Unitymedia Alte AGB's von Unity Media

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  • Alte AGB's von Unity Media Beitrag #1

sub-versiv

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Hallo zusammen,

ich hab seit einiger Zeit Ärger mit UM. Seitdem ich den neuen AGB's widersprochen habe, machen die Druck und haben mir jetzt den Posten TV analog auf die Rechnung gesetzt ( nach 9monaten vertragslaufzeit). Ich habe dementsprechend die Rechnung abgeändert und den Betrag für Analog TV einbehalten, da ich den nicht vertraglich bestellt habe.
Der analoge TV Anschluss war schon vorhanden als ich in die Wohnung eingezogen bin. ANgeblich hätte UM jetzt herausgefunden das ich den zu zahlen hätte.
Zum einen habe ich die Frage, sofern das jemand weiß, ob das eine rechtskräftige Forderung ist, da ich das ja nicht vertraglich explizit bestellt habe.

Zum anderen und noch wichtiger, weiß jemand wo ich die alten AGB's als pdf bekomme. Ich find meine gedruckten leider nicht und brauche die nochmal für den Vergleich zwischen neuen und alten AGB's um zu schauen, wie meinen Rechtslage diesbezüglich ist.
Falls das jemand besorgen könnte wäre ich sehr dankbar.

Gruß
 
  • Alte AGB's von Unity Media Beitrag #2
Wenn du diese Leistung beziehst dann musst du sie logischerweise auch zahlen. Ob alte oder neue AGB. Zahle und sei froh wenn man dir keinen Ärger wegen Leistungserschleichung macht.
Da du scheinbar andere Dienste von UM nutzt bist du auch gezwungen den Anschluss zu zahlen.
 
  • Alte AGB's von Unity Media Beitrag #3
Auf welcher Rechtsauffassung fußt deine Begründung?

Ich habe diese Leistung nicht vertraglich bestellt. Leistungserschleichung ist es sicher nicht, da Unity Media diese Leistung auch nicht in Rechnung gestellt hat die ersten neun Monate.
Wenn du gerne antworten möchtest, dann wäre ich dir dankbar wenn du mal ein bischen Hintergrund dazu bietest und nicht einfach etwas reinknallst.

schönen dank
 
  • Alte AGB's von Unity Media Beitrag #4
Wenn du auf neue AGBs umgstellt werden sollst bist du Kunde von UM. Welche Dienstleistungen beziehst du über UM?
Fast immer ist der Kabelanschluss dafür die Voraussetzung. Wer ihn nutzt muss ihn zahlen. Basta.
 
  • Alte AGB's von Unity Media Beitrag #5
Ja ich bin Kunde von UM und habe den Tarif 3play6000.
Aber in der Bestätigung die ich von UM bekommen habe steht lediglich, dass ich diesen Tarif bei ihnen bestellt habe und dafür 25€/monat zahlen muss.
Ich streite ja gar nicht ab, dass im normalfall der kabelanschluss zu zahlen ist, da man ihn nutzt und dementsprechend auch legen lassen hat, da ja sonst das 3play auch gar nicht gehen würde.
Aber ich habe diesen Anschluss nicht legen lassen und auch nicht vertraglich eingekauft.
Hätte ich gewusst, dass ich diese Kosten zu zahlen hätte, worüber ich niemals, weder schriftlich noch mündlich, informiert wurde, hätte ich den vertrag gar nicht abgeschlossen.
Mal davon abgesehen: hat denn jemand die alten AGB's als pdf oder weiß wo ich die bekomm? und gibt es jemanden der seine meinung auch rechtlich begründen kann, damit ich sicher weiß woran ich bin?
 
  • Alte AGB's von Unity Media Beitrag #6
... Fußnote des 3Play-Paketes auf
1) Mindestvertragslaufzeit nur 12 Monate. Inklusive Unitymedia Sicherheitspaket 3 Monate gratis, danach nur 4,- Euro/Monat; jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Online-Rechnung inklusive. Voraussetzung ist ein bestehender Kabelanschluss von Unitymedia (oft bereits in den Mietnebenkosten enthalten oder z. B. im Einzelnutzervertrag für 17,90 Euro mtl.) zu empfangen. Die bisherigen analogen Programme sind weiterhin über den bestehenden Kabelanschluss von Unitymedia zu empfangen.
 
  • Alte AGB's von Unity Media Beitrag #7
Wusstest du, dass der Kabelanschluß nicht in den Nebenkosten enthalten ist?
 
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