Unitymedia Mahnschreiben vom Inkassobüro

Diskutiere Mahnschreiben vom Inkassobüro im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Frau A zieht zum 01.11.2007 aus einer Mietwohnung in ein eigenes Haus, dies teilt sie Unitymedia am 22.10.2007 per e-mail mit, weil sie unter der...
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #1

seefussballer

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Frau A zieht zum 01.11.2007 aus einer Mietwohnung in ein eigenes Haus, dies teilt sie Unitymedia am 22.10.2007 per e-mail mit, weil sie unter der kostenpflichtigen Hotline nicht identifiziert werden konnte, obwohl sie ihre Kundennummer nannte, unter welcher das Unternehmen auch vom Konto abbuchte. Hierauf kam die Antwort "Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten" Am 16.11.2007 teilt Frau A dem selben Unternehmen mit, das sich ihre Bankverbindung zum 01.01.2008 ändert, auch hierauf die Antwort wie oben, mit dem Zusatz, das es aufgrund hoher Nachfrage zu Wartezeiten kommen kann. Es erfolgte keinerlei Reaktion von Unitymedia, weder gab es eine Abmeldebestätigung für die Mietwohnung, noch eine Anmeldebestätigung zum Anschluss des Eigenheims an das Kabel-TV-Netz. Frau A ist jederzeit bereit gewesen die anfallenden Entgelte zu zahlen, sie hat lediglich auf eine ordnungsgemäße Vertragsunterlage/Rechnung gewartet, aber es ist bis heute nichts dergleichen eingegangen. Nun, im Januar 2009 bekommt Frau A von einem Inkassobüro ein Mahnschreiben zugesandt, in dem rückständige Forderungen aus der Kabel-TV-Nutzung der seit dem 01.11.2007 nicht mehr gemieteten Wohnung geltend gemacht werden. Was tun?
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #2
Sich mit dem Inkassobüro und UM in Verbindung setzen.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #3
Direkt einen Brief aufsetzen und dagegen widersprechen. Danach kannst du versuchen das Ganze telefonisch, per Brief oder Fax zu klären.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #4
Kündigungen sollten grundsätzlich in schriftlich erfolgen und nicht telefonisch, per Fax oder gar per E-Mail.
Die Unitymedia AGB schreiben zudem bei der Kündigung die Schriftform vor. Für die Person, um die es hier in diesem Thread geht wird es sehr schwierig werden, schadlos aus dieser Sache herauskommt, denn die hat in Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt.

Als erstes sollte man sich mit Unitymedia und dem Inkassobüro in Verbindung setzen und so versuchen halbwegs schadlos aus der Sache herauszukommen. Wenn das keinen Erfolg hat, bleibt eigentlich nichts anderes übrig, als anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Wenn das Inkasso der ausstehenden Zahlung schon von einem Inkassobüro übernommen wurde, warum hat denn die Person, um die es hier geht, nicht auf die Mahnungen seitens Unitymedia reagiert ?
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #5
Die wurden sicher alle noch an die alte Adresse geschickt :radio:
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #6
Die wurden sicher alle noch an die alte Adresse geschickt :radio:
... im Allgemeinen erteilt man der Post einen Nachsendeantrag, sodass auch Post an die alte Adresse mind. 6 Monate lang an die neue Adresse nachgesendet.
Wenn kein Nachsendeantrag gestellt wurde, geht die Post als unzustellbar an den Absender zurück.

