4.2 Soweit der Kabelnetzbetreiber dem Kunden während der Vertragslaufzeit Hardware (z. B. Kabelmodem, AVM
Fritz!Box) miet- oder leihweise zur Nutzung überlässt oder die überlassene Hardware noch unter dem
Eigentumsvorbehalt des Kabelnetzbetreibers steht, gelten ergänzend die folgenden Regelungen:
a) Der Kunde ist verpfl ichtet, innerhalb von zehn Tagen die überlassene Hardware auf eigene Kosten und eigene
Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurückzusenden, wenn der Kabelnetzbetreiber dem Kunden während der
Vertragslaufzeit neue Hardware im Austausch gegen seine bisherige Hardware überlässt (z. B. im
Gewährleistungsfall). Die Rückgabe der Hardware vor Ablauf des Vertrages stellt keine Kündigung dar und
entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Entgelts.
b) Der Kunde ist verpfl ichtet, die Hardware pfl eglich zu behandeln und weder ihr Gehäuse zu öffnen oder sie in
anderer Weise zu manipulieren noch anders als vereinbart zu nutzen. Der Kunde ist ferner verpfl ichtet, den Kabelnetzbetreiber
über Beschädigungen der Hardware oder ihren Verlust unter den bekannt gegebenen
Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten.
c) Der Kunde ist verpfl ichtet, die Software einer vom Kabelnetzbetreiber zur Nutzung überlassenen AVM Fritz!Box
nach einer entsprechenden Mitteilung des Kabelnetzbetreibers zur Aufrechterhaltung der einwandfreien
Funktionsfähigkeit zu aktualisieren. Soweit der Kunde dieser Verpfl ichtung nicht nachkommt, haftet der
Kabelnetzbetreiber für etwaige darauf zurückzuführende Funktionsstörungen seiner Dienste nicht.
d) Soweit der Kunde aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes seiner Rückgabeverpfl ichtung gemäß
Ziffer 4.2 (a) nicht nachkommt sowie bei Verlust, den der Kunde zu vertreten hat, ist der Kunde verpfl ichtet, dem
Kabelnetzbetreiber als pauschalisierten Schadensersatz für jede nicht an den Kabelnetzbetreiber zurückgelangte
AVM Fritz!Box 50,– € sowie für jedes andere Stück Hardware Wertersatz in Höhe des jeweils im Zeitpunkt der
Rückgabeverpfl ichtung bestehenden Restwertes der jeweiligen Hardware zu leisten. Es ist dem Kunden
unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.