfen ;)
 
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