Wenn die "Frau A" keine Mahnungen erhalten hat, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sie durch die Beauftragung eines Inkassobüros entstanden zusätzlichen Kosten nicht zahlen muß. Es empfiehlt sich aber das Hinzuziehen eines qualifizierten Anwaltes. Als allererstes sollte "Frau A" sich auf jedenfall mit Unitymedia in Verbindung setzen und versuchen die Sache irgendwie aus der Welt zu schaffen ...
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #7
Frau A hat dem Inkassobüro und UM den Sachverhalt per Fax mitgeteilt. Das Inkassobüro hat bereits mittels Textbausteinen geantwortet, der Forderung liegt ein rechtsgültiger Vertag zugrunde u.s.w., mit anderen Worten: Die Argumente der Frau A interessieren dort nicht und man droht einfach weiter. Auch wenn Frau A nicht den Anschluss in ihrer Mietwohnung gekündigt hat, so hat sie doch mitgeteilt das sie in eine eigenes Haus zieht und dort weiter Kundin von UM sein möchte. Hier kann wohl nur ein Anwalt helfen.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #8
Oder Frau A ruft einfach mal UM an.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #9
Schriftliche Anfragen brauchen im Einzelkundenbereich einiges an Bearbeitungszeit. Bis dein Schreiben in Bearbeitung genommen wird, ist womöglich mittlerweile sonst was an weiteren Schritten durch das Inkassobüro erfolgt :(
Telefonisch kriegt man zwar recht schnell Kontakt, aber leider bei Nicht-Standardfällen oftmals keine wirkliche Hilfe.

Also versuche es ruhig wirklich über den Anwalt. Einfacher (und auch günstiger) wäre es, vorab dein Anliegen schriftlich an die Geschäftsleitung von UM zu senden.

Beides (Rechtsanwalt oder Geschäftsführung) führt zu einer vorrangigen Bearbeitung.

Einfach den Sachverhalt klar und vollständig schildern und das Schreiben an die normale Kundenservicecenteradresse schicken und im Adressfeld in Großbuchstaben "AN DIE GESCHÄFTSLEITUNG" einfügen.
(Sicherheitshalber im Schreiben selbst auch noch mal oben mittig, gut erkennbar und alleinstehend den selben Zusatz festhalten. Klingt jetzt ziemlich übertrieben, aber letztlich wäre es ärgerlich für UM und für dich, wenn der Zusatz zwar irgendwo steht, aber beim "Sortieren" der Schreiben übersehen wird, so dass dein Schreiben erst mal bei den "normalen" Schreiben einsortiert wird. )
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #11
Unitymedia hat dem Anwalt mittlerweile mitgeteilt, das die Forderung zu unrecht erhoben wurde, na also, geht doch, aber leider nur über den Anwalt. Kann man die Kosten des Anwaltes von UM erstattet verlangen?

Wahrscheinlich in Folge dessen ist nun ein Schreiben (persönlich adressierte Massensendung, freigemacht mit 25Cent) von Unitymedia eingegangen, auf welches man antworten soll, ob man den am Ort möglichen Anschluss nicht nutzen oder einen Vertrag abschließen möchte. Gegebenenfalls würde die Sperrung des Anschlusses vorbereitet. Wie kann UM den denn sperren? Hat UM ein Recht, ein Eigenheim zu betreten?
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #12
In jedem Fall darf UM an den Hausübergabepunkt (normalerweise im Keller), da der Eigentum von UM ist. Der Hausbesitzer kann von UM verlangen den HÜP vom Grundstück zu entfernen, was dann einen Kabelanschluss (egal zu welchem Zweck) unmöglich macht.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #13
man muss jeden Versorger, egal ob Wasser, Strom, Gas, Telekomunukation usw an seine Einrichtungen im Hause lassen, so etwas wird bereits beim Hausbau und damit auch Verkauf mittels einer sog. Gestrattungserklärung geregelt.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #15
Man kann hier "dicht" machen - das Gesagte gehört schon lange nicht mehr zum Topic.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #16
man kann conscience sperren, schreibt schon lange nix sinnvolles mehr

:vogelzeig:
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #17
Kann man die Kosten des Anwaltes von UM erstattet verlangen?

Da der Anwalt nicht berechtigt ist, dir etwas zu berechnen, gibt es auch nichts, was UM dir erstatten müsste.
Wenn dein Anwalt kein Halodri ist, der ahnungslose Mandanten ausnimmt, dann wird er sein Geld von der zuständigen Stelle schon kriegen.
 
  • Mahnschreiben vom Inkassobüro Beitrag #18
Doppelpostings sind was feines
Klarer Vorteil von Doppelpostings: MAn hat Platz für Ostersmileys.
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