Unitymedia UM 3 Play bei bestehendem UM Vertrag mir Vermieterin?

Diskutiere UM 3 Play bei bestehendem UM Vertrag mir Vermieterin? im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Hallo, ich wollte mich kurz bei euch erkundigen, bevor ich meinen alten Vertrag bei Alice kündige ;) Ich ziehe bald um. In der neuen Wohnung ist...
  • UM 3 Play bei bestehendem UM Vertrag mir Vermieterin? Beitrag #1

Bagheera

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Hallo,
ich wollte mich kurz bei euch erkundigen, bevor ich meinen alten Vertrag bei Alice kündige ;)
Ich ziehe bald um. In der neuen Wohnung ist Kabelanschluss bei UnityMedia schon geschaltet.

Wenn ich bei UM eine Verfügbarkeitsprüfung mache ist alles in ordnung. Zusätzlich kommt dieser Text
An Ihrer Adresse besteht derzeit ein Kabelanschlussvertrag zwischen dem Eigentümer/Verwalter und Unitymedia, der Voraussetzung für Ihren Vertrag ist.

Wenn ich jetzt den Vertrag mit UM abschließe, wie verhält sich das genau mit dem bestehenden Kabelanschluss?
Ich muss ja dann die 25€ an UM zahlen.
Nur zahlt meine Vermieterin ja shcon für den Kabelanschluss. Entfallen ihr dann die Kosten? Oder ist das eher als eine Art Anschlussgebühr zu verstehen und ich zahle nur für die digitale Nutzung des Kabels?

Danke
 
  • UM 3 Play bei bestehendem UM Vertrag mir Vermieterin? Beitrag #2
Hallo Bagheera.
Die bestehende Kabelanschlussgebühr (vorgestreckt über Vermieterin) bleibt bestehen.
Du erhälst bei 3 Play kostenlos einen digit. Receiver, mit dem du das digit. Basic zusätzlich zu den analogen Programmen empfangen kannst.
 
  • UM 3 Play bei bestehendem UM Vertrag mir Vermieterin? Beitrag #3
ah vielen Dank :)

tut mir leid, euch mit solch dämlichen Fragen zu nerven, aber ich kenne mich selber damit gar nicht aus. Da ist selbst eine solche Frage schwer zu beantworten :)
 
  • UM 3 Play bei bestehendem UM Vertrag mir Vermieterin? Beitrag #4
Hier wurden schon ganz andere Fragen gestellt, also immer geradeaus fragen. :smile: :winken:
 
  • UM 3 Play bei bestehendem UM Vertrag mir Vermieterin? Beitrag #5
Trotzdem vielleicht mal mit der Vermieter / der Verwaltung kurzschliessen, ob es gestattet ist ( ohne Kosten fuer den Vermieter ), die Hausverteilanlage umzubauen.
 
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