- Nochmal Sonderkündigungsrecht. Brauch Hilfe! Beitrag #1
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Hallo zusammen, ja ich weiß das thema hatten wir schonmal. hier z.B http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=10&t=2062
aber ich wollte nochmal wissen wie es aussieht in meinem fall. kann ja nicht schaden.
ziehe jetzt ende dezember in meine eigene wohnung, wohne derzeit in einer 2er WG und wir haben dort UN über meinen Namen. Die WG wird aufgelöst und dort wo ich jetzt hinziehe bietet UN keine Leistungen an!
Wie formuliere ich jetzt die kündigung konkret? hat der Aspekt das ich aktuell in einer WG wohne demnächst aber alleine eine Sonderstellung?
in dem theard oben hat verwirrt folgendes geschrieben.
Habe ich verwirrt richtig verstanden, dass ich erstmal eine ganz normale Kündigung schreibe mit dem Hinweis das in meinem neuen Wohnort UN nicht verfügbar ist und dann muss ich die Unmeldebescheinigung nachreichen?
Kan ich nicht auch sofort eine Sonderkündigung schreiben mit dem Verweis das UN nicht verfügbar ist und dann dabei schon sofort die Unmeldebescheinigung als Anlage erstellen?
Vielen Dank schonmal!
aber ich wollte nochmal wissen wie es aussieht in meinem fall. kann ja nicht schaden.
ziehe jetzt ende dezember in meine eigene wohnung, wohne derzeit in einer 2er WG und wir haben dort UN über meinen Namen. Die WG wird aufgelöst und dort wo ich jetzt hinziehe bietet UN keine Leistungen an!
Wie formuliere ich jetzt die kündigung konkret? hat der Aspekt das ich aktuell in einer WG wohne demnächst aber alleine eine Sonderstellung?
in dem theard oben hat verwirrt folgendes geschrieben.
Hallo Micha,
ich fasse es kurz und knapp zusammen:
Du meldest deinen Umzug bei Unitymedia an mit einer gleichzeitigen Kuendigung!
Dann wirst du erstmal fristgerecht zum Ende deiner MVLZ gekündigt mit dem Hinweis, dass du eine Ummeldebescheinigung einreichen sollst, denn dann hast du ein Sonderkuendigungsrecht mit 30 Tagen zum Monatsende.
Daher -> Kuendigst du noch in diesem Monat wird deine Kuendigung zum 01.01.2008 eingestellt bzw. 31.12.2007
Es ist uebrings ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn man umzieht und der Dienst dort nicht verfuegbar ist.
Dieses ist in den AGBs definiert und kann manchmal sehr verzwickt sein.
Gruß,
verwirrt
Habe ich verwirrt richtig verstanden, dass ich erstmal eine ganz normale Kündigung schreibe mit dem Hinweis das in meinem neuen Wohnort UN nicht verfügbar ist und dann muss ich die Unmeldebescheinigung nachreichen?
Kan ich nicht auch sofort eine Sonderkündigung schreiben mit dem Verweis das UN nicht verfügbar ist und dann dabei schon sofort die Unmeldebescheinigung als Anlage erstellen?
Vielen Dank schonmal!