Unitymedia Vermieterin setzt auf Satellit

Diskutiere Vermieterin setzt auf Satellit im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo zusammen, folgende Frage: Unsere Vermieterin setzt ab sofort auf eine Satellitenanlage. Dann kann ich ja Unitymedia zukünftig nicht mehr...
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #1

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Hallo zusammen,

folgende Frage: Unsere Vermieterin setzt ab sofort auf eine Satellitenanlage. Dann kann ich ja Unitymedia zukünftig nicht mehr nutzen. Gibt es hierfür eine Sonderkündigungsregelung? Oder wie verhält sich das?

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #2
... du solltest der außerordentlichen Kündigung eine schriftliche Bestätigung der Vermieterin beifügen ...
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #3
Wieso ausserordentlich? ... bei einer Sonderkündigungsregelung stellt sich immer die die Frage nach dem Grund. Sonderkündigung entspringt aus einseitig, nicht erbrachter Vertragserfüllungen (z.B.: nicht erbrachte Leistung oder nicht erbrachte Zahlung). Bei einer Umstellung auf Satellit von Seiten des Vermieters besteht im Grunde "höhere Gewalt". Trotzdem besteht für Dich nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Es wird eine Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit berücksichtigt.

Frei nach dem Motto: Du kannst Dein Kabel auch selbst zahlen, wenn Du Dienste nutzt. :kafffee:

Eine ausserordentliche Kündigung würde im Zuge einer Sperrung der Dienste zustande kommen.
Frist: ein Monat zum Monatsende, bzw. (um es ganz genau zu nehmen) zum Datum der Sperre.
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #4
... die "Sonderkündigung" gibt es nicht.

Es gibt die:
  • ordentliche Kündigung - das ist eine Kündigung im Rahmen der Vertragsbedingungen. Hier kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen gekündigt werden
  • außerordentliche Kündigung - diese Art der Kündigung wird angewandt, wenn beispielsweise Vertragspflichten nicht mehr erfüllt werden können oder grob fahrlässig gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wird. Bei dieser Art der Kündigung sind keine bestimmte Fristen einzuhalten und kann auch fristlos erfolgen
  • Änderungskündigung - wird angewandt, wenn beispielsweise die Vertragsbedingungen (z.B. AGB) einseitig geändert werden

Eine "Sonderkündigung" ist eine außerordentliche Kündigung ...
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #5
Normalerweise ist das wie folgt:

Du bezahlt dir dein Kabel selbst und der Rest bekommt Sperrdosen. Sollen die jetzigen Kabel für Sat genutzt werden ? Keine Chance, dass Kabel durchschalten zu lassen ?
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #6
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten!

@Andy: Nein, es wurden schon neue Dosen gesetzt. Anders hätte es auch nicht gepasst, da der Kaminschacht, in dem Kabel zur Sat-Anlage sind, zu weit von der alten Dose entfernt ist...

Grüße
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #7
@Andy: Nein, es wurden schon neue Dosen gesetzt. Anders hätte es auch nicht gepasst, da der Kaminschacht, in dem Kabel zur Sat-Anlage sind, zu weit von der alten Dose entfernt ist...

Grüße

Damit bleibt der HÜP in Betrieb, solange noch ein Vertrag im Haus ist. Wegen den Sperrdose kann sich dann ggf. UM mit deiner Vermieterin rumschlagen. Das ist nicht dein Ding. Teile deiner Vermeiterin mit, dass du dich in einem bestehenden Vertragsverhältnis mit UM befindest, deinen Vertrag weiter bezahltst und Sie die Finger von der funktionstüchtigen Kabel-Infrastruktur lassen soll.
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #8
@Andy: Nein, es wurden schon neue Dosen gesetzt. Anders hätte es auch nicht gepasst, da der Kaminschacht, in dem Kabel zur Sat-Anlage sind, zu weit von der alten Dose entfernt ist...

Grüße

Teile deiner Vermeiterin mit, dass du dich in einem bestehenden Vertragsverhältnis mit UM befindest, deinen Vertrag weiter bezahltst und Sie die Finger von der funktionstüchtigen Kabel-Infrastruktur lassen soll.

So wird da kein Deal draus! Wenn die Vermieterin die Infrastruktur im Haus stellt und diese entfernen lässt oder umbauen lässt, um damit die Sat-Anlage zu nutzen, kann sie das natürlich tun! Dann wäre eine schriftliche Bestätigung notwendig, um die beschriebene außerordentliche Kündigung durchzuführen. Bleibt die Infrastruktur im Haus jedoch bestehen, dann läuft alles wie gehabt und der Vertrag wäre dann ganz normal zum Ende der Laufzeit kündbar.
Sperrdosen sind in solchen Fällen eher unnötig, da im Haus sternförmig verteilt wird. Die nicht-zahlenden Parteien werden vom Verteiler genommen, die freien Anschlüsse verplombt. Wobei das alles eine Frage des Eigentums ist.
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #9
So wird da kein Deal draus! Wenn die Vermieterin die Infrastruktur im Haus stellt und diese entfernen lässt oder umbauen lässt, um damit die Sat-Anlage zu nutzen, kann sie das natürlich tun! Dann wäre eine schriftliche Bestätigung notwendig, um die beschriebene außerordentliche Kündigung durchzuführen. Bleibt die Infrastruktur im Haus jedoch bestehen, dann läuft alles wie gehabt und der Vertrag wäre dann ganz normal zum Ende der Laufzeit kündbar.
Sperrdosen sind in solchen Fällen eher unnötig, da im Haus sternförmig verteilt wird. Die nicht-zahlenden Parteien werden vom Verteiler genommen, die freien Anschlüsse verplombt. Wobei das alles eine Frage des Eigentums ist.

Wenn der Vermiter das Kabel zurückbauen lässt, muss er auch für die Folgekosten aufkommen. Die Gründe sind im Allgemeinen wie folgt:

Der Vermieter hat einen Sammelvertrag und geht für die Mieter in Vorlage. Abhängig von der Zahlungsmoral stinkt dem Vermieter das Eintreiben der Kabelgebühren. An diesem Punkt kündigt er den Sammelvertrag und sagt den Mietern entweder Individualvertrag oder alternative Empfangsmöglichkeit.

Es ist als keineswegs üblich, dass der Vermieter auf einen Rückbau des HÜP besteht. Solange der HÜP da ist, hat der Kunde wie für's Telefon einen Versorgungsanspruch. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo der Vermieter grundlos und mutwillig die bestehende Kabelinfrastruktur entfernt/zerstört hat. Also erst mal mit dem Vermieter reden!
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #10
...

Es ist als keineswegs üblich, dass der Vermieter auf einen Rückbau des HÜP besteht. Solange der HÜP da ist, hat der Kunde wie für's Telefon einen Versorgungsanspruch. Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo der Vermieter grundlos und mutwillig die bestehende Kabelinfrastruktur entfernt/zerstört hat. Also erst mal mit dem Vermieter reden!
... warum sollte in solchen der Vermieter auch die Anlage zurück bauen ? Das bedeutet doch nur einen unnötigen Aufwand ...
 
  • Vermieterin setzt auf Satellit Beitrag #11
warum sollte in solchen der Vermieter auch die Anlage zurück bauen ? Das bedeutet doch nur einen unnötigen Aufwand ...

Ich kenne einen einzigen Fall, wo der Rückbau theoretisch geklärt wurde. UnityMedia schneidet dann das Kabel der Hauseinführung kostenpflichtig an der Mauer ab und verschrumpft dem Stummel. In dem Fall war's aber was persönliches, wo's die "Kundenbetreuung" übertrieben hat. Da ging's dann um Prinzip und der Betroffene wollte UM komplett vom Grundstück runterwerfen. ;)
Ansonsten ist es dem Vermieter in der Regel egal, sofern er nix mit den Verträgen zu tun hat.
 
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