Unitymedia Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen

Diskutiere Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, ich bin leider meinen Job losgeworden und bin durch andere Verpflichtungen leider nicht mehr in der Lage meinen jetzigen Vertrag...
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #1

syntanic

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Hallo,

ich bin leider meinen Job losgeworden und bin durch andere Verpflichtungen leider nicht mehr in der Lage meinen jetzigen Vertrag weiterhin zu erfüllen.
Kündigen wird wohl leider nicht gehen, aber zahlen werde ich es wohl auch noch kaum können. Das mir hierdurch natürlich nur noch mehrkosten endstehen ist mir leider auch klar. Aber genau dies will ich versuchen zu verhindern.
Ist es vielleicht möglich den Vetrag auf jemanden anderen umschreiben zu lassen der sich eh ein Abo zulegen will ? Damit würde ich natürlich allen Problemen endkommen.

Gruß
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #2
hmm, doof. Tut mir leid für dich.

Telefonverträge (also auch 1Play/2Play/3Play) dürfen nicht übernommen werden, bei Digital-TV könnte es klappen. Einfach mal die Hotline anrufen und fragen.
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #3
Hallo,

ich bin leider meinen Job losgeworden und bin durch andere Verpflichtungen leider nicht mehr in der Lage meinen jetzigen Vertrag weiterhin zu erfüllen.
Kündigen wird wohl leider nicht gehen, aber zahlen werde ich es wohl auch noch kaum können. Das mir hierdurch natürlich nur noch mehrkosten endstehen ist mir leider auch klar. Aber genau dies will ich versuchen zu verhindern.
Ist es vielleicht möglich den Vetrag auf jemanden anderen umschreiben zu lassen der sich eh ein Abo zulegen will ? Damit würde ich natürlich allen Problemen endkommen.

Gruß
Hi,

ich würde einen Brief schreiben und die Sachlage schildern, vielleicht hast Du ja Glück, und Du darfst deinen Vertrag vorzeitig kündigen.

LG
Mecki
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #4
Ich würde mal nicht die Pferde scheu machen und mir einen neuen Job suchen.
Irgendwas gibts immer auch wenn man dabei erstmal weniger verdient.

Selbst Hartz4ler haben Internet heutzutage und erstmal bekommt man ja auch Arbeitslosengeld was ja normalerweise weit mehr als Hartz4 ist.
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #5
Ich würde mal nicht die Pferde scheu machen und mir einen neuen Job suchen.
Irgendwas gibts immer auch wenn man dabei erstmal weniger verdient.

Selbst Hartz4ler haben Internet heutzutage und erstmal bekommt man ja auch Arbeitslosengeld was ja normalerweise weit mehr als Hartz4 ist.



Na du hast ja Vorstellungen...
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  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #6
Also ich versuche mir das Rauchen abzugewöhnen, wenn es klappt dann sind das 5 3Play Verträge pro Monat, die ich spare. Paffe seit über 20 Jahren. Vielleicht bist du auch Raucher? :naughty:
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #7
Also ich versuche mir das Rauchen abzugewöhnen, wenn es klappt dann sind das 5 3Play Verträge pro Monat, die ich spare. Paffe seit über 20 Jahren. Vielleicht bist du auch Raucher? :naughty:
Ich erinner dich dran wenn du mir wieder übern Weg läufst :winken:
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #8
Dank Harz 4 und der Bedarfsgemeinschaft ist mein Arbeitslosengeld leider nichts wert das es voll angerechnet wird.
Auf gut Deutsch - ich habe genausoviel wie Mit ALG2.

Ein neuen Job zu finden ist nicht so einfach wie es aussieht. Und es ist nicht egal wie viel man verdient. Es kann durchaus passieren das man am ende mit 0 rauskommt. Natürlich würde ich gerne sofort wieder einen neuen Job haben ... denn mir fällt schon nach 4 Wochen die Decke aufn Kopp.
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #9
Hi,

laut AGB:

7. Weitergabe an Dritte
7.1 Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstige Leistungen nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeltlich an Dritte weitergeben.
7.2 Der Kunde kann seine Rechte und Pfl ichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Kabelnetzbetreibers auf einen Dritten übertragen.
7.3 Der Kabelnetzbetreiber darf seine Rechte und Pfl ichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen
Dritten übertragen. Er hat dem Kunden diese Übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief
oder E-Mail) anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige
schriftlich kündigen.
7.4 Der Kunde ist verpfl ichtet, seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Er hat den
Kabelnetzbetreiber unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die
Zugangsdaten bekannt sind oder bekannt sein können oder ihm diese abhanden gekommen sind. Mit Zugang
einer solchen Mitteilung beim Kabelnetzbetreiber wird der Kunde von einer etwaigen Haftung aufgrund einer
Nutzung durch unbefugte Dritte gegenüber dem Kabelnetzbetreiber frei.
 
  • Abo / Vetrag auf andere Person umschreiben lassen Beitrag #10
Hallo,

ich bin leider meinen Job losgeworden und bin durch andere Verpflichtungen leider nicht mehr in der Lage meinen jetzigen Vertrag weiterhin zu erfüllen.
Kündigen wird wohl leider nicht gehen, aber zahlen werde ich es wohl auch noch kaum können. Das mir hierdurch natürlich nur noch mehrkosten endstehen ist mir leider auch klar. Aber genau dies will ich versuchen zu verhindern.
Ist es vielleicht möglich den Vetrag auf jemanden anderen umschreiben zu lassen der sich eh ein Abo zulegen will ? Damit würde ich natürlich allen Problemen endkommen.

Gruß
... hast du denn schon versucht den Vertrag zu kündigen ?

Am einfachsten schreibst du Unitymedia, dass du dich aufgrund dem Bezug von Hartz IV nicht mehr in der Lage siehst, deinen Vertragspflichten nachzukommen und bitte um vorzeitige Beendigung des Vertrages.

Deinen Vertrag auf einen Dritten zu übertragen ist unüblich und bedarf der Zustimmung von Unitymedia.

BTW: hast du auch der GEZ mitgeteilt, dass du Hartz IV Empfänger bist. Wenn der Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld nicht (mehr) gezahlt wird, bist du von der GEZ-Pflicht befreit.
 
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