- Kabelmietvertrag abgeschlossen - Widerruf möglich? Beitrag #1
jps580
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Hallo zusammen,
bevor ich meine Fragen zu meinem Them hier poste, muss ich vorab meine Geschichte erzählen, die sich gestern zugetragen hat:
Ich bin 2009 in eine Eigentumswohnung eingezogen. Bis dahin kannte ich nur die gesammelte Abrechnung von Kabelgebühren über den Vermieter. Da digital-TV und Internet via Kabel nie ein Thema für mich waren und ich mit meinem DSL-Anbieter zufrieden war, habe ich mich nach meinem Umzug auch nicht damit beschäftigt und dachte, dass die Kabelgebühren weiterhin über die Nebenkosten (Hausgeld) abgegolten sind. Leider falsch gedacht! In diesem Monat ist ein neuer Eigentümer eingezogen, der nun alles über Kabel laufen lassen wollte. Da der Kabelanschluss in seiner Wohnung abgeklemmt war ( Vorbesitzer war eine Firma die GEZ-Gebühren aus dem Weg gehen wollte ) kam einer dieser selbstständigen Medienberater von UM um den Anschluß wieder anzuklemmen. Bei dieser Gelegenheit hat er die Namen auf den Klingelschildern mit seiner Datei verglichen und ich erhielt ein Postkärtchen mit der Aufforderung mich dringend zu melden. Das tat ich am gleichen Abend auch noch. Der gute Mann erzählte mir einen von ehemaliger Monopolstellung der Telekom etc. und das unsere Anlage von UM, bzw. einer von UM aufgekauften Gesellschaft, eingerichtet wurde, diese ihnen gehört und deshalb jeder Eigentümer/Mieter selbst einen eigenen Vertrag mit UM abschließen muss. Da ich in Niedersachsen wohne, würden weitere Zusatzleistungen wie Internet, Telefonie und kabel-Digital über Kabel Deutschland laufen. UM würde in diesem Fall Kabel Deutschland gestatten die Leitung zu nutzen. Bis dahin macht das alles ja irgendwie Sinn. Am nächsten Tag besuchte mich dieser Herr mit einem vorgefertigten Kabelmietvertrag für einen analogen Anschluss. Dummerweise habe ich diesen nach einem kurzen Gespräch auch unterschrieben. Ich habe mir nun gedacht, dass ich doch lieber zukünftig alles über Kabel laufen lassen könnte, und so bot mir der UM-Berater an, dass er Kabel Deutschland informieren und sich ein Techniker bei mir melden würde. Unterschrieben habe ich für die Zusatzleistungen jedoch nichts. Nach dem Gespräch habe ich die monatlichen Kosten mal addiert und komme auf 19,90 EUR für den analogen Anschluss und je nach Umfang der Kabel Deutschland Leistungen auf bis zu 65,- EUR insgesamt, wenn ich Kabel digital, Internet und Telefon und diesen analogen Anschluss habe. Die Telekom würde 44,95 EUR für T-Home Entertain berechnen, was meines Erachtens die gleichen Leistungen umfasst und mir wesentlich symatischer ist. Ende vom Lied: Ich will mit Kabel nicht zu tun haben und lieber alles über die Telekom laufen lassen. Leider habe ich diesen Kabelmietvertrag jetzt an der Backe.
Frage: Den Kabelmietvertrag habe ich gestern erst unterschrieben. Da ich eine 14 tägige Widerrufsfrist habe, würde ich von dieser Möglichkeit gleich Gebrauch machen. Stutzig hat mich nur eine Zusatzbemerkung gemacht, wonach der Widerruf ausgeschlossen ist, wenn ich als Auftraggeber UM ausdrücklich darum gebeten hätte mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen oder ich die Dienstleistung selbst veranlasst hätte. Liegt dieser Fall bei mir vor? Der Kabelanschluss war bei Einzug schon vorhanden und geschaltet und ausdrücklich um etwas gebeten habe ich vertraglich auch nicht.
Ich habe mich auf der Seite von UM mal umgeschaut und dabei entdeckt, dass mir der UM-Berater nen ganz alten Vertrag mit AGB von Juli 2007 mitgebracht hat. Auf der HP sind unter AGB ganz aktuelle zu finden. Müssen nicht immer die ganz aktuellen AGB ausgehändigt werden und ist der Vertrag damit nicht sowieso nichtig?
Wie schätzt ihr die Situation ein? Widerruf möglich bzw. Vertrag sowieso nichtig?
Vielen Dank für eure Meinungen/Antworten....
bevor ich meine Fragen zu meinem Them hier poste, muss ich vorab meine Geschichte erzählen, die sich gestern zugetragen hat:
Ich bin 2009 in eine Eigentumswohnung eingezogen. Bis dahin kannte ich nur die gesammelte Abrechnung von Kabelgebühren über den Vermieter. Da digital-TV und Internet via Kabel nie ein Thema für mich waren und ich mit meinem DSL-Anbieter zufrieden war, habe ich mich nach meinem Umzug auch nicht damit beschäftigt und dachte, dass die Kabelgebühren weiterhin über die Nebenkosten (Hausgeld) abgegolten sind. Leider falsch gedacht! In diesem Monat ist ein neuer Eigentümer eingezogen, der nun alles über Kabel laufen lassen wollte. Da der Kabelanschluss in seiner Wohnung abgeklemmt war ( Vorbesitzer war eine Firma die GEZ-Gebühren aus dem Weg gehen wollte ) kam einer dieser selbstständigen Medienberater von UM um den Anschluß wieder anzuklemmen. Bei dieser Gelegenheit hat er die Namen auf den Klingelschildern mit seiner Datei verglichen und ich erhielt ein Postkärtchen mit der Aufforderung mich dringend zu melden. Das tat ich am gleichen Abend auch noch. Der gute Mann erzählte mir einen von ehemaliger Monopolstellung der Telekom etc. und das unsere Anlage von UM, bzw. einer von UM aufgekauften Gesellschaft, eingerichtet wurde, diese ihnen gehört und deshalb jeder Eigentümer/Mieter selbst einen eigenen Vertrag mit UM abschließen muss. Da ich in Niedersachsen wohne, würden weitere Zusatzleistungen wie Internet, Telefonie und kabel-Digital über Kabel Deutschland laufen. UM würde in diesem Fall Kabel Deutschland gestatten die Leitung zu nutzen. Bis dahin macht das alles ja irgendwie Sinn. Am nächsten Tag besuchte mich dieser Herr mit einem vorgefertigten Kabelmietvertrag für einen analogen Anschluss. Dummerweise habe ich diesen nach einem kurzen Gespräch auch unterschrieben. Ich habe mir nun gedacht, dass ich doch lieber zukünftig alles über Kabel laufen lassen könnte, und so bot mir der UM-Berater an, dass er Kabel Deutschland informieren und sich ein Techniker bei mir melden würde. Unterschrieben habe ich für die Zusatzleistungen jedoch nichts. Nach dem Gespräch habe ich die monatlichen Kosten mal addiert und komme auf 19,90 EUR für den analogen Anschluss und je nach Umfang der Kabel Deutschland Leistungen auf bis zu 65,- EUR insgesamt, wenn ich Kabel digital, Internet und Telefon und diesen analogen Anschluss habe. Die Telekom würde 44,95 EUR für T-Home Entertain berechnen, was meines Erachtens die gleichen Leistungen umfasst und mir wesentlich symatischer ist. Ende vom Lied: Ich will mit Kabel nicht zu tun haben und lieber alles über die Telekom laufen lassen. Leider habe ich diesen Kabelmietvertrag jetzt an der Backe.
Frage: Den Kabelmietvertrag habe ich gestern erst unterschrieben. Da ich eine 14 tägige Widerrufsfrist habe, würde ich von dieser Möglichkeit gleich Gebrauch machen. Stutzig hat mich nur eine Zusatzbemerkung gemacht, wonach der Widerruf ausgeschlossen ist, wenn ich als Auftraggeber UM ausdrücklich darum gebeten hätte mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen oder ich die Dienstleistung selbst veranlasst hätte. Liegt dieser Fall bei mir vor? Der Kabelanschluss war bei Einzug schon vorhanden und geschaltet und ausdrücklich um etwas gebeten habe ich vertraglich auch nicht.
Ich habe mich auf der Seite von UM mal umgeschaut und dabei entdeckt, dass mir der UM-Berater nen ganz alten Vertrag mit AGB von Juli 2007 mitgebracht hat. Auf der HP sind unter AGB ganz aktuelle zu finden. Müssen nicht immer die ganz aktuellen AGB ausgehändigt werden und ist der Vertrag damit nicht sowieso nichtig?
Wie schätzt ihr die Situation ein? Widerruf möglich bzw. Vertrag sowieso nichtig?
Vielen Dank für eure Meinungen/Antworten